inLarp Foren-Übersicht

Zurück zu inLarp.deZu inLarp.de     Anwesende Larp GruppenAnwesende Larp Gruppen   SuchenSuchen    Einloggen, um private Nachrichten zu lesenEinloggen, um private Nachrichten zu lesen    RegistrierenRegistrieren   LoginLogin



Thema: Erfahrungsbericht Trollhammer Met-Kultur Schatzkammer


Du befindest dich hier:  inLarp Foren-Übersicht -> Der Marktschreier
<< [Suche] Möglichst günstige Magierrobe Kuhmaulschuhe à la Landsknecht sowie passende Strümpfe >> 
Autor Nachricht
Areko



Alter: 27
Anmeldedatum: 23.04.2010
Beiträge: 11

BeitragDirektlink | Verfasst am: 23.04.2010, 15:53    Titel: Erfahrungsbericht Trollhammer Met-Kultur Schatzkammer

Nun ich habe schon einiges erlebt... Aber dies... War echt der Höhepunkt!

Angefangen hat alles am 25.02... Ich hatte lang gespart um mir endlich eine schöne Rüstung leisten zu können. Ein sehr schönes Set.
Laut Artikelbeschreibung bei Trollhammer bestand dieses aus 4 Teilen:
Torso + Schultern
Armschienen
Oberschenkelschienen
Beinschienen

Ja ich freute mich sehr als ich diese nun endlich bestellen konnte... Dazu noch ein schickes Mieder für meine Freundin und 2 Flaschen Met um zu feiern... Und alles war gut...
Sofort die Überweisung gemacht und nun "nur" 2 Wochen Lieferzeit

am 12.03 erhalte ich dann eine E-Mail von Trollhammer.

Zitat:
Hallo,

leider sind die bestellten Artikel noch nicht vollständig verfügbar.

Gern können wir aber bereits eine Teillieferung vornehmen, wenn Sie dieses wünschen.

Folgende Artikel können wir vorab liefern:
Paladin Rüstung Torso Front+Rücken,
Beinschienen Paladin,
2xMet Hanf und das Ledermieder in schwarz.

Der Hersteller hat mitgeteilt, das die Schultern, Beintaschen und Armschienenen erst ab dem 26.03.2010 versendet werden können.

Für die längere Wartezeit auf die fehlenden Artikel bieten wir eine Flasche Met bis zu einem Wert von 10,0 Euro an, den wir dann der Bestellung zusätzlich beilegen.

Diesen Met können Sie aus allen verfügbaren Sorten aussuchen.


Ok... Kann ja mal passiern... Bin ja selbst Verkäufer und weiß wie das ist... Eine Flasche Met zusätzlich also und die Teillieferung nahm ich an.

Ich wartete also... Nix kam... Also... Nochmal eine E-Mail am 26.03 von mir mit der Nachfrage wo das ganze denn bleibe?
Antwort kam am 27.03:

Zitat:
Hallo,

leider ist nun auch unsere Schneiderin erkrankt, daher wurde die Teillieferung noch nicht veranlasst.

Wir gehen aber davon aus, das alle Artikel uns in der nächsten Woche erreichen und werden dann den Versand umgehend veranlassen.


Ok... Ich bin ein echt geduldiger Mensch... Kann ich ja noch alles nachvollziehn...
Jedoch... Was ich nicht nachvollziehen kann ist folgendes:

Erst am 12.04 kam dann NUR die Brustplatte und der Met an... Auf meine Nachfrage hin schickten sie am 14.04 dann auch Armschienen, Schultern und Beinschienen...
Ich in freudiger Erwartung das Paket aufgemacht und wieder Fehlt was... ARKS! Und das war nicht das einzige... Die Schulterplatten waren DEFEKT! (Lederriemen an einer Schulter war ab!
Gut... Wieder ne Mail das die Oberschenkelschienen und das Mieder fehlen...
Die Antwort war folgende:

Zitat:
Hallo,

die Rüstung ist 4-teilig, wie online angegeben und auf der Abbildung zu sehen, Torso, Schultern, Arm-und Beinschienen.

Oberschenkelschienen sind bei diesem Artikel nicht vorgesehen. Leider ist in der ehemaligen Beschreibung ein Fehler unterlaufen,

die Beschreibung ist von einem anderen Artikel übernommen worden, der Fehler wurde bereits korrigiert.

Bitte die defekten Schultern an uns senden, da Sie eine Rechnung von uns erhalten haben, können Sie nicht direkt bei ******** reklamieren.

Firma ******** ist bereits informiert worden, sobald der Artikel dort eingeht, erhalten wir umgehend Ersatz.

Alternativ für die Oberschenkelschienen kann ich Ihnen Krieger-oder Drachenbeintaschen in dunkel anbieten, diese sind vorrätig,

wir können Ihnen einen Sonderpreis von 50,00 Euro bei diesem Artikel anbieten, wegen des defektes bei den Schultern und der langen Wartezeit bei der Produktion der Rüstung.

Gleichzeitig können wir dann eine UPS Marke der Sendung beilegen, wenn Sie die defekten Schultern gepackt bereithalten, können Sie bei Anlieferung

dann die Marke entnehmen, auf Ihre Reklamation anbringen und UPS kann dann sofort die defekten Schultern mitnehmen.


Kennt ihr das wenn man gerade so explodieren will? So gings mir als ich das gelesen habe...

Mail zurück... Das das so nicht geht... Ich will mal mit einem Mitarbeiter oder einem von der Geschäftsführung TELEFONISCH sprechen...

Antwort: Wird weitergeleitet...
Email kam von dem Geschäftsführer:
Zitat:

Sehr geehrter Herr ****,

erstmal vielen Dank, dass Sie sich für uns entschieden haben. Auch ich möchte mich für die Unannehmlichkeiten bei Ihnen entschuldigen.

Da ich eine Verpflichtung gegenüber meinem Unternehmen aber auch der Jobsicherheit meiner Mitarbeiter habe, kann ich Ihnen nicht einfach Ware in einem solchen Wert schenken. Um aber dennoch Ihrem Wunsch möglich entgegen zu kommen, möchte ich Ihnen folgendes Angebot unterbreiten:

1. Kaufpreis der Beintaschen: Statt 134,00€ nur 50,00€

2. Sie erhalten bei uns die Freischaltung zur Preisgruppe 2, d.h. zwischen 5% und 10% Rabatt auf zukünftige Bestellungen, je nach Warengruppe

3. Sobald Sie einen Umsatz von 500,00€ erreicht haben, werden wir Ihnen die noch im Raum stehenden 50€ gutschrieben, d.h. als Einkaufsgutschein.

Lassen Sie mich wissen, ob Ihnen mein Vorschlag zusagt.


So...
Fazit:

- Ich habe etwas bestellt und statt der ausgeschriebenen 2 Wochen dauerte es nun insgesammt 9 Wochen (Ledermieder kam auch erst vorgestern Schultern bekomm ich vermutlich erst Dienstag wieder)
- Die Artikelbeschreibung der Rüstung im Set war fehlerhaft und somit waren keine Oberschenkelschienen vorhanden! Die bestehen drauf das alles so bleibt und das man nun die Oberschenkelschienen zum "Sonderpreis" nachkaufen kann
- Ein Rüstunsteil war defekt!
- Ich konnte nicht einmal mit einem Mitarbeiter / Geschäftsführer telefonisch in Kontakt treten
- Nun soll ich noch 500 Euro ausgeben um einen 50 Euro "Gutschein" zu bekommen damit sich das wieder mit den Oberschenkelschienen ausgleicht.

Auf den Rechtlichen Weg habe ich nun verzichtet... Es dauert mir einfach zu lang... Ich will eigentlich nur noch die restlichen Teile meiner Rüstung (Oberschenkelschienen hab ich nun für 50Euro genommen)

Mein Tipp:
FINGER WEG VON TROLLHAMMER / MET-KULTUR / SCHATZKAMMER!
So ein Mist was mit denen gelaufen ist wünsch ich echt keinem!

Gruß...
Areko
_________________
Leben und Leben lassen mein Motto Wink
Nach oben
inLarp







Direktlink | Verfasst am: 24.05.2012    Titel:

Nach oben
Nerestor



Alter: 30
Anmeldedatum: 05.03.2009
Beiträge: 440

BeitragDirektlink | Verfasst am: 23.04.2010, 16:16    Titel:

Aber du hast doch eine Produktbeschreibung mit Preis is schriftlicher Form, oder? Hab grad mal das Set in den Wahrenkorb geschoben. Da steht dann ja nur 4 tlg. Steht das bei dir auch so oder war die ursprüngliche Produktbeschreibung anders?

Die größte Frechheit ist die Aussage vom Geschäftsführer, dass er dir die Ware "in einem solchen Wert" nicht schenken könne. Wenn da wirklich ne falsche Produktbeschreibung war, dann ist das deren Fehler. Ich hätte den ganzen Mist wieder eingepackt. komplett zurückgeschickt und die Erstattung gefordert. Das Set hätte ich dann bei Andracor direkt nochmal bestellt. Hätte vielleicht länger gedauert und wär möglicherweise nicht rechtzeitig zur ersten Con da gewesen, aber wenigstens hätte Trollhammer keinen Cent von mir gesehen!

Tut mir Leid für dich.
Nach oben
Areko



Alter: 27
Anmeldedatum: 23.04.2010
Beiträge: 11

BeitragDirektlink | Verfasst am: 23.04.2010, 16:22    Titel:

Hier mal Screenshots von den Produktbeschreibungen:
Alt (Noch mit Oberschenkelschienen): http://www.schwarze-falken.net/forum/download/file.php?id=48
Und nun: http://www.schwarze-falken.net/forum/download/file.php?id=50
_________________
Leben und Leben lassen mein Motto Wink
Nach oben
stephan_harald



Alter: 43
Anmeldedatum: 18.12.2007
Beiträge: 1546
Wohnort: Essen

BeitragDirektlink | Verfasst am: 23.04.2010, 16:41    Titel:

Da das ganze ja Netzversand ist, würde ich prüfen ob ich noch in der Rückgabefrist bin, und alles zurück geben. Gleich ein Schreiben, dabei das Du dich arglistig getäuscht fühlst und Dir rechtliche Schritte vorbehälst.

Das ganze dann mit Return to sender...

Man kann sich sicherlich auf Kompromisse einigen, Fehler macht jeder mal... aber das muss man auch mal im Kontext bewerten.

Aber LARPER sind ja extrem leidensfähig, überlegt mal ob ihr das in einem Klamottenladen oder beim Saturn auch mitmachen würdet.

Stephan
Nach oben
inLarp







Direktlink | Verfasst am: 24.05.2012    Titel:

Nach oben
Nerestor



Alter: 30
Anmeldedatum: 05.03.2009
Beiträge: 440

BeitragDirektlink | Verfasst am: 23.04.2010, 23:34    Titel:

Ich hab nochmal drüber nachgedacht. Nach meinem Empfinden seid ihr, also beide Parteien, einen rechtsgültigen Vertrag eingegangen. Er hat eine bestimmte Menge Waren zu einem bestimmten Preis angeboten und du hast das Angebot angenommen. In der ersten, von dir zitierten Mail schreibt er ja auch klar, dass es Verfügbarkeitsprobleme unter Anderem mit den Beintaschen gibt. Das war 3 Wochen nach deiner Bestellung und somit nicht mehr innerhalb des Widerrufsrecht, dass sich mMn auf 14 Tage beschränkt. Weiterhin bekommst du eine erneute Zusage, dass alle fehlenden Teile nachgesendet werden. Also auch hier wieder eine Bestätigung dafür, dass es sich um 5 Teile handelt.

Mein Tip: Nimm dir nen Anwalt. Ein kurzes Anschreiben von eben diesem kostet dich auch 50€ (die aber deutlich besser angelegt sind) und dürfte zu deinen Gunsten ausfallen. Ich würde mich zumindest mal telefonisch mit einem Rechtsbeistand beraten um zu ergründen ob du Chancen hättest. Ich Kann dir gerne per PM die Kontaktdaten einer Anwältin zukommen lassen, die mir mal bei einem Problem mit einer Onlinegesellschaft beigestanden hat.
Nach oben
Areko



Alter: 27
Anmeldedatum: 23.04.2010
Beiträge: 11

BeitragDirektlink | Verfasst am: 24.04.2010, 01:25    Titel:

Ich weiß ja, dass ich im Recht bin. Und ich könnte es zu 100% durchsetzten. Jedoch mit dem Endresultat dass ich dann noch länger auf meine begehrte Rüstung warten müsste, ein hin und her mit den Briefen hätte usw.. Vielleicht sogar noch ein Gerichtsgang oder sonst etwas in der Richtung.
Klar hätten die es verdient... Aber was hätte ich davon? Eine Stonierte Rüstung auf die ich geschlagene 9 Wochen gewartet hab... Und mich dann immernoch nicht an ihr erfreuen kann, weil ich sie wo anders neu bestellen muss...
Schlussendlich spar ich mir die Nerven nun. Weil 50 Euro sind diese nun nicht wert.

Ich freu mich nun einfach mal auf die schönen Dinge im Leben Smile Wie z.B. dass ich die Rüstung nun nächstes Wochenende verwenden kann. (Schon mit Andracor telefoniert... Hab denen das erzählt und die schicken mir die neuen Schultern sofort zu. Die sind in dem Sinne wesentlich Kundenfreundlicher).

Für die Zukunft heißt es bei mir: NIE WIEDER TROLLHAMMER!

Liebe Grüße
Areko
_________________
Leben und Leben lassen mein Motto Wink
Nach oben
Ultor



Alter: 18
Anmeldedatum: 20.05.2009
Beiträge: 1765
Wohnort: Niedersachsenland

BeitragDirektlink | Verfasst am: 24.04.2010, 11:42    Titel:

Hmm...
Seltsam, ich habe bis jetzt nur gute Erfahrungen mit Trollhammer/Schatzkammer gemacht.
_________________
Iocatores: Medieval Folk Music

De gustibus non est disputandum.
Nach oben
Elfenboy




Anmeldedatum: 22.04.2010
Beiträge: 5

BeitragDirektlink | Verfasst am: 24.04.2010, 13:49    Titel:

@ Areko

Ich denke du musst nicht rechtlich gegen Sie vorgehen, du machst Ihren Ruf hier schon genug kaputt Wink

Ist schon eine sauerei, aber kann vorkommen.


Auf jeden sehr schöne Rüstung Smile

Gruss
Nach oben
inLarp







Direktlink | Verfasst am: 24.05.2012    Titel:

Nach oben
Bunkerbewohner



Alter: 29
Anmeldedatum: 12.07.2009
Beiträge: 52
Wohnort: Marburg

BeitragDirektlink | Verfasst am: 24.04.2010, 14:21    Titel:

Das 14tägige Frist des Widerrufsrechts gilt aber erst nach Erhalt der Ware. Schließlich ist der Sinn dieser Frist ja gerade das man die Ware zuhause testen kann, wie man es in einem Kaufhaus könnte.

Ich würde das auch wie stephan_harald zurückschicken, allerdings vorher per Email ankündigen. Rechtliche Schritte androhen nimmt hingegen in der Regel niemand ernst.
Schließlich haben sie einen Artikel beworben der so nicht ausgeliefert wurde. Sowas kann zwar vorkommen, in dem Fall hat der Verkäufer aber die Ware zurückzunehmen und nicht darauf zu bestehen das man die Ware trotzdem abnimmt.

Das jetzige Endresultat ist übrigens, das Dein Verhalten dazu beiträgt das solche Anbieter weiter mit ihren unsauberen Methoden ihr Geld verdienen.

btw: Warum will er Dir später eigentlich Beintaschen für 50€ andrehen, wenn er in der ersten Mail ankündigt dass die Beintaschen erst ab dem 26.03.2010 versendet werden können. Sollen die Beintaschen nun die Oberschenkelschienen sein? Wenn ja, hat er ja in der ersten Mail nicht mal auf den Fehler im Angebot hingewiesen sondern Dich noch im Irrglauben gelassen das Du die bekommst. Das wäre schon sehr unfein.
Nach oben
Areko



Alter: 27
Anmeldedatum: 23.04.2010
Beiträge: 11

BeitragDirektlink | Verfasst am: 24.04.2010, 16:53    Titel:

@Bunkerbewohner

Nun natürlich habt ihr Recht... Eigentlich müsste ich alles zurückschicken, die Rüstung wo anders kaufen und dann den rechtlichen Weg gehen.
Sie hätten es verdient und würden hoffentlich draus lernen... Jodoch hat eine Medallie immer 2 Seiten, wie ich es auch schon geschrieben habe.
Ich hätte den ganzen Ärger, Stress, Anwaltskosten etc etc etc...
Die "kann" und "will" ich mir einfach nicht antun.

Aber für jene die mal ähnliche Probleme haben sollten hier mal ein par Hinweise:

Das Rückgaberecht gilt für Internet und Haustürkäufe. Nennt sich Fernabsatzgesetz und die beläuft sich auf 14 Tage nach erhalt der Ware

Und zum Thema Fehlerhafte Artikelbeschreibung hab ich auch eine Antwort bekommen (danke hier an 123Recht.de):


Zitat:

Ob überhaupt ein Irrtum vorliegt, ist zweifelhaft, jedenfalls so nicht zu beurteilen. Der Händler behauptet schlichtweg, dass er eine komplette Artikelbeschreibung verwechselt hätte (!). Die Beschreibung soll von einem ganz anderen Artikel stammen, man habe die Beschreibung einfach so übernommen. Damit kann man sich ja praktisch über alles und jedes irren.

Der Verkäufer hätte seinen Irrtum, sollte überhaupt ein solcher vorliegen, im Zweifel zu beweisen.

Entscheidend ist aber m. E. etwas ganz anderes. Der Verkäufer will sich ja gar nicht vom Vertrag lösen, nein, es soll alles so bleiben, wie es ist, ist eben ein Irrtum und fertig. Die Oberschenkelschienen sind eben nicht dabei, die kann man jetzt zusätzlich erwerben - zum Sonderpreis.

Eine Anfechtung ist aber zwingend auf die Auflösung des Vertrages zu richten.

Die im Telefax vom 03.05.2004 enthaltene Erklärung der Beklagten genügt nicht den Anforderungen des § 143 Abs. 1 BGB, denn sie lässt nicht eindeutig erkennen, dass sich die Beklagte unbedingt vom Vertrag lösen wollte. In Rechtsprechung und Literatur ist zwar anerkannt, dass eine wirksame Anfechtungserklärung i. S. d. § 143 Abs. 1 BGB auch vorliegen kann, wenn die Anfechtung nicht als solche bezeichnet wird. Es muss aber zumindest dem auch durch Auslegung zu ermittelnden objektiven Erklärungswert der Willensäußerung unzweideutig zu entnehmen sein, dass das Geschäft gerade wegen des Willensmangels nicht bestehen bleiben soll (BGH NJW 1984, 2279; strenger Mayer-Maly/Busche, in: Münchener Kommentar zum BGB, Bd. 1, 4. Aufl., 2001, § 143, Rn. 4: „völlige Unzweideutigkeit"). Ein solcher, klar zu Tage tretender Wille ist der Erklärung der Beklagten vom 03.05.2004 aber nicht zu entnehmen. So teilte die Beklagte zwar den Umstand („Tippfehler") mit, der ihren – vom Kläger bestrittenen – Irrtum begründen sollte und betonte die vermeintliche Offensichtlichkeit desselben („oder glauben Sie wirklich ein 7000 EURO Artikel würde für 9 % verschenkt"). Sie versäumte es aber, unzweideutig die Konsequenz einer Loslösung von der vertraglichen Bindung zu erklären und diese auch mit einem zugrunde liegenden Irrtum ursächlich zu verknüpfen. Die Beklagte sah vielmehr zuallererst den Kläger in der Pflicht, der den behaupteten Tippfehler habe erkennen müssen. Darüber hinaus brachte die Beklagte deutlich zum Ausdruck, dass das Schicksal der vertraglichen Bindung von einer weiteren Entscheidung des Klägers abhängen sollte, in dem sie diesem zugestand, vom Vertrag zurückzutreten („lassen wir Sie vom Vertrag zurücktreten")


LG Bonn, Urteil vom 8. März 2005, Az.: 2 O 455/04

Der Verkäufer wird sich m. E. nicht auf diese Weise aus der Affäre ziehen können.


Wie gesagt... Ich wünsche niemandem das er so einen Mist durchmachen muss... Deswegen hab ich auch hier im Forum was zu geschrieben.
Für mich ist die Sache nun erledigt. Montag bekomm ich meine Oberschenkelschienen und meine reparierten Schulterplatten Smile

Liebe Grüße
Raphael
_________________
Leben und Leben lassen mein Motto Wink
Nach oben
Bunkerbewohner



Alter: 29
Anmeldedatum: 12.07.2009
Beiträge: 52
Wohnort: Marburg

BeitragDirektlink | Verfasst am: 24.04.2010, 18:04    Titel:

Anwaltskosten? Wer setzt denn da einen Anwalt ein?
Ich hätt die Ware zurückgeschickt und gut ist. Verlust hätte es da nicht gegeben. Ab 40€ Warenwert muß der Händler mWn die Versandkosten erstatten.

Wenn dann der Händler (und das ist jetzt rein spekulativ) das Geld nicht erstattet hätte, setzt man auch keinen Anwalt ein sondern geht zur Polizei. Das kostet gar nichts und geht viel schneller. Meist recht die Drohung der Anzeige. Und ja, ich hatte schonmal den Stress wegen 300€ und 1700€...

