Thema: Gießvorlagen fürs Münzen Gießen
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| Dänische Kronen als Gußvorlage Ja oder Nein |
| Ja |
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5% |
[ 1 ] |
| Nein |
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95% |
[ 19 ] |
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| Stimmen insgesamt : 20 |
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| Autor |
Nachricht | |
Pirat_fred

Alter: 19 Anmeldedatum: 01.01.2011 Beiträge: 1277 Wohnort: Rastatt
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inLarp

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Maria

Anmeldedatum: 16.09.2008 Beiträge: 555 Wohnort: Bonn und Nordeifel
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Direktlink | Verfasst am: 03.01.2012, 16:59 Titel: |
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| Äh, nein. Das sind OT-Münzen mit Wiedererkennungswert. Es sei denn, du schaffst es, nur die Kringel zu übernehmen. Schriftzug und Kronenbild finde ich zu modern oder OT. |
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Klaufi

Alter: 24 Anmeldedatum: 10.03.2009 Beiträge: 2304 Wohnort: Dresden
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Direktlink | Verfasst am: 03.01.2012, 19:05 Titel: |
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Lass es sein, damit begehst du nur Geldfälscherei. Selbst wenn sie schlecht gemacht sein sollte, bleibt es immer noch Geldfälschung. Aber dazu wird Gerwin bestimmt noch etwas sagen.
Die historischen Münzen aus dem ersten Link sind garnichtmal so schlecht, nur gibt es die, soweit ich weiß, schon als Larpwährung. Ich würde eigentlich auch nur Münzen gießen, wenn man da irgendein eigenes Muster mit Gruppenbezug oder sowas hat. Ich halte nichts davon, Münzen aus dem Grund selbst zu gießen, damit man genug davon hat und IT reich ist, es sei denn man stellt auch etwas reiches dar. Für einen einfachen Krieger, wie du einen darzustellen versuchst, ist es nicht so logisch, unmengen Geld bei sich zu tragen, vorallem wo er schon die teure Rüstung trägt. _________________
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Pirat_fred

Alter: 19 Anmeldedatum: 01.01.2011 Beiträge: 1277 Wohnort: Rastatt
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Direktlink | Verfasst am: 03.01.2012, 19:16 Titel: |
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Okay dann lass ich es wenns Geldfälschung is will ja nicht in Dänischegardinen landen  _________________
www.GODVIK.de
Gib Obacht nach allen Ausgängen
schau eh´du eintrittst,
sieh dich sorgsam um
wer weiß,
wo ein Feind
auf der Lauer liegt!
(aus dem Hávamál) |
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inLarp

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Gerwin

Alter: 29 Anmeldedatum: 20.06.2010 Beiträge: 8159
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Direktlink | Verfasst am: 03.01.2012, 19:59 Titel: |
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Hm nette Theorie mit dem Falschgeld. Aber leider alles andere als unumstritten, und in diesen Fall falsch. Ein Blick ins Gesetz erspart das Geschwätz
| Zitat: | § 146
Geldfälschung
(1) Mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr wird bestraft, wer
1. Geld in der Absicht nachmacht, daß es als echt in Verkehr gebracht oder daß ein solches Inverkehrbringen ermöglicht werde, oder Geld in dieser Absicht so verfälscht, daß der Anschein eines höheren Wertes hervorgerufen wird,
2. falsches Geld in dieser Absicht sich verschafft oder feilhält oder
3. falsches Geld, das er unter den Voraussetzungen der Nummern 1 oder 2 nachgemacht, verfälscht oder sich verschafft hat, als echt in Verkehr bringt.
(2) Handelt der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung einer Geldfälschung verbunden hat, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren.
(3) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.
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Um das ganze für Nichtjuristen abzukürzen. Du hast nie die Absicht dass die von dir "nachgemachten Kronen" als echt in den Verkehr kommen. Niemand rechnet damit beim Larpen echtes Geld zu bekommen..mit dem er dann bei Aldi bezahlen kann. Das ganze ist auf den gleichen Niveau wie wenn ich jetzt einen 100 Mark Schein nachzeichnen würde um ihn meiner Freundin als Gemälde zu schenken. Von daher gesehen..rein rechtlich eher unbedenklich..zumindest unter den Aspekt der Geldfälschung.
Schön finde ich sie nicht unbedingt, aber dass ist Geschmack.
Grüße
Gerwin
P.S.: Woher stammt eigentlich die Sache mit der Fälschung? Aus dem Wiki? Wenn ja müsste man das mal ändern. _________________ Lieber Larpeinsteiger:
Auch wenn dieses Posting tendenziell einen anderen Eindruck vermittelt kannst du natürlich relativ unabhängig von körperlichen Voraussetzungen, Geschlecht, Alter und Herkunft jede Rolle spielen die du willst. Alles was du hier liest sind persönliche, subjektive Meinungen. |
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Klaufi

Alter: 24 Anmeldedatum: 10.03.2009 Beiträge: 2304 Wohnort: Dresden
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Direktlink | Verfasst am: 03.01.2012, 20:21 Titel: |
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Nagut, hätte mal deutlich machen sollen, dass es eine Vermutung von mir war. Hätte eigentlich gedacht, dass das Gesetz da schärfer wäre. Wenn die Fälschung nämlich so gut gemacht ist, dass der Empfänger sie für echt hält und dann doch in Verkehr bringt, ist deine Argumentation auch wieder hinfällig.
Wie dem auch sei, ich halte die dänischen Kronen für ungeeignet und der Rest meiner Meinung steht oben. Außerdem dürfte sich ein Nachguss von dänischen Kronen kaum lohnen, da der Materialpreis von Reinzinn und dem Formmaterial auch nicht ohne ist. Da würds sich schon eher lohnen, direkt die Originalmünzen zu verwenden, was ich aber nicht schön fände. Ist halt eindeutig moderne Währung. _________________
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Pirat_fred

Alter: 19 Anmeldedatum: 01.01.2011 Beiträge: 1277 Wohnort: Rastatt
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Direktlink | Verfasst am: 03.01.2012, 20:23 Titel: |
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Ah okay aber ich lass es glaube ich trozdem scheinenja nicht unbingt Beliebt zu sein  _________________
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Dutch

Alter: 40 Anmeldedatum: 16.01.2009 Beiträge: 314 Wohnort: München
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inLarp

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Tailorn

Alter: 16 Anmeldedatum: 29.09.2011 Beiträge: 111 Wohnort: Schongau
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Direktlink | Verfasst am: 04.01.2012, 13:03 Titel: |
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Sowie ich das verstehe, darf man dann keine münzen nachgießen, es sei denn sie sind Größer oder kleiner, haben ein Loch in der Mitte oder sind sehr Dünn? _________________ LG von mir  |
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Dutch

Alter: 40 Anmeldedatum: 16.01.2009 Beiträge: 314 Wohnort: München
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Hana

Alter: 27 Anmeldedatum: 03.01.2007 Beiträge: 2860 Wohnort: Beckum
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Direktlink | Verfasst am: 04.01.2012, 14:02 Titel: |
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Ich finde die Münzen vom Shop so schön, dass ich da gar nicht auf die Idee käme, stattdessen die viel weniger hübschen und modernen dänischen Münzen stattdessen zu nehmen?
Du kannst bei der Gußvorlage doch zusätzlich einen Nippel in der Mitte anbringen, so dass du die alten Münzen mit Loch drin hast (oder nachträglich ein Loch reinbohren, keine Ahnung was einfacher ist ). _________________ Liverollenspiel im Münsterland:
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Gerwin

Alter: 29 Anmeldedatum: 20.06.2010 Beiträge: 8159
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Direktlink | Verfasst am: 04.01.2012, 14:05 Titel: |
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Das mag sein dass die Medailenverordnung da anwendbar ist. Nach kurzen Blick ist sie dass allerdings nicht da es sich bei dänischen Kronen zumindest nicht um in Deutschland anerkannte Zahlungsmittel handelt.
Meiner Meinung nach ist dass Problem dass zu viele Leute die sich zu derartigen Rechtsthemen äussern letzten Endes keine Ahnung von Jura haben. Bestes Beispiel daran ist die "geschlossene Veranstaltung" die immer zitiert wird. Viele Dinge beißen sich dann einfach im Gedächnis fest und werden immer wieder runtergebetet bzw. verfälscht.
Ist aber auch egal. Es gibt auf jeden Fall schönere Versionen von Münzen. _________________ Lieber Larpeinsteiger:
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Tala_Pran

Alter: 41 Anmeldedatum: 09.02.2010 Beiträge: 1278 Wohnort: Wien
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Direktlink | Verfasst am: 04.01.2012, 15:27 Titel: |
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| Gerwin hat Folgendes geschrieben: | | "geschlossene Veranstaltung" die immer zitiert wird. Viele Dinge beißen sich dann einfach im Gedächnis fest und werden immer wieder runtergebetet bzw. verfälscht. |
sprich bitte nur für Deutschland.
In Österreich ist die "geschlossene Gesellschaft" ein allseits bekannt und unmissverständlicher Begriff.
Damit das hier nicht Topic-Entführung wird, schreib ich dir die Quellen in einer PM, sobald ich sie gefunden habe.
add Topic
als Inspiration ok, 1:1 würde ich sie nicht kopieren.
Zuletzt bearbeitet von Tala_Pran am 04.01.2012, 15:33, insgesamt einmal bearbeitet |
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Taurec DaWindschief
Anmeldedatum: 21.11.2008 Beiträge: 161
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Direktlink | Verfasst am: 04.01.2012, 15:27 Titel: |
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Hm wenn man die Krone beim abgießen umdreht dass man nur die eine Seite hat finde ich es noch ganz annehmbar.
Gerwin, kannst Du das mal näher darlegen inwiefern §3 Nr 7 nicht gelten sollte. Ich glaube Du bist da ein wenig voreilig. |
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Gerwin

Alter: 29 Anmeldedatum: 20.06.2010 Beiträge: 8159
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Direktlink | Verfasst am: 04.01.2012, 17:37 Titel: |
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Weil die Medailenverordnung zumindest direkt nur auf Euromünzen anzuwenden ist. Hierbei handelt es sich um dänische Kronen, welche zunächst einmal nichts mit Euro zu tun haben. Es mag eine Norm geben gegen welche man verstößt...die Medaillenverordnung ist es relativ eindeutig nicht. Früher galt einmal anderes. Aber Gesetze entwickeln sich. _________________ Lieber Larpeinsteiger:
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Thema: Gießvorlagen fürs Münzen Gießen
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