Thema: Drachenfest-Die Qual der Lagerwahl
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Nachricht | |
Francis

Alter: 28 Anmeldedatum: 04.02.2008 Beiträge: 765
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Direktlink | Verfasst am: 20.11.2009, 14:29 Titel: |
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ah mkay,danke  _________________ Booya! |
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inLarp

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Rumsdidums
Alter: 20 Anmeldedatum: 31.12.2008 Beiträge: 207 Wohnort: Niedersachsen
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Direktlink | Verfasst am: 20.11.2009, 16:31 Titel: |
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Ich würde gern mal wissen wo steht, dass man mit 21 erst Erwachsen ist.
Meines beschränkten Wissens nach ist man mit 18 Erwachsen, kann aber noch nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden.
Aber nur wenn sich das geistige Alter der Person auf ein Jugendlichen/Kind schließen lässt.
Aber wie gesagt beschränktes Wissen _________________ Er wurde aus Feigheit vorm Feinde mit glühender Katzenscheiße erschossen. = / |
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Tiron

Anmeldedatum: 21.06.2009 Beiträge: 211 Wohnort: H.O.A. City
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Direktlink | Verfasst am: 20.11.2009, 16:55 Titel: |
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| Rumsdidums hat Folgendes geschrieben: | Ich würde gern mal wissen wo steht, dass man mit 21 erst Erwachsen ist.
Meines beschränkten Wissens nach ist man mit 18 Erwachsen, kann aber noch nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden.
Aber nur wenn sich das geistige Alter der Person auf ein Jugendlichen/Kind schließen lässt.
Aber wie gesagt beschränktes Wissen |
Mit 18 ist man volljährig, aber du kannst erst ab 21 gewählt werden oder einen LKW FS ( Außer Kraftfahrer Ausbildung ) machen.
Volle Bürgerrechte hat man erst mit 21 !
Google ist dein Freund :
http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Altersstufen_im_deutschen_Recht klick mal 18 an und vergleiche mit 21
http://de.wikipedia.org/wiki/Erwachsener _________________

Zuletzt bearbeitet von Tiron am 20.11.2009, 17:00, insgesamt einmal bearbeitet |
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Justav
Anmeldedatum: 25.09.2009 Beiträge: 1326 Wohnort: Berlin
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Direktlink | Verfasst am: 20.11.2009, 16:58 Titel: |
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| Rumsdidums hat Folgendes geschrieben: | | Ich würde gern mal wissen wo steht, dass man mit 21 erst Erwachsen ist. |
Das steht in diversen Gesetzbüchern ... oder bei Wiki ...
| Wiki sagt hat Folgendes geschrieben: | | Damit wird die Person voll geschäftsfähig und erhält das passive Wahlrecht. Das aktive Wahlrecht erlangt eine Person, unabhängig von der Festlegung der Volljährigkeit, mit der Vollendung des 18. Lebensjahres (Art. 38 (2) GG).[2] Strafrechtlich wird eine Person zwischen dem 18. und dem 21. Geburtstag als Heranwachsender angesehen, auf die das Jugendstrafrecht oder das allgemeine Strafrecht angewendet werden kann. |
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Vollj%C3%A4hrigkeit
| Wiki sagt hat Folgendes geschrieben: | Entgegen landläufiger Meinung wird man in Deutschland nicht mit dem Erreichen der so genannten Volljährigkeit erwachsen. Zwar tritt mit Vollendung des 18. Lebensjahres das wichtigste Zeichen der Entwicklung des Menschen zum Erwachsenen ein, nämlich die volle Geschäftsfähigkeit, sowie einige wichtige andere Rechte wie die freie Bestimmung über den eigenen Aufenthaltsort und das uneingeschränkte Wahlrecht.
Jedoch zeigt sich nicht nur dort, aber insbesondere im Strafrecht, dass unter 21-jährige Volljährige noch nicht in jedem Fall als Erwachsene gesehen werden, dass ihr Reifeprozess noch nicht abgeschlossen sein muss. Denn bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres wird dort geprüft, ob sie gemäß ihrer Entwicklung noch einem Jugendlichen gleichzusetzen sind, also Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen muss, oder ob sie bereits die Reife eines Erwachsenen besitzen, also Erwachsenenstrafrecht zur Anwendung kommen muss. |
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Erwachsener
Die Aussagen treffen mWn zu.
P.S. ad Tiron: Nein, das passive Wahlrecht erhält man mit 18; es gab auch schon Bundestagsabgeordnete, die jünger als 21 waren, wenn ich mich recht erinnere.
Dazu gibts aber auch Ausnahmen; das passive Wahlrecht zur Bundespräsidenten-Wahl kriegt man glaub ich erst mit 40. |
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inLarp

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Bregon

Alter: 18 Anmeldedatum: 24.05.2009 Beiträge: 1450 Wohnort: Göttingen
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Direktlink | Verfasst am: 20.11.2009, 22:21 Titel: |
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Das ist Stoff von letzter Woche! Da haben wir ne Arbeit drüber geschrieben^^. _________________ Unerkannter InLarp-ReimBattle-Nationalheld! |
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Thema: Drachenfest-Die Qual der Lagerwahl
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