Thema: Feuerwaffen im Larp (Chancen und Probleme)
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Gerwin

Alter: 29 Anmeldedatum: 20.06.2010 Beiträge: 8159
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Direktlink | Verfasst am: 13.06.2011, 11:23 Titel: Feuerwaffen im Larp (Chancen und Probleme) |
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Ich war mal so freie diese Diskussion auszugliedern ehe der Verkaufsthread überläuft. Wir können gerne auch über Pro und Contra im allgemeinen diskutieren...mir ist es jedoch erst einmal wichtig die Rechssituation (wie ich sie sehe) dazustellen.
1. Um welche Art Waffen geht es
Ich denke wir sind uns alle einig das wirklich schießende Gewehre/Pistolen/Armbrüste (sprich solche die mit "echter Munition" schießen) nichts auf Larps zu suchen haben. Gegenstand sollen also nur die "anerkannte Larparmbrust" sowie eine nicht schießende Feuerwaffe sein (zunächst einmal gleichgültig ob diese nicht schußfähig ist oder ob sie schießen kann).
2. Ich habe gehört Waffen vor dem Jahr xxxx darf ich führen?
Dass ist richtig. Um genau zu sein handelt es sich um Schußwaffen welche vor dem Jahr 1871 hergestellt worden sind und um Armbrüste. Siehe hierzu in Anlage 2 des Waffengesetzes
| Zitat: | 1.7
einläufige Einzelladerwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen), deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist;
1.8
Schusswaffen mit Lunten- oder Funkenzündung, deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist;
1.9
Schusswaffen mit Zündnadelzündung, deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist; |
Damit dann alles in Butter?
Nicht ganz. Erst einmal muss man sich damit beschäftigen was das "führen einer Waffe" bedeutet. Eine Waffe führt (rechtlich gesehen) wer den Zugriff auf sie hat. Hängt deine Waffe also in der Wohnung während du mit deiner Freundin ein Eis essen bist führst du sie nicht (auch wenn du sie besitzt und sie in deinen Eigentum ist) hast du allerdings eine direkte Zugriffsmöglichkeit führst du sie. Klingt jetzt erst einmal eigenartig....aber Juristen sind nun einmal Leute die gerne (zu) sehr um die Ecke denken.
Führen darfst du sie...also. ABER.
Auch auf Cons?
Hier könnte § 42 WaffG mit seinen Verbot des führens auf einer öffentlichen Veranstaltung eingreifen. Und hier scheiden sich die Geister so dass ich etwas ausholen muss. Der Gesetzgeber sagt in den Entwurf der Verwaltungsvorschriften folgendes:
| Zitat: | | Veranstaltungen im Sinne des § 42 liegen nur vor, wenn es sich um planmäßige, zeitlich eingegrenzte, aus dem Alltag herausgehobene Ereignisse handelt. Diese sind öffentlich, wenn jedermann, sei es auch nach Entrichtung eines Eintrittsgeldes, Zutritt haben kann. |
nachzulesen Hier
Zunächst einmal zu den einfachen Dingen. Ein Larp ist auf jeden Fall ein zeitlich eingegrenztes, aus dem Alltag herausgehobenes Ereignis. Aber hat wirklich "jedermann" Zutritt?
Zunächst einmal: Jeder Mann bedeutet NICHT unbedingt wirklich jedermann. Ein Ausschluss bestimmter Personengruppen (keine Jugendlichen, Jugendliche nur mit Begleitpersonen, nicht für Schwangere usw) sorgt nicht dafür dass das Merkmal nicht erfüllt ist.
Weiterhin ist es völlig unerheblich ob die Eintrittsgelder vor Ort bezahlt werden oder erst bereits vorher überwiesen werden. Eine Veranstaltung die nicht "öffentlich ist" wäre zum Beispiel eine geschlossene Gesselschaft wie eine Geburtstagsparty. Bei einen Con auf den zunächst einmal jedermann sich "bewerben kann" und für gewöhnlich auch genommen wird (wir sehen jetzt mal von Katzenwesen ab..meistens werden die auch genommen) handelt es sich nach juristischen Verständnis zunächst einmal (meiner Ansicht nach) um eine öffentliche Veranstaltung im Sinne des Waffenrechts so dass sämtliche Schußwaffen (auch eine Armbrust, nicht jedoch der Bogen) nicht geführt werden dürfen.
Dass ist ja furchtbar. Verstößt somit jeder Armbrustschütze gegen geltendes Recht
Natürlich nicht. Die zuständige Verwaltungsbehörde kann eine Genehmigung erteilen (ebenfalls in § 42 geregelt). Diese Genehmigung kann auch konkludent erfolgen...und sie WIRD höchstwahrscheinlich für eine Larparmbrust bei Cons erfolgen. Wer es nicht glaubt kann ja mal eine derartige Genehmigung bei der für ihn zuständigen Behörde beantragen. Ihr werdet sie bekommen (und einen lächelnden Sachbearbeiter. Die freuen sich über "sowas" wirklich).
Weiterhin könnte es sich bei einen Larp um eine Theaterveranstaltung oder eine gleichgeartete Veranstaltung nach § 42 IV WaffG handeln. Hierzu existiert aber (soweit ich dass überblicken kann) keine einschlägige Rechtsprechung und ich würde mal behaupten Larp gleicht (zumindest auf größeren Veranstaltungen) eher einen Mittelaltermarkt als einer Theaterveranstaltung.
Und was nun mit Musketen?
Tjaaa..rein rechtlich gesehen das gleiche wie mit Armbrüsten. Hier muss man aber ein wenig verstehen wie ein Sachbearbeiter und auch ein Richter denkt. Der überlegt sich nämlich "wie viel Unsinn könntest du" (rein theoretisch) mit dieser Waffe auf der öffentlichen Veranstaltung anrichten. Der Unsinn mit einer Larparmbrust wäre eher gering. Der Unsinn mit einer echten Armbrust (und echten Bolzen..aber auch mit Larpbolzen) eher hoch. Die Muskete liegt irgendwo dazwischen. Machst du deinen Sachbearbeiter glaubhaft bewusst dass diese dir ohne das entsprechende Schwarzpulver und die Munition NICHTS nutzt bekommst du vielleicht eine Ausnahmegenehmigung. Für eine nicht schußfähige Muskete dürfte die Ausnahmegenehmigung (wenn überhaupt nötig, dass muss noch mal von mir geprüft werden) um einiges leichter zu bekommen sein wie für die schußfähige Muskete. Ein Mensch mit reinen Führungszeugnis und eventuell einer entsprechenden Ausbildung bekommt leichter die Genehmigung als jemand der einschlägig vorbestraft ist. Hier geht dann probieren über studieren.
Und was passiert wenn ich keine Genehmigung habe und erwischt werde?
So wie ich dass sehe, im schlimmsten Fall eine Geldbuße. Für gewöhnlich aber bei Ersttätern nichts. WENN keine Straftatbestände hinzukommen (Bedrohung usw.). Die Gefahr rechtlichen Ärgers ist eher gering...aber ob er diese Gefahr auf sich nimmt muss jeder selbst entscheiden.
Die Diskussion über Pro und Contra von Feuerwaffen überlasse ich (nach so viel trockener Kost) mal anderen.
Gruß
Gerwin
*dieser Beitrag stellt wie immer keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes da* _________________ Lieber Larpeinsteiger:
Auch wenn dieses Posting tendenziell einen anderen Eindruck vermittelt kannst du natürlich relativ unabhängig von körperlichen Voraussetzungen, Geschlecht, Alter und Herkunft jede Rolle spielen die du willst. Alles was du hier liest sind persönliche, subjektive Meinungen. |
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Dossmo

Alter: 28 Anmeldedatum: 23.03.2011 Beiträge: 840 Wohnort: Dortmund
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Direktlink | Verfasst am: 13.06.2011, 11:35 Titel: |
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Wie du immer darauf kommst, dass ein Con eine öffentliche Veranstaltung ist, frage ich mich nun zum wiederholten Male. Der Veranstalter hat Hausrecht, also hat nicht jedermann Zutritt. Der Veranstalter hat die freie Wahl, jeden des Platzes verweisen zu lassen. Ergo: Privatveranstaltung. Das Gleiche gilt auch für Festivalcons wie CoM und DF. Als Veranstalter mehrerer Airsoft-OP's kann ich dir das garantieren. Und da ist das Aufkommen sogenannter "Anscheinswaffen" nunmal zwingend notwendig. Das ist nur möglich, wenn es eben keine öffentliche Veranstaltung ist. OP = Con.
Also gilt, das führen von Anscheinswaffen ist erlaubt, wenn der Veranstalter es zulässt. Eine Anmeldung bei der örtlichen Polizeiwache ist dennoch jederzeit anzuraten. Besser is' besser.
D. _________________ [Haralds Mutter] |
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Gerwin

Alter: 29 Anmeldedatum: 20.06.2010 Beiträge: 8159
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Direktlink | Verfasst am: 13.06.2011, 11:41 Titel: |
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Aha...dann hat bei einer Theaterveranstaltung die bei öffentlichen Veranstaltungen ausdrücklich aufgeführt wird niemand das Hausrecht? Bei jeder Veranstaltung bei der ein Eintrittsgeld bezahlt wird kann jemand auch abgelehnt werden....und immer besteht ein eingeschränktes Hausrecht.
Als jemand der in dem Bereich gearbeitet hat kann ich dir aber versichern, ganz so einfach ist es mit dem Hausrecht nicht. "Deine Nase passt mir nicht...verschwinde" funktioniert auf der privaten Geburtstagsparty...aber nicht auf einen Con (nach Zahlung des Eintrittsgeldes).
Ansonsten..bitte mit Beleg warum die Definition nicht zieht. _________________ Lieber Larpeinsteiger:
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Dossmo

Alter: 28 Anmeldedatum: 23.03.2011 Beiträge: 840 Wohnort: Dortmund
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Direktlink | Verfasst am: 13.06.2011, 11:55 Titel: |
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Auf meinen OP's hab ich es immer folgendermaßen gehalten:
Jemand stört, verstößt gegen Sicherheitsregeln, etc.: um des lieben Friedens willen drückt man ihm das Eintrittsgeld in die Hand und verweist ihn des Platzes. Zur Not auch mit Hilfe der Polizei. Welche übrigens auch nicht einfach mal so auf deinen Platz fahren darf und sich umschauen ohne Durchsuchungsbeschluss. Da muss man die Herren manchmal etwas bremsen in ihrem Eifer. Höflich natürlich, zieht immer mehr.
Für gewöhnlich gibt es im Kaufvertrag für die Teilnamhe gewisse Regeln, die der Teilnehmer befolgen muss (Sicherheit, Verhalten, etc.). Verstößt er gegen diese, ist er Vertragsbrüchig und der Vertrag nichtig -> raus.
"Deine Nase passt mir nicht" ist kein Vertragsbruch. Also auch kein Vorwand, um das Hausrecht durchzusetzen. Das habe ich auch nie behauptet.
Eine Theaterveranstaltung ist meist von einem öffentlichen Träger veranstaltet, auf öffentlichem Gelände, nicht auf Privatgelände, sei es Stadt, Land oder Bund, somit gelten andere Vorraussetzungen. Ich habe ein kleines Laientheater im Hinterhof, die proben grade, ich geh mal flott runter und frag die, wie es bei ihren Aufführungen gehalten wird. Gib mir ein paar Minuten.
D.
Update: Nach Aussage des Direktors des www.rototheater.de handelt es sich bei ihrem Theater um eine Privatveranstaltung, einfach deshalb, weil sich das Theater, trotz öffentlicher Unterstützung des Landes und des Status als eingetragener Verein auf privatem Grund und Boden und auch in privater Hand der beiden Direktoren befindet. Und auf Nachfrage kam der markige Satz: "Wer stört, fliegt raus, da kenn ich nix!" An Folgen eines Rausschmisses seit 1998 kann der gute Mann sich nicht erinnern. Und es gab einige. _________________ [Haralds Mutter] |
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inLarp

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Gerwin

Alter: 29 Anmeldedatum: 20.06.2010 Beiträge: 8159
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Direktlink | Verfasst am: 13.06.2011, 12:15 Titel: |
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Man kann sich natürlich auf den Standpunkt stellen...: "das geht mich nichts an..ich riskier es". Ohne jetzt zu sehr ins Detail zu gehen. Bei einer Softair/Gotcha/Larpveranstaltung handelt es sich auf KEINEN Fall um einen Kaufvertrag. Es ist vielmehr ein Dienstvertrag (manchmal wird auch ein Reisevertrag angenommen). Und "beim ersten Verstoß raus" kann zu ziemlichen Problemen führen (je nach Verstoß)
Ob eine Veranstaltung auf öffentlichen oder privaten Grund statt findet hat nichts damit zu tun ob es sich um eine öffentliche Veranstaltung handelt. Das Musikkonzert in der angemieteten Halle ist zum Beispiel auf jeden Fall eine öffentliche Veranstaltung (auch wenn die "Gesichtskontrolle" hier durchaus härter ist als beim typischen Larp). Es gibt natürlich Cons die tatsächlich eine private Veranstaltung darstellen. Bei "Einladungscons" könnte man tatsächlich mal drüber diskutieren.
Nur kurz zum Thema Paintball: Die Polizei darf (bei Gefahr im Verzug) auch ohne Durchsuchungsbeschluss so einiges. Unter anderen auch eine Veranstaltung betreten. Dass jetzt zu erklären würde hier zu weit führen. Bei persönlichen Interesse kann man das gerne per PN machen...ansonsten ist es für die meisten Leser ziemlich uninteressant. Paintball bewegt sich wenn es nicht angemeldet ist in einer Grauzone. Aber für gewöhnlich ..passiert nichts. Polizisten sind ja auch nur Menschen. Und die jagen für gewöhnlich lieber echte Verbrecher als den Paintballveranstalter der verantwortungsbewusst seine Veranstaltung durchzieht (wovon ich bei dir ausgehe ). _________________ Lieber Larpeinsteiger:
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Justav
Anmeldedatum: 25.09.2009 Beiträge: 1326 Wohnort: Berlin
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Direktlink | Verfasst am: 13.06.2011, 14:05 Titel: |
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Von LARP-Festivals mal abgesehen: Wenn dies öffentliche Veranstaltungen wären, bedürften die dortigen Taverne mWn eine Schankgenehmigung, esmüsste eine behördliche Genehmigung vorliegen (nicht nur eine Anmeldung bei den Behörden), würde Musik gespielt könnte dies die GEMA interessieren etc. pp. Kurz: Wäre das durchschnittliche Wald- & Wiesencon eine öffentliche Veranstaltung, dürften die so, wie sie praktiziert werden, gar nicht durchgeführt werden.
Ich würde mich also herzlich bei Gerwin bedanken, dass er sich so viele hintergründig Gedanken macht, um LARP in Dtld unmöglich zu machen...
... wäre die ganze Sache nicht so absurd. LARPs richten sich eigentlich immer an einen speziellen Personenkreis, nicht an die breite Öffentlichkeit. Indizien dafür sind die notwendige persönliche Anmeldung, die dem Veranstalter ohne Grund das Recht gibt, "Nein, Du nicht!" zu sagen. Selbst für Conzahler gilt das, die Sicherheit, dass man zur Veranstaltung "zugelassen" wird, ist einfach nicht automatisch gegeben. Auch die alberne Aufmachung, auf die sich die Teilnehmer einlassen (müssen), spricht dafür...
Tur mr leid, Gerwin, aber Du machst Dir einfach zu viele Gedanken.  _________________ So long
Justav |
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Gerwin

Alter: 29 Anmeldedatum: 20.06.2010 Beiträge: 8159
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Direktlink | Verfasst am: 13.06.2011, 14:22 Titel: |
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Auch ein Rockkonzert richtet sich an einen bestimmten Personenkreis (nämlich Leute die Rockmusik hören) und nicht an die Öffentlichkeit. Nein...so kommt man aus der Sache nicht raus.
Tatsächlich werden übrigens (bei größeren Veranstaltungen) Gebühren an die GeMa abgeführt, das Trinkwasser wird überprüft (aus diesen Grund DARF um Beispiel beim Mythodea das Trinkwasser nicht als Trinkwasser bezeichnet werden ehe nicht zwei Proben von entsprechenden Größe untersucht worden sind) und bei größeren Tavernen liegt für gewöhnlich eine Schankgenehmigung vor. Wobei ...von der Schankgenehmigung gibt es wieder Ausnahmen. Hier mag es zum Beispiel einen Unterschied machen ob das Bier in Flaschen verkauft wird oder nicht (aber dass ist nun wieder in keiner Weise mein Fachgebiet...)
Und ja..viele Dinge wie sie im Moment praktiziert werden DÜRFEN nicht ohne weiteres durchgeführt werden.
| Zitat: | | Selbst für Conzahler gilt das, die Sicherheit, dass man zur Veranstaltung "zugelassen" wird, ist einfach nicht automatisch gegeben. |
Die Sicherheit ist aber bei keiner Veranstaltung gegeben. Auf dem lokalen Schützenfest kann ich abgelehnt werden. Beim Rockkonzert kann ich abgelehnt werden. Selbst bei einen Theater in öffentlicher Hand kann ich (unangemessenes Auftreten vorausgesetzt) abgelehnt werden. Somit besteht kein Unterschied zwischen diesen Veranstaltungen und einen Con.
