inLarp Foren-Übersicht

Zurück zu inLarp.deZu inLarp.de     Anwesende Larp GruppenAnwesende Larp Gruppen   SuchenSuchen    Einloggen, um private Nachrichten zu lesenEinloggen, um private Nachrichten zu lesen    RegistrierenRegistrieren   LoginLogin



Thema: Drachenfest-Die Qual der Lagerwahl


Du befindest dich hier:  inLarp Foren-Übersicht -> LARP - Allgemein Gehe zu Seite Zurück  1, 2, 3
<< Rüstungspunkte für Brigantine Leder rüstung kaufen? >> 
Autor Nachricht
Francis



Alter: 28
Anmeldedatum: 04.02.2008
Beiträge: 765

BeitragDirektlink | Verfasst am: 20.11.2009, 14:29    Titel:

ah mkay,danke ^^
_________________
Booya!
Nach oben
inLarp







Direktlink | Verfasst am: 23.05.2012    Titel:

Nach oben
Rumsdidums



Alter: 20
Anmeldedatum: 31.12.2008
Beiträge: 207
Wohnort: Niedersachsen

BeitragDirektlink | Verfasst am: 20.11.2009, 16:31    Titel:

Ich würde gern mal wissen wo steht, dass man mit 21 erst Erwachsen ist.
Meines beschränkten Wissens nach ist man mit 18 Erwachsen, kann aber noch nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden.
Aber nur wenn sich das geistige Alter der Person auf ein Jugendlichen/Kind schließen lässt.
Aber wie gesagt beschränktes Wissen
_________________
Er wurde aus Feigheit vorm Feinde mit glühender Katzenscheiße erschossen. = /
Nach oben
Tiron




Anmeldedatum: 21.06.2009
Beiträge: 211
Wohnort: H.O.A. City

BeitragDirektlink | Verfasst am: 20.11.2009, 16:55    Titel:

Rumsdidums hat Folgendes geschrieben:
Ich würde gern mal wissen wo steht, dass man mit 21 erst Erwachsen ist.
Meines beschränkten Wissens nach ist man mit 18 Erwachsen, kann aber noch nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden.
Aber nur wenn sich das geistige Alter der Person auf ein Jugendlichen/Kind schließen lässt.
Aber wie gesagt beschränktes Wissen


Mit 18 ist man volljährig, aber du kannst erst ab 21 gewählt werden oder einen LKW FS ( Außer Kraftfahrer Ausbildung ) machen.
Volle Bürgerrechte hat man erst mit 21 !

Google ist dein Freund :
http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Altersstufen_im_deutschen_Recht klick mal 18 an und vergleiche mit 21

http://de.wikipedia.org/wiki/Erwachsener
_________________


Zuletzt bearbeitet von Tiron am 20.11.2009, 17:00, insgesamt einmal bearbeitet
Nach oben
Justav




Anmeldedatum: 25.09.2009
Beiträge: 1326
Wohnort: Berlin

BeitragDirektlink | Verfasst am: 20.11.2009, 16:58    Titel:

Rumsdidums hat Folgendes geschrieben:
Ich würde gern mal wissen wo steht, dass man mit 21 erst Erwachsen ist.


Das steht in diversen Gesetzbüchern ... oder bei Wiki ... Wink

Wiki sagt hat Folgendes geschrieben:
Damit wird die Person voll geschäftsfähig und erhält das passive Wahlrecht. Das aktive Wahlrecht erlangt eine Person, unabhängig von der Festlegung der Volljährigkeit, mit der Vollendung des 18. Lebensjahres (Art. 38 (2) GG).[2] Strafrechtlich wird eine Person zwischen dem 18. und dem 21. Geburtstag als Heranwachsender angesehen, auf die das Jugendstrafrecht oder das allgemeine Strafrecht angewendet werden kann.


Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Vollj%C3%A4hrigkeit

Wiki sagt hat Folgendes geschrieben:
Entgegen landläufiger Meinung wird man in Deutschland nicht mit dem Erreichen der so genannten Volljährigkeit erwachsen. Zwar tritt mit Vollendung des 18. Lebensjahres das wichtigste Zeichen der Entwicklung des Menschen zum Erwachsenen ein, nämlich die volle Geschäftsfähigkeit, sowie einige wichtige andere Rechte wie die freie Bestimmung über den eigenen Aufenthaltsort und das uneingeschränkte Wahlrecht.

Jedoch zeigt sich nicht nur dort, aber insbesondere im Strafrecht, dass unter 21-jährige Volljährige noch nicht in jedem Fall als Erwachsene gesehen werden, dass ihr Reifeprozess noch nicht abgeschlossen sein muss. Denn bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres wird dort geprüft, ob sie gemäß ihrer Entwicklung noch einem Jugendlichen gleichzusetzen sind, also Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen muss, oder ob sie bereits die Reife eines Erwachsenen besitzen, also Erwachsenenstrafrecht zur Anwendung kommen muss.


Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Erwachsener

Die Aussagen treffen mWn zu.

P.S. ad Tiron: Nein, das passive Wahlrecht erhält man mit 18; es gab auch schon Bundestagsabgeordnete, die jünger als 21 waren, wenn ich mich recht erinnere.

Dazu gibts aber auch Ausnahmen; das passive Wahlrecht zur Bundespräsidenten-Wahl kriegt man glaub ich erst mit 40.
Nach oben
inLarp







Direktlink | Verfasst am: 23.05.2012    Titel:

Nach oben
Bregon



Alter: 18
Anmeldedatum: 24.05.2009
Beiträge: 1450
Wohnort: Göttingen

BeitragDirektlink | Verfasst am: 20.11.2009, 22:21    Titel:

Das ist Stoff von letzter Woche! Da haben wir ne Arbeit drüber geschrieben^^.
_________________
Unerkannter InLarp-ReimBattle-Nationalheld!
Nach oben
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   
Gehe zu Seite Zurück  1, 2, 3
  Seite 3 von 3

Thema: Drachenfest-Die Qual der Lagerwahl

Ähnliche Beiträge
Thema Forum Antworten Verfasst am
Keine neuen Beiträge Mitfahrgelegenheiten Drachenfest LARP - Allgemein 3 29.04.2012, 21:28 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Drachenfest: Der "In-welches-Lag... Charaktere und Konzepte 4 24.04.2012, 22:01 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Die Qual der Hut wahl LARP - Allgemein 8 29.03.2012, 20:05 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Mit dem M*A*S*H zum Drachenfest 2012 Cons 1 29.01.2012, 09:51 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Drachenfest 2012 24.07. bis 29.07.2012 Cons 42 18.01.2012, 22:03 Letzten Beitrag anzeigen
Gehe zu:  
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.

Larp, Larp Forum, Larp Shop, Larp Waffen, Larp Bilder, Larp Mittelalter, Larp Schwert , Larp Rüstung , Larp Videos , Larp Ausrüstung , Larp Kleidung , Fantasy Bücher
Larp Forum Sitemap: 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109 110 111 112 113 114 115 116 117 118 119 120 121 122 123 124 125 126 127 128 129 130 131 132 133 134 135 136 137 138 139 140 141 142 143 144 145 146 147 148 149 150 151 152 153 154 155 156 157 158 159 160 161 162 163 164 165 166 167 168 169 170 171 172 173 174 175 176 177 178 179 180 181 182 183 184 185 186 187 188 189 190

Elbenwald,Fantasy,Lifestile