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Thema: IN-Time Gesetze Gibt es sowas?


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Schrock



Alter: 17
Anmeldedatum: 27.11.2009
Beiträge: 36
Wohnort: Bad Oeynhausen

BeitragDirektlink | Verfasst am: 30.11.2009, 18:51    Titel: IN-Time Gesetze Gibt es sowas?

Mich würde interessieren : Gibt es Strafen/ einen Verhaltenscodex o.Ä. bei IN-time Morden /Diebstählen ? Und wenn ja : Ist dann nur die SL dafür verantwortlich oder gibt es auch Selbstjustiz oder sogar ein Gericht?
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inLarp







Direktlink | Verfasst am: 10.02.2012    Titel:

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Nount



Alter: 27
Anmeldedatum: 08.06.2007
Beiträge: 1727
Wohnort: Osnabrück und Beckum

BeitragDirektlink | Verfasst am: 30.11.2009, 19:25    Titel:

Es gibt alle von dir genannten Möglichkeiten.

Mfg
Stefanie
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Llewellian



Alter: 37
Anmeldedatum: 25.03.2008
Beiträge: 1150

BeitragDirektlink | Verfasst am: 30.11.2009, 21:06    Titel:

Yepp zu allen drei. Kommt nur drauf an wo du spielst...
_________________
Zitatklau von Steve S: "Ich bin sooooo böse, ich schlafe sogar SCHLECHT"
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Trekke



Alter: 20
Anmeldedatum: 05.08.2009
Beiträge: 169
Wohnort: Aurich

BeitragDirektlink | Verfasst am: 30.11.2009, 21:28    Titel:

Ich bin mal so frei und bestätige die Vorredner...

Nur was ich bis jetzt noch nicht hatte ist, das die SL die Gesetzte macht...
Das meiste lief bis jetzt auf Selbstjustiz hinaus, wobei ich aber schon mal bei 2 IT Gerichtsverhandlungen dabei war... also gibs^^
_________________
Escape The World...

...Open The NeXt
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inLarp







Direktlink | Verfasst am: 10.02.2012    Titel:

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Schrock



Alter: 17
Anmeldedatum: 27.11.2009
Beiträge: 36
Wohnort: Bad Oeynhausen

BeitragDirektlink | Verfasst am: 30.11.2009, 21:39    Titel:

Ist sowas denn gang und gebe oder kommen die Täter meist "ungeschoren" davon?
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frankdark



Alter: 31
Anmeldedatum: 02.06.2009
Beiträge: 267

BeitragDirektlink | Verