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Thema: Drachenfest-Kartenspam


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Calum MacDaragh




Anmeldedatum: 16.10.2008
Beiträge: 424
Wohnort: Frankfurt am Main

BeitragDirektlink | Verfasst am: 21.07.2009, 16:44    Titel:

Nach dem bereits zitierten Fernabsatzgesetz hast Du 14 Tage Zeit zum Widerruf, also keine Angst, Du hast Zeit. Mit Deinem Telefonanruf hast Du ja bereits Kund getan, dass Du die Karten nicht willst, Problem stellt im Zweifelsfall der Beweis dar - also *falls* Du eine Rechnung über alle sieben Karten bekämest, wie Du dann beweist, dass Du rechtzeitig widersprochen hast.

Mein laienhaftes Rechtsverständnis sagt, dass man nicht einfach alle zugeschickten Dinge als Geschenk betrachten kann. Denn das widerspricht der gängigen Praxis des täglichen Lebens.
Beispiel dazu wäre die Weinflasche, die im Restaurant bereits auf dem Tisch steht, wenn man ankommt. Die kann man auch nicht einfach trinken und dann behaupten "Ich dachte, das wäre ein Geschenk!"

Von der Theorie her ist so eine Weinflasche oder auch ein paar ungefragt zugeschickte Karten ein Angebot zum Vertragsabschluss. Wenn ich den Wein trinke/ die Karten behalte, dann habe ich den Vertrag durch mein Handeln angenommen. Der Einwand "Aber ich habe nie tatsächlich *gesagt*, dass ich die Karten haben will." ist nicht stichhaltig. Du fährst auch jeden Tag mit dem Bus und sagst nie, dass Du die Fahrkarte auch bezahlen willst. Du musst sie aber in jedem Fall zahlen, weil einfach angenommen wird, dass jeder weiß, dass Busfahren/ Weinflaschen/ Drachenfestkarten Geld kosten und bezahlt werden müssen.

Selbst wenn ich mich in den Bus stelle und laut sage: "Ich will keinen Vertrag mit der Verkehrsgesellschaft abschließen und ich will nicht bezahlen!" bringt das nichts. Wer Bus fährt, der muss zahlen. Die Rechtsfigur dahinter heißt "Venire contra factum proprium" und fußt auf dem Grundsatz von Treu und Glauben.

(Quelle: Vorlesung Zivilrecht. Das alles ist ca. 10 Jahre her, ich habe keine Ahnung, ob ich mich da korrekt dran erinnere).

Wenn Du die Karten nun vernichtest, dann mach das am besten mit einem Zeugen, der bezeugen kann, dass Du die Karten vernichtest hast. Dann bist Du im Zweifelsfall auf der sicheren Seite.

Und mal ganz davon ab: Ich würde nicht davon ausgehen, dass in einem öffentlichen Larp-Forum nicht auch einer der Drachenfest-Organisatoren mitliest. Deswegen würde ich sowas wie "Blöd, dass ich ehrlich zu denen war." vielleicht eher nicht schreiben... Wink
_________________
Na diobair caraid's a charraid!
www.daracha.de
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inLarp







Direktlink | Verfasst am: 23.05.2012    Titel:

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Aeshma
Moderator


Alter: 23
Anmeldedatum: 05.05.2009
Beiträge: 6137
Wohnort: Edigheim

BeitragDirektlink | Verfasst am: 21.07.2009, 16:58    Titel:

Zitat:
Und mal ganz davon ab: Ich würde nicht davon ausgehen, dass in einem öffentlichen Larp-Forum nicht auch einer der Drachenfest-Organisatoren mitliest. Deswegen würde ich sowas wie "Blöd, dass ich ehrlich zu denen war." vielleicht eher nicht schreiben... Wink


Falls einer mitliest: gerne eine PM und ich nehme immer kleine Presente an ^^

Vielen dank für die ausführliche Darlegung.

Weiß einer ob die Karten auf dem Drachenfest "Entwertet" werden alle Rand ab oder sowas?
Ode rmuss ich die Teile wirklich Schreddern? Das tät schon in der Seele weh Wink

Glaubst du ein Foto von den kaputten Karten wäre ein Beweis?

Viele Grüße
AEshma
_________________
Blümchen nett
°)-(°
Schwannis hat Folgendes geschrieben:
Es kommt nicht auf die Länge an. Was zählt sind die Meter/Sekunde
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Cartefius



Alter: 32
Anmeldedatum: 05.03.2008
Beiträge: 4528
Wohnort: Bielefeld

BeitragDirektlink | Verfasst am: 21.07.2009, 17:22    Titel:

Zitat:
Nach dem bereits zitierten Fernabsatzgesetz hast Du 14 Tage Zeit zum Widerruf, also keine Angst, Du hast Zeit. Mit Deinem Telefonanruf hast Du ja bereits Kund getan, dass Du die Karten nicht willst, Problem stellt im Zweifelsfall der Beweis dar - also *falls* Du eine Rechnung über alle sieben Karten bekämest, wie Du dann beweist, dass Du rechtzeitig widersprochen hast.

Das Fernabsatzgesetz greift aber nur, wenn bereits ein Vertrag zustandegekommen ist - Das ist aber bei unaufgefordert zugeschickter Ware nicht der Fall, vergleiche § 241a BGB:
Zitat:
Unbestellte Leistungen
(1) Durch die Lieferung unbestellter Sachen oder durch die Erbringung unbestellter sonstiger Leistungen durch einen Unternehmer an einen Verbraucher wird ein Anspruch gegen diesen nicht begründet.


Ein ziemlich ausführlich dargelegtes Beispiel, bei dem sogar "verschärfte Umstände" gelten, habe ich z.B. hier gefunden:
http://ruessmann.jura.uni-sb.de/bvr2003/faelle/annahmefall.htm
Eine Vorlseung in Zivilrecht besucht zu haben ist in diesem Fall bei der Würdigung der diversen kleinen Detailfragen sicherlich hilfreich...
Wink
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Kelmon



Alter: 32
Anmeldedatum: 24.01.2009
Beiträge: 7447
Wohnort: Saarbrücken

BeitragDirektlink | Verfasst am: 21.07.2009, 17:30    Titel:

Calum MacDaragh hat Folgendes geschrieben:
Nach dem bereits zitierten Mein laienhaftes Rechtsverständnis sagt, dass man nicht einfach alle zugeschickten Dinge als Geschenk betrachten kann. Denn das widerspricht der gängigen Praxis des täglichen Lebens.

Doch, kann man, je nach Umstand.

Es ist so:
- Wird eine unbestellte Ware zugesandt, so darf man sie behalten, ohne daß eine Pflicht besteht, diese zu bezahlen oder zurückzusenden. Das ist explizit so vom Gesetzgeber gewollt, um Direktmarketing zu unterbinden (ich sende meine Ware unaufgefordert, fordere Geld und drohe mit dem Anwalt, wenn sie nicht zurückgesendet oder bezahlt wird).
- Dies gilt nicht, wenn die Ware eine versehentliche Fehllieferung darstellt. Hier ist der Absender in der Beweispflicht, d.h. er muß nachweisen, daß es sich um einen Irrtum handelte. Und das dürfte letztendlich schwierig sein, denn wie will man nachweisen, daß man nicht absichtlich jemandem unbestellte Ware zusandte?
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inLarp







Direktlink | Verfasst am: 23.05.2012    Titel:

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Irian



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Beiträge: 461
Wohnort: Regensburg

BeitragDirektlink | Verfasst am: 21.07.2009, 20:30    Titel:

frankdark hat Folgendes geschrieben:
Fernabsatz gesetz.
Sofort per einschreiben zurückschicken.

Dann bleibste kostenfrei

läste dir zuviel zeit könnte sie dir bei Tickets entstandene "Umbuchungskosten" berechnen.


Totaler Quatsch. Das gilt nur, wenn man was bestellt hätte. Wenn sie nicht bestellt hat, entstehen daraus natürlich absolut keine Pflichten. Wäre ja noch lustiger - dann würde ich dir mein Butterbrot für läppische Euro 1000,- schicken... Smile
_________________
Wieder da: LARPMagier.de - Die Seite für LARP-Magie
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frankdark



Alter: 31
Anmeldedatum: 02.06.2009
Beiträge: 267

BeitragDirektlink | Verfasst am: 21.07.2009, 22:25    Titel:

Jo, nur wird sicher einer das bestellt haben.
Vieleicht ein Ex Freund der sich rächen wollte.

Dann entsteht ein kleiner rechtsstreit um diesen zu vermeiden kann man das unfrei ( also das empfänger bezahlt ) zurückschicken.

damit geht man auf nummer sicher.

Vor allem da er weis das es einen Erheblichen wert dastellt und mit sicherheit keine geschenk war.
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Max02



Alter: 36
Anmeldedatum: 18.07.2009
Beiträge: 21

BeitragDirektlink | Verfasst am: 14.08.2009, 14:01    Titel: Kartenaufstand?

"Und mal ganz davon ab: Ich würde nicht davon ausgehen, dass in einem öffentlichen Larp-Forum nicht auch einer der Drachenfest-Organisatoren mitliest. Deswegen würde ich sowas wie "Blöd, dass ich ehrlich zu denen war." vielleicht eher nicht schreiben... "

Richtig Smile. Die lesen mit. Und "wir" wagen es auch zu schreiben. Die Ticketnummern sind bei uns hinterlegt und werden mit den Abrissen vor Ort abgeglichen.

Vielen lieben Dank für Deine Ehrlichkeit! Bereue das nicht, es lebt sich besser auf der guten Seite der Macht Wink.

Max
_________________
Bin doof. Hab meine ersten Accountdaten verloren...
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Aeshma
Moderator


Alter: 23
Anmeldedatum: 05.05.2009
Beiträge: 6137
Wohnort: Edigheim

BeitragDirektlink | Verfasst am: 14.08.2009, 14:10    Titel:

^^
7 Karten an der Wand machen sich sowieso ganz gut ^^

Aber ich muss es loben dass ihr euch hier zu Wort gemeldet habt !

Grüße
Aeshma
_________________
Blümchen nett
°)-(°
Schwannis hat Folgendes geschrieben:
Es kommt nicht auf die Länge an. Was zählt sind die Meter/Sekunde
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inLarp







Direktlink | Verfasst am: 23.05.2012    Titel:

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efka



Alter: 36
Anmeldedatum: 02.01.2008
Beiträge: 37

BeitragDirektlink | Verfasst am: 28.09.2009, 14:02    Titel:

Einfach vernichten, verbrennen, zerreissen, in den Aktenvernichter etc. Finde ich gut daß du dich deswegen gemeldet hast. Da kann man nur an die Ehrlichkeit appellieren. Und spätestens beim Einchecken gäbs ja so oder so ein Problem.

Generell aber sind falsch gelieferte Tickets oder zu spät gelieferte Tickets auf dem DF oder der Klassiker "Ich hab die Karten vergessen aber komme aus Österreich" etc kein Problem. Als einer der ehrenamtlichen "Securities" dieses Jahr auf ZDL und DF hatten wir das desöfteren. Da ich selber ein Chaot bin kann ich das auch nachvollziehen Very Happy Aber es ist wirklich JEDER reingekommen, dann wurde halt rumgetelefoniert oder gefunkt, oder aber andere Nachweise bemüht (das ging bis zu Online-IPhone-Checks von Online Banking und Bestätigungen per EMail etc bis zu Nachfragen und Rumlaufen). Da die Leute am Tor kein Sicherheitsdienst sind sondern Larper die das ehrenamtlich machen die bestimmt alle mal was für nen Con vergessen haben ist das selbstverständlich das man da hilft. One happy family *g*

Aber Ehrlichkeit ist schön, meld dich nächstes Mal mal bei dem fetten Blonden vom Sicherheitsdienst am Eingang (das wäre dann ich), der drückt dir dann ein Freigetränk in die Hand Wink .

cheers
efka
_________________
"Heute gibt es Gulasch!" "Was? Heute gibt es Ghul-Arsch?"
vom Return INTOTHEWOOD, Burg Bilstein 2009
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Thema: Drachenfest-Kartenspam

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