Auch wenn Du die Ware behältst, vielleicht hilft es ja beim nächsten Mal.

PS: Das Rückgaberecht nennt sich eigentlich nicht Fernabsatzgesetz. Das Fernabsatzgesetz regelte aber die Rückgabe, ja. Das Fernabsatzgesetz ist nämlich Geschichte.
Nach oben
Gunnar



Alter: 91
Anmeldedatum: 14.02.2009
Beiträge: 32

BeitragDirektlink | Verfasst am: 24.04.2010, 18:49    Titel:

Bunkerbewohner hat Folgendes geschrieben:


PS: Das Rückgaberecht nennt sich eigentlich nicht Fernabsatzgesetz. Das Fernabsatzgesetz regelte aber die Rückgabe, ja. Das Fernabsatzgesetz ist nämlich Geschichte.


Hast du das dem Bundesministerium für Justiz auch mitgeteilt? Die würden sich bestimmt freuen über solche Änderungen informiert zu werden.

§312d BGB


§355 BGB
Nach oben
Leander



Alter: 22
Anmeldedatum: 03.11.2008
Beiträge: 4186
Wohnort: Berlin

BeitragDirektlink | Verfasst am: 24.04.2010, 19:11    Titel:

Gunnar: Er hat schon Recht. Es gab mal ein Fernabsatzgesetz, dieses wurde aber aufgehoben und ins BGB eingegliedert.
Wenn es das Fernabsatzgesetz noch geben sollte, sollte man das unserem Justizminister mitteilen, da dann ein schwerwiegender Fehler aufgetreten wäre (es gäbe ein Gesetz und Paragraphen im BGB die das selbe regeln).
Man merke: § != Gesetz
Das BGB in seiner Gesamtheit ist ein Bundesgesetz, die einzelnen Paragraphen sind Teile eines einzigen Gesetzes.

P.S.: Fernabsatzgesetz *30.6.2000 †1.1.2002
_________________
Du bist nicht in der Lage verständliche Beiträge nach den Regeln der deutschen Sprache zu schreiben? Das hier ist die Lösung.
Nach oben
Bunkerbewohner



Alter: 29
Anmeldedatum: 12.07.2009
Beiträge: 52
Wohnort: Marburg

BeitragDirektlink | Verfasst am: 24.04.2010, 21:24    Titel:

Was der Leander sagt. So war das auch gemeint.

@Gunnar: Ich glaube die wissen das schon. Hast ja selber den Beweis verlinkt. Cool
Nach oben
Bregon



Alter: 18
Anmeldedatum: 24.05.2009
Beiträge: 1450
Wohnort: Göttingen

BeitragDirektlink | Verfasst am: 25.04.2010, 16:48    Titel:

...
Ich hatte bisher auch nur gute erfahrungen mit Trollhammer, aber ich habe auch nie mehrteilig bestellt.
_________________
Unerkannter InLarp-ReimBattle-Nationalheld!
Nach oben
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   
  Seite 1 von 1

Thema: Erfahrungsbericht Trollhammer Met-Kultur Schatzkammer

Ähnliche Beiträge
Thema Forum Antworten Verfasst am
Keine neuen Beiträge Achtung: trollhammer.de liefert unakz... Der Marktschreier 26 17.02.2011, 20:00 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Religion und Kultur Daroir intern 9 05.12.2010, 22:14 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Schwertbau / Trollhammer Bauanleitungen und Selbstgemachtes 2 29.07.2010, 15:36 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Qualität von verschieden Trollhammer ... Der Marktschreier 27 08.03.2010, 19:30 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Biete METKULTUR // Schatzkammer // Tr... Von privat an privat. 9 29.10.2009, 22:53 Letzten Beitrag anzeigen
Gehe zu:  
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.

Larp, Larp Forum, Larp Shop, Larp Waffen, Larp Bilder, Larp Mittelalter, Larp Schwert , Larp Rüstung , Larp Videos , Larp Ausrüstung , Larp Kleidung , Fantasy Bücher
Larp Forum Sitemap: 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109 110 111 112 113 114 115 116 117 118 119 120 121 122 123 124 125 126 127 128 129 130 131 132 133 134 135 136 137 138 139 140 141 142 143 144 145 146 147 148 149 150 151 152 153 154 155 156 157 158 159 160 161 162 163 164 165 166 167 168 169 170 171 172 173 174 175 176 177 178 179 180 181 182 183 184 185 186 187 188 189 190

Elbenwald,Fantasy,Lifestile