Noch einmal: Dass (viele) Veranstalter zu recht Regelungen etwas...sagen wir mal "großzügig auslegen" ist eine Sache die völlig in Ordnung ist. Dass ändert aber nichts an der Regelung. Wobei ich tatsächlich schon Veranstalter erlebt habe die sich vorher informierten was für Musik man spielen darf (und welche nicht). De facto macht es (rechtlich gesehen) keinen Unterschied ob es sich bei dem Con um das CoM oder um ein fiktives, kleines Con (kein Einladungscon) handelt. Nur die Auslegung der Vorschriften ist eine andere.
| Zitat: | Auch die alberne Aufmachung, auf die sich die Teilnehmer einlassen (müssen), spricht dafür...
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Interessantes Thema..hier aber leider nur am Rande interessant. Selbst wenn man davon ausgeht dass jemand in unpassender Aufmachung einfach vom Platz entfernt werden darf muss ich zugeben dass auch im öffentlichen Theater eine Art Kleiderordnung besteht. Wer je versucht hat in eine (teure) Theatervorstellung in Jeans und T-Shirt zu kommen wird merken dass er (oft) abgelehnt wird..und auch beim Rockkonzert gilt ein gewisser Dresscode. Wo unterscheidet sich dieser nun vom "Larp-Dresscode?". An diesen Punkt bleibt (bis auf weiteres) doch die öffentliche Veranstaltung...ZUMINDEST für etwas größere Cons.
Edit:
Und zum Schluß ein Zitat von den Autoren des Larpwiki
| Zitat: | Leider kann man, auch wenn man alles beachtet, gegen bestimmte Gesetze immernoch verstoßen. Ob das bei jedem der Gesetze im Einzelfall so ist, müsste durch einen Beispielfall vor den Gerichten geklärt werden, ich denke das kann niemand eindeutig sagen:
"(1) Wer an öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen teilnimmt, darf keine Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 führen." (Waffengesetz, §42, Absatz 1) |
link hier
Das Problem ob ein Con nun wirkliche eine öffentliche Veranstaltung ist oder nicht wurde noch nicht durch Gerichte geklärt. Bisher spricht aber alles eigentlich (aus rechtlicher Sicht) FÜR eine öffentliche Veranstaltung. _________________ Lieber Larpeinsteiger:
Auch wenn dieses Posting tendenziell einen anderen Eindruck vermittelt kannst du natürlich relativ unabhängig von körperlichen Voraussetzungen, Geschlecht, Alter und Herkunft jede Rolle spielen die du willst. Alles was du hier liest sind persönliche, subjektive Meinungen. |
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Wagenbrecht

Alter: 24 Anmeldedatum: 24.09.2008 Beiträge: 194 Wohnort: Bayreuth
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Direktlink | Verfasst am: 13.06.2011, 14:41 Titel: |
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Als (1/3- wenn Gerwin Halb- ist) Laie stimme ich ihm komplett zu.
Allerdings (freilich aus menschlicher, nicht aus rechtlicher Sicht) stimmt auch das, was an anderer Stelle schon geschrieben wurde:
Zum einen "Wo kein Kläger,..." und zum anderen auch die Tatsache, dass die Polizei im Zweifel besseres zu tun hat, als "ein paar Verrückten" ihr Hobby kaputt zu machen. Letzterem kann man als Orga auch extrem gut vorbeugen, wir hatten bei unseren Großveranstaltung für Kinder (Akademie von Endiria) sogar vorab zwei Polizisten vor Ort, die sich alles angeschaut haben und mit denen wir über alles gesprochen haben. Seither hatten wir auf unserem Veranstaltungsgelände (3 - 4 Veranstaltungen pro Jahr, mittlerweile nicht nur für Kinder und Jugendlich) nie Probleme, es ist immer eine Handynummer bekannt, wenn es Schwierigkeiten gibt sprechen wir drüber.
Was ich damit sagen will: Klar ist formaljuristisch jede noch so kleine Veranstaltung (die kein Einladungscon ist) mit den Großveranstaltungen gleichzustellen, tatsächlich aber bin ich der Ansicht, dass man das in den Fällen, um die sich hier Sorgen gemacht werden, auf dem berühmten "kurzen Dienstweg" lösen kann. Was natürlich die ebenso berühmten 1000x gut geht, begraben liegt der Hund aber dann immer bei dem einen Fall, bei dem es eben nicht so ist.
