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Thema: Ermittlungsverfahren gegen Sie


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Yak
Moderator


Alter: 29
Anmeldedatum: 13.11.2006
Beiträge: 651

BeitragDirektlink | Verfasst am: 16.10.2010, 14:50    Titel: Ermittlungsverfahren gegen Sie

Hi,

Gestern Abend habe ich dann doch etwas irritiert geschaut, als auf einmal diese Email bei mir im Postfach lag. Bei normalen Spam hat man ja eigentlich keine Skrupel diesen einfach mal zu löschen, wenn es aber um so etwas geht, zögert man dann doch schon mal.

Mittlerweile reg ich mich aber auch ein wenig darüber auf und frage mich ob ich mich an die Polizei oder Verbraucherschutzzentrale wenden soll.

Hier die Email von bountyb@rewardstation.com getarnt als Rechtsanwalt Florian Giese [mailto:giese@rechtsanwalt-giese.info]

Zitat:
Guten Tag,

in obiger Angelegenheit zeigen wir die anwaltliche Vertretung und Interessenwahrung der Firma Videorama GmbH,
Munchener Str. 63, 45145 Essen, an.

Gegenstand unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluss aus im sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerk
begangene Urheberrechtsverletzung an Werken unseres Mandanten. Unser Mandant ist Inhaber der ausschliesslichen
Nutzungs- und Verwertungsrechte im Sinne der §§ 15ff UrhG bzw. § 31 UrhG an diesen Werken, bei denen es sich um
geschutzte Werke nach § 2 Abs 1 Nr. 1 UrhG handelt.

Durch das Herunterladen urherberrechtlich geschutzer Werke haben sie sich laut § 106 Abs 1 UrhG i.V. mit
§§ 15,17,19 Abs. 2 pp UrhG nachweislich strafbar gemacht.
Bei ihrem Internetanschluss sind mehrere Downloads von musikalischen Werken dokumentiert worden.

Aufgrund dieser Daten wurde bei der zustandigen Staatsanwaltschaft am Firmensitz unseres Mandanten Strafanzeige
gegen Sie gestellt.

Aktenzeichen: 350 Js 483/10 Sta Essen

Ihre IP Adresse zum Tatzeitpunkt: 84.190.31.155

Ihre E-Mail Adresse: fire11336@web.de

Illegal heruntergeladene musikalische Stucke (mp3): 13

Illegal hochgeladene musikalische Stucke (mp3): 21

Wie Sie vielleicht schon aus den Medien mitbekommen haben, werden heutzutage Urheberrechtverletzungen
erfolgreich vor Gerichten verteidigt, was in der Regel zu einer hohen Geldstrafe sowie Gerichtskosten fuhrt.
Link: Urheberrecht: Magdeburger muss 3000 Euro Schadensersatz zahlen (Hier der Link: http://www.petanews.de/it-news/urheberrecht-magdeburger-muss-3000-euro-schadensersatz-fur-132-musiktitel-zahlen/)
Genau aus diesem Grund unterbreitet unsere Kanzlei ihnen nun folgendes Angebot:
Um weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und anderen offiziellen Unannehmlichkeiten wie Hausdurchsuchungen,
Gerichtsterminen aus dem Weg zu gehen, gestatten wir ihnen den Schadensersatzanspruch unseres Mandanten
aussergerichtlich zu loesen.
Wir bitten Sie deshalb den Schadensersatzanspruch von 100 Euro bis zum 18.10.2010 sicher und unkompliziert
mit einer UKASH-Karte zu bezahlen. Eine Ukash ist die sicherste Bezahlmethode im Internet und
fur Jedermann anonym an Tankstellen, Kiosken etc. zu erwerben.
Weitere Informationen zum Ukash-Verfahren erhalten Sie unter: http://www.ukash.com/de
Senden Sie uns den 19-stelligen Pin-Code der 100 Euro Ukash an folgende E-Mailadresse zahlung@rechtsanwalt-giese.info

Geben Sie bei Ihre Zahlung bitte ihr Aktenzeichen an!

Sollten sie diesen Bezahlvorgang ablehnen bzw. wir bis zur angesetzten Frist keinen 19- stelligen
Ukash PIN-Code im Wert von 100 Euro erhalten haben, wird der Schadensersatzanspruch offiziell
aufrecht erhalten und das Ermittlungsverfahren mit allen Konsequenzen wird eingeleitet. Sie erhalten
dieses Schreiben daraufhin nochmals auf dem normalen Postweg.

Hochachtungsvoll,
Rechtsanwalt Florian Giese


Die genannte Email Adresse besitze ich nicht und mp3s lade ich auch nicht runter bzw. hoch.

Wie sollte man reagieren? Habt ihr so etwas auch schon geschickt bekommen? Mich irritiert etwas, dass ich die Email bekommen habe obwohl diese scheinbar an folgende Adresse gesendet wurde
Zitat:
Von: Rechtsanwalt Florian Giese [mailto:giese@rechtsanwalt-giese.info]
Gesendet: Freitag, 15. Oktober 2010 22:01
An: fire11336@web.de
Betreff: Ermittlungsverfahren gegen Sie

Ich benutze Outlook und habe Weiterleitungen eingerichtet, evtl. wurde diese Adresse auf eine meiner Email Adressen weiter geleitet.
_________________
Pak von den Latratores.
Herrmann Hauptmann, Hauptmann der Ordenskrieger Kyrs
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inLarp







Direktlink | Verfasst am: 24.05.2012    Titel:

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ich



Alter: 19
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Beiträge: 1771
Wohnort: Leverkusen

BeitragDirektlink | Verfasst am: 16.10.2010, 15:02    Titel:

Ich glaube nicht, dass man das wirklich ernst nehmen sollte.
Kommen Anzeigen und sonstiges nicht eigentlich per POST, damit dass ganze auch seriös und sicher wirken kann?

Ich würde mich mal bei öffentlichen Stellen melden und nachfragen, und eventuell Anzeige wegen versuchten Betrugs oder so stellen.
_________________
-NEIN! Ich werde auf gar keinen...
-Keks?
-Bin dabei!
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Scharlatan



Alter: 38
Anmeldedatum: 07.08.2008
Beiträge: 74
Wohnort: Im Pott !

BeitragDirektlink | Verfasst am: 16.10.2010, 15:03    Titel:

Schau mal auf der Homepage des echten Rechtsanwaltes.
www.rechtsanwalt-giese.de
Da steht eine Stellungnahme zu dieser Art Mails
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Yak
Moderator


Alter: 29
Anmeldedatum: 13.11.2006
Beiträge: 651

BeitragDirektlink | Verfasst am: 16.10.2010, 15:15    Titel:

Ah, sehr gut. Um ehrlich zu sein habe ich erst einmal gezögert irgendwelchen Links zu folgen, bzw. nach dem Anwalt zu schauen.
Ich habe mir mal sagen lassen, dass es mehr Folgen haben kann auf solche Emails zu antworten als sie zu ignorieren.
Ich habe allerdings auch schon gehört, dass ignorieren so eine Art stillschweigende Zustimmung sein kann.

Verwirrt sei...
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Pak von den Latratores.
Herrmann Hauptmann, Hauptmann der Ordenskrieger Kyrs
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inLarp







Direktlink | Verfasst am: 24.05.2012    Titel:

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Gerwin



Alter: 29
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Beiträge: 8159

BeitragDirektlink | Verfasst am: 16.10.2010, 15:35    Titel:

Nichts tun ist an dem Punkt das beste. Wenn du willst kannst du den Fall der Verbraucherzentrale melden, aber die kennen derartige Fälle schon zu genüge.

Eine Strafanzeige (nach kurzer Durchsicht würde ich an Nötigung) denken wäre eine Alternative die aber zu nichts führt da der Verfasser nicht greifbar sein dürfte. Zum Thema vielleicht noch:

http://www.jurablogs.com/de/falsche-abmahnungen-namen-videorama-gmbh

Interessant könnte für dich sein dass die Videorama GMBH tatsächlich existiert, mit Musik haben die allerdings nichts am Hut. Das ist eine Vertriebsgesellschaft für Pornofilme.

Gruß

Gerwin

Edit: Nur für die Leute die es interessiert. Das Einverständnis bezieht sich nur auf dass sogenannte "Mahnverfahren". Das ganze hat recht wenig mit einer "Mahnung" wie man sie bekommt wenn man mal die Telefonrechnung nicht zahlt zu tun sondern ist ein Verfahren bei dem man einen Mahnbescheid vom Gericht bekommt. Gegen diesen muss man Widerspruch einlegen. Mahnungen in diesen Bereich kommen aber nie per E-Mail oder normalen Brief sondern immer als Brief vom Gericht in dem dann auch nochmal alles erklärt wird. Der Antrag denn jeder an das entsprechende Gericht stellen kann sieht dann ungefähr so aus und dass wäre ein veraltetes Widerspruchsformular. Ich habe auch schon E-Mails gezeigt bekommen die einen Mahnbescheid simuliert haben. Aber wie gesagt..per e-mail kommt der zum Glück nie.
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Lieber Larpeinsteiger:

Auch wenn dieses Posting tendenziell einen anderen Eindruck vermittelt kannst du natürlich relativ unabhängig von körperlichen Voraussetzungen, Geschlecht, Alter und Herkunft jede Rolle spielen die du willst. Alles was du hier liest sind persönliche, subjektive Meinungen.
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Aeshma
Moderator


Alter: 23
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Beiträge: 6137
Wohnort: Edigheim

BeitragDirektlink | Verfasst am: 16.10.2010, 19:16    Titel:

Von der Homepage:


Zitat:
Strafanzeige wurde am 14.10.2010 erstattet und die Kripo Hamburg ermittelt.


also einfach machen lassen...

Grüße
Aeshma
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Blümchen nett
°)-(°
Schwannis hat Folgendes geschrieben:
Es kommt nicht auf die Länge an. Was zählt sind die Meter/Sekunde
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Leander



Alter: 22
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Wohnort: Berlin

BeitragDirektlink | Verfasst am: 16.10.2010, 20:15    Titel:

Sollte ich mich schämen, da ich wusste, dass Videorama eine der bekanntesten Firmen der Porno-Industrie ist?

Bei sowas würde ich einfach nur die angegebenen Namen und Fakten mit Google recherchieren. Spätestens nach dem Wikipedia-Eintrag zu Videorama wäre dann alles klar gewesen.
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Schwannis
Moderator


Alter: 16
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Wohnort: Wo man über spitze Steine stolpert.

BeitragDirektlink | Verfasst am: 16.10.2010, 20:21    Titel:

Zitat:
Sollte ich mich schämen, da ich wusste, dass Videorama eine der bekanntesten Firmen der Porno-Industrie ist?

Ein ganz klares: Ja
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Schwannis vult! Awww
Voiceless der Niedliche hat Folgendes geschrieben:
Ein Holzgriff kann sich bekanntermaßen um den Hals des Gegners wickeln!
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inLarp







Direktlink | Verfasst am: 24.05.2012    Titel:

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Gerwin



Alter: 29
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Beiträge: 8159

BeitragDirektlink | Verfasst am: 16.10.2010, 21:40    Titel:

naja..so einfach ist dass glaube ich nicht mit dem "einfach googlen und ignorieren". Mit dem Konzept machen gerade in Zeiten wo jeder Angst hat dass jemand sich ins "W-Lan" gehackt hat Leute genug Geld um zumindest zwei mittelgroße Anwaltskanzleien in Deutschland sehr gut laufen zu lassen. Ehe man sich auf ein Straf oder Zivilverfahren einlässt zahlen leider erstaunlich viele..und die Kosten sind so gering gehalten dass es immer noch billiger scheint als "Der Gang zum Anwalt".

Zum Glück hilft meist das Internet.
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Leander



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BeitragDirektlink | Verfasst am: 17.10.2010, 00:26    Titel:

Im Großen und Ganzen widersprichst du mir ja nicht wirklich.
Es ist durchaus so einfach Google zu befragen und es danach zu ignorieren. Viele trauen sich das nur einfach nicht oder googlen gar nicht erst.
Seine W-Lan-Verbindung sollte man aber immer schützen, was man ja auch laut Gericht zu tun hat. Wenn man das ordentlich macht, ist es alles andere als einfach da Zugang zu bekommen (oder man macht es wie ich und nutzt D-Lan).
Jemand, der häufiger im Internet unterwegs ist, und bei sowas zahlt ist selbst Schuld. Mittlerweile sollte man es einfach besser wissen, sofern man sich nicht nur sporadisch mit dem Internet beschäftigt, insbesondere da ein solches Schreiben per E-Mail prinzipiell nicht gültig sein kann (EPost ist was anderes), die Art der Zahlung recht dubios wirkt (keine Überweisung oder ähnliches), und eine solche Form der außergerichtlichen Klärung sich kaum in einem völlig legalen Rahmen bewegen dürfte.

Schwannis: Es gibt mildernde Umstände: Ich bin gebürtiger Essener, Volljährig und habe das auch nur durch eine allgemeine Online-Recherche zum Thema Pornoindustrie herausgefunden (interessantes Thema übrigens).
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Gerwin



Alter: 29
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Beiträge: 8159

BeitragDirektlink | Verfasst am: 17.10.2010, 01:30    Titel:

Hab dich falsch verstanden, es kam ein wenig wie "wer da zahlt ist selbst schuld" rüber. Es gibt halt immer noch leider genug Menschen ohne viel Interneterfahrung, und klar wäre es klug sich Rat einzuholen. Zu viele machen dass aber nicht...denken einfach unter "Schock" nicht dran und zahlen. Aber ich glaub das selbst schuld..wolltest du auch nicht ausdrücken

Gruß

Gerwin.
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Bregon



Alter: 18
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Beiträge: 1450
Wohnort: Göttingen

BeitragDirektlink | Verfasst am: 17.10.2010, 22:51    Titel:

Das finde ich mal krass dreist.
Aber allein schon dieses
Zitat:
Wir bitten Sie deshalb den Schadensersatzanspruch von 100 Euro bis zum 18.10.2010 sicher und unkompliziert
mit einer UKASH-Karte zu bezahlen.

ist irgendwie mehr als selsam formuliert. Genau 100 EUR und die genaue Anweisung, wie man den Betrag zu zahlen hat.
Aber einfach ignorieren, wie Aeshma gepostet hat, ist die Polizei ja schon dran...
_________________
Unerkannter InLarp-ReimBattle-Nationalheld!
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Llewellian



Alter: 37
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Beiträge: 1182

BeitragDirektlink | Verfasst am: 17.10.2010, 22:56    Titel:

Keine Ermittlung wegen sowas würde in Deutschland die Zahlungsweise vorgeben ;o).

Ausserdem wird Gerichts- und Anwaltspost immer noch per Einschreiben zugestellt ;o).

Solche Emails landen bei mir sofort in der Runden Ablage "P" ;o). Bzw., GMX lässt sowas gar nicht durch ;o). Aber wenn du gern noch mehr Beispiele hättest, mein Spamordner ist voll davon ;o).
_________________
Zitatklau von Steve S: "Ich bin sooooo böse, ich schlafe sogar SCHLECHT"
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Leander



Alter: 22
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BeitragDirektlink | Verfasst am: 18.10.2010, 21:52    Titel:

Mit dem ersten Post wollte ich lediglich sagen, wie man mit sowas, wenn man sich nicht sicher ist, umgehen sollte.
Und nur wer häufiger und schon längere Zeit im Internet unterwegs ist, ist selbst Schuld, wenn er zahlt, obwohl er es besser wissen sollte.
Alle, die es wirklich überrascht und von sowas noch nie etwas gehört haben, können da wohl nichts für, auch wenn man nicht auf die Idee kommen sollte zu zahlen, wenn man ein bisschen überlegt.
Sowas kann eben nur als Einschreiben kommen, da man sonst nicht mit 100&iger Sicherheit sagen kann, dass der Brief auch angekommen ist.
_________________
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Yak
Moderator


Alter: 29
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Beiträge: 651

BeitragDirektlink | Verfasst am: 19.10.2010, 10:09    Titel:

Und weiter geht die wilde Post Very Happy Gestern ca. 23 Uhr im Postfach....

Zitat:
Guten Tag,

in obiger Angelegenheit zeigen wir die anwaltliche Vertretung und Interessenwahrung der Firma Videorama GmbH,
Munchener Str. 63, 45145 Essen, an.

Gegenstand unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluss aus im sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerk
begangene Urheberrechtsverletzung an Werken unseres Mandanten. Unser Mandant ist Inhaber der ausschliesslichen
Nutzungs- und Verwertungsrechte im Sinne der §§ 15ff UrhG bzw. § 31 UrhG an diesen Werken, bei denen es sich um
geschutzte Werke nach § 2 Abs 1 Nr. 1 UrhG handelt.

Durch das Herunterladen urherberrechtlich geschutzer Werke haben sie sich laut § 106 Abs 1 UrhG i.V. mit
§§ 15,17,19 Abs. 2 pp UrhG nachweislich strafbar gemacht.
Bei ihrem Internetanschluss sind mehrere Downloads von musikalischen Werken dokumentiert worden.

Aufgrund dieser Daten wurde bei der zustandigen Staatsanwaltschaft am Firmensitz unseres Mandanten Strafanzeige
gegen Sie gestellt.

Aktenzeichen: 230 Js 413/10 Sta Stuttgart

Ihre IP Adresse zum Tatzeitpunkt: 84.190.31.155

Illegal heruntergeladene musikalische Stucke (mp3): 13

Illegal hochgeladene musikalische Stucke (mp3): 21

Wie Sie vielleicht schon aus den Medien mitbekommen haben, werden heutzutage Urheberrechtverletzungen
erfolgreich vor Gerichten verteidigt, was in der Regel zu einer hohen Geldstrafe sowie Gerichtskosten fuhrt.
Link: Urheberrecht: Magdeburger muss 3000 Euro Schadensersatz zahlen

Genau aus diesem Grund unterbreitet unsere Kanzlei ihnen nun folgendes Angebot:
Um weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und anderen offiziellen Unannehmlichkeiten wie Hausdurchsuchungen,
Gerichtsterminen aus dem Weg zu gehen, gestatten wir ihnen den Schadensersatzanspruch unseres Mandanten
aussergerichtlich zu loesen.
Wir bitten Sie deshalb den Schadensersatzanspruch von 100 Euro bis zum 22.10.2010 sicher und unkompliziert
mit einer UKASH-Karte zu bezahlen. Eine Ukash ist die sicherste Bezahlmethode im Internet und
fur Jedermann anonym an Tankstellen, Kiosken etc. zu erwerben.
Weitere Informationen zum Ukash-Verfahren erhalten Sie unter: http://www.ukash.com/de
Senden Sie uns den 19-stelligen Pin-Code der 100 Euro Ukash an folgende E-Mailadresse videorama@rechtsanwalt-giese.info

* alternativ konnen Sie auch mit Paysafecard zahlen
Link: http://www.paysafecard.com/de

Geben Sie bei Ihre Zahlung bitte ihr Aktenzeichen an!

Sollten sie diesen Bezahlvorgang ablehnen bzw. wir bis zur angesetzten Frist keinen 19- stelligen
Ukash PIN-Code im Wert von 100 Euro erhalten haben(oder gleichwertiges Paysafecard Coupon), wird der Schadensersatzanspruch offiziell
aufrecht erhalten und das Ermittlungsverfahren mit allen Konsequenzen wird eingeleitet. Sie erhalten
dieses Schreiben daraufhin nochmals auf dem normalen Postweg.

Hochachtungsvoll,
Rechtsanwalt Florian Giese


Interessant auch, dass man jetzt eine neue Zahlungsmethode hat und das meine Emailadresse wohl nicht mehr bekannt ist....
Ich frage mich ein wenig ob das vielleicht eine Kooperation von Giese und Videorama ist, da ich dadurch jetzt diese Kanzlei und Videorama kenne Very Happy Wobei die Kanzlei im Internet ja nur wegen Rufschädigung aktiv wird
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