Schöne Grüße,
Stefan _________________ "Wir könnten den Schädel zertrümmern!" *Schlag mit der Axt - Massenfurcht* "Ich denke wir müssen fester zuschlagen" *Schlag - Massenfurcht* "Einmal sollten wir es trotzdem noch versuchen" *Schlag - Massenfurcht* |
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inLarp

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Justav
Anmeldedatum: 25.09.2009 Beiträge: 1326 Wohnort: Berlin
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Direktlink | Verfasst am: 13.06.2011, 14:41 Titel: |
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Wie gesagt, für Großcons mag das alles stimmen, für kleine Veranstaltungen ist es absurd.
| Gerwin hat Folgendes geschrieben: | | Auch ein Rockkonzert richtet sich an einen bestimmten Personenkreis (nämlich Leute die Rockmusik hören) und nicht an die Öffentlichkeit. Nein...so kommt man aus der Sache nicht raus. |
Der Unterschied: Beim Konzert zahl ich meinen Eintritt und gut. Ich füll keine Anmeldung aus, ich muss keine Rockerklamotten tragen, brauch nichts unterschreiben, wo ich versichere, "mir über die Natur der Veranstaltung" im Klaren zzu sein etc.pp.
| Gerwin hat Folgendes geschrieben: | | Die Sicherheit ist aber bei keiner Veranstaltung gegeben. |
Aber sicher ist sie das. Wenn ich zahle, komme ich auf den Rummel, das Oktoberfest oder ein Konzert, da es für den Veranstalter keinen Grund gibt, mich abzuweisen. Einzige Ausnahme: Überfüllung, aber darum geht es nicht. Genau weil LARP-Veranstalter sich dieses Recht vorbehalten sind es mE keine öffentlichen Veranstaltungen: Leute zB wegen anderer Vorstellungen vom LARP nicht zuzulassen.
Wir können lange unsinnige jursitische Debatten führen, Fakt ist: Es ist nicht endgültig geklärt bzw abgegrenzt. Klären könnte das nur ein Richter. Wenn Du willst, dass das geschieht, zeig irgend eine LARP-Taverne auf einem Feld-, Wald- & Wiesen-Con wegen der fehlenden Schankgenehmigung an.
Wie gesagt, schön, dass Du so verzweifelt Gründe dafür suchst, warum es LARP in Dtld nicht geben sollte. Es geht doch wirklich nichts darum, anderer Leute zu verunsichern, tolles Hobby, das.  _________________ So long
Justav |
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Gerwin

Alter: 29 Anmeldedatum: 20.06.2010 Beiträge: 8159
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Direktlink | Verfasst am: 13.06.2011, 15:01 Titel: |
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Nicht böse gemeint Justav..aber ich verstehe es nicht ganz. Ich habe NICHT vor irgendwas am Larp zu ändern. Ich werde keine Taverne anzeigen. Eine derartige Anzeige hätte eh keinen Erfolg..sie würde nämlich wahrscheinlich eingestellt (die Sache ist einfach zu klein). Kurz gesagt...wenn ich nun ein fiktives Con mit....sagen wir 70 Teilnehmern habe brauche ich dennoch gewisse rechtliche Voraussetzungen. Die kümmern aber (kurz gesagt) niemanden. Im Zweifelsfall erfolgt eine Einstellung nach § 153 STPO und die Sache hat sich für den Veranstalter ohne weitere Folgen erledigt.
Bei einer größeren Veranstaltung (so ab 1000 Leute aufwärts) weiß der Veranstalter im Regelfall recht gut über die rechtliche Problematik Bescheid, und lässt sich dieses auch bezahlen. Im Zweifelsfall ist es auch möglich eine kleinere Veranstaltung (wenn es Probleme gibt) vor der Polizei erst einmal als "Geburtstagscon" oder ähnliches zu deklarieren. Damit WÄRE ich wieder im grünen Bereich...Falschaussagen machen darf ich als Beschuldigter zu jeder Zeit...und die Sache ist in Ordnung (eine weitere Nachforschung würde nicht angestellt werden...außer du hast Pech und der Polizist nimmt die Sache genau).
Ich akzeptiere voll dass jemand sagt "ich scheiß auf diesen ganzen juristischen Quatsch...ich mach dass wie immer". Ist auch völlig in Ordnung. Ich bitte hier nur mal folgendes zu beachten. Einerseits greift man sich Dinge raus die einen ganz gut passen "Oh NEIN..die Armbrust unter 18...da war doch mal das Waffengesetz". Andererseits schließt man bei Dingen die gut ins Bild passen die Augen vor eventuellen Problemen.
Ich halte diese Probleme sogar für weitgehend fiktiv. Wer eine Schußwaffe (schußfähig) auf Con mitnehmen will kann das beantragen. Dafür gibt es oft sogar entsprechende Formblätter bei den zuständigen Behörden. Will die Person 100 prozentig sicher sein kann sie es tun. Ich helfe sogar persönlich gerne beim Antrag wenn da Schwierigkeiten auftreten. Das gleiche gilt für eine Taverne oder das abspielen von Musik. Soooo teuer ist dass alles nicht (im Vergleich) und bei einer größeren Veranstaltung kann man über eine Anmeldung auch mal nachdenken (niemand wird sich nun für ein 50 Mann Con eine Schankgenehmigung besorgen....dass wäre lächerlich..wenn auch in der Theorie wohl notwendig).
Niemand muss nun Jura studiert haben um ein Con zu veranstalten. Und niemand muss sich beraten lassen (ersteres würde zu sehr eigenartigen Cons führen, letzteres zu einer Preisexplosion). Ich kenne aber zumindest eine einzelne Person die als Orga auf kleineren Cons fungiert und sich darum kümmert dass diese Cons rechtlich exakt richtig ablaufen. Es mag nun nicht verwundern...der Mensch ist von Beruf Anwalt. Für den Besucher entsteht kein Unterschied zwischen den (abgesicherten) Con X und den Feld/Wald/Wiesencon Y. Oder doch, wenn ich mich richtig erinnere ist das Con X um 1-2 Euro teurer. Dass ist der Preis denn der Anwalt für seine Arbeit abzweigt (und ja....in Deutschland leider ein absoluter Freundschaftspreis).
Als Schlusswort: Nein..der Beitrag soll keiner Panikmache dienen. Eigentlich wollte ich nur den Verkaufsthread nicht weiter "zumüllen".
| Zitat: |
Der Unterschied: Beim Konzert zahl ich meinen Eintritt und gut. Ich füll keine Anmeldung aus, ich muss keine Rockerklamotten tragen, brauch nichts unterschreiben, wo ich versichere, "mir über die Natur der Veranstaltung" im Klaren zzu sein etc.pp. |
Doch tust du. Zumindest konkludent. Sonst hätten Klagen gegen die Veranstalter von Rockkonzerten bei Langzeitschäden (Ohren usw.) große Folgen. _________________ Lieber Larpeinsteiger:
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stephan_harald
Alter: 43 Anmeldedatum: 18.12.2007 Beiträge: 1546 Wohnort: Essen
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Direktlink | Verfasst am: 13.06.2011, 17:19 Titel: |
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Es ist aber in der Tat so, das zumindest einem Anwalt undceinem Richter nach der typische Con eher eine öffentliche denn eine geschlossene Veranstaltung ist. Eine schriftliche Anmeldung ist da kein Merkmal da dies auch bei einer Butterfahrt zum tragen kommt.
Lt. Meinung der obigen Personen ist Larp eh näher an einer Kurzurlaubsreise mit Entertaiment, denn an einer Theaterveranstaltung.
Was GEMA und Schankerlaubnis angeht, wer sagt Dir das man dies alles nicht braucht?
Es gibt halt (noch) keine entsprechende Urteile. Wenn ich als Orga die Verpflegung übernehme , so hatten wir durchaus Köche mit Gesundheitszeugnis
Stephan |
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Gerwin

Alter: 29 Anmeldedatum: 20.06.2010 Beiträge: 8159
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Direktlink | Verfasst am: 13.06.2011, 17:44 Titel: |
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Wenn weitergehendes Interesse besteht würde ich die Frage: Was genau ist eine Larpveranstaltung...und was muss die Orga beim Ausschank/Musik abspielen/Essensverkauf beachten mal unverbindlich einen entsprechenden Sachbearbeiter vorlegen.
Ob wir eine Antwort bekommen steht nicht fest, und wenn kann das durchaus 1-2 Monate dauern (der hat ja auch besseres zu tun). Letzten Endes haben wir dann aber zumindest eine kleine Gewissheit (an die wir uns immer noch nicht halten müssen ).
Auch die Musketenfrage wäre damit wohl geklärt. _________________ Lieber Larpeinsteiger:
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Jocke

Alter: 30 Anmeldedatum: 27.11.2007 Beiträge: 1662 Wohnort: Niederselters im Taunus
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Direktlink | Verfasst am: 13.06.2011, 17:56 Titel: |
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Wieso nicht einfach alles so weitermachen wie bisher? Bisher stört die Musketenfrage auch keinen, oder? Ich weiß in meinem Umfeld von 3 (Eine davon steht zum Verkauf) Vorderladerwaffen die bisher 2 mal (Ohne auch nur den Hauch von Schwarzpulvereinsatz) auf Cons waren, das wars auch schon mit "echten" Feuerwaffen auf Cons die ich kenne.
Ergo: Warum so nen Faß aufmachen? _________________
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Gerwin

Alter: 29 Anmeldedatum: 20.06.2010 Beiträge: 8159
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Direktlink | Verfasst am: 13.06.2011, 18:14 Titel: |
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Erstens (und persönlich): weil ich den Eindruck hatte nen bissel "für dumm verkauft zu werden". Wenn ich schreibe dass die Dinger rechtlich nicht ganz einfach einzuordnen sind hat dass schon Hand und Fuß....und ist nichts was auf "ach der Gerwin...was weiß der schon" zurückgeht.
Zweitens: Warum das Fass mit Minderjährigen und der Armbrust aufmachen? Ich bin mir ziemlich sicher....bisher wurde noch niemand ernsthaft durch einen Minderjährigen Armbrustschützen verletzt. Dennoch wird hier immer auf den Wortlaut einer missglückten Regelung herumgeritten und es werden Horrorszenarien gezeichnet was alles rechtlich passieren kann wenn der Minderjährige die Armbrust auch nur anschaut.
Drittens: Auch um interessierten Menschen eine Plattform zur Diskussion zu geben. Würde ich persönlich das Ding kaufen, ich würde es nicht verändern lassen..aber immer in der dazugehörigen Tasche mitnehmen. Dass ist aber meine persönliche Entscheidung. Um diese Entscheidung zu treffen muss ich erst einmal wissen wie es überhaupt aussieht mit derartigen Dingen...und dabei hilft vielleicht eine Erörterung die etwas über "Ach was..Musketen sind sowieso erlaubt..und alle Cons geschlossene Veranstaltungen..das legen wir jetzt mal so fest" hinausgeht.
Dass nun jemand eingreift halte ich aber (wie gesagt) für unwahrscheinlich. Der Grund dafür ist einfach. Wie sollte der Herr Otto Normalverbraucher den Unterschied zwischen einen schußfähigen Orginal und einen guten Replikat (welches zumindest in Großconumgebung inzwischen häufig vertreten ist) erkennen. _________________ Lieber Larpeinsteiger:
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EricPoehlsen

Alter: 30 Anmeldedatum: 20.01.2011 Beiträge: 362 Wohnort: Regensburg
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Direktlink | Verfasst am: 13.06.2011, 18:56 Titel: |
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Es gibt verschiedene Aspekte die zu beachten sind. Wie ich schon im Waffenverkaufsthread geschrieben habe. Ich finde, persönlich, echte Waffen haben auf einem LARP nichts zu suchen, selbst wenn keine Munition dafür da ist.
Zum Thema 'öffentliche Veranstaltung' oder 'geschlossene Veranstaltung', das ist wohl nicht so ganz einfach zu beantworten, da spielen diverse Faktoren eine Rolle.
Wenn eine Anmeldung notwendig ist und vor Ort ein Check-In stattfindet, dann ist das erst einmal aber ein deutliches Indiz für eine geschlossene Veranstaltung. Nur weil man angemeldeten Teilnehmern vielleicht anbietet 'Du kannst auch bar auf dem Con zahlen.' macht das noch keine offene Veranstaltung daraus. Anders sieht das aus, wenn eine Teilnahme auch ohne Anmeldung bei Zahlung des Conbeitrags vor Ort möglich ist... _________________ Meine Bücher und eBooks
Eibland - Grüne Insel im weiten Meer
nächster Con: 21.-23.09.2012 |
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Thema: Feuerwaffen im Larp (Chancen und Probleme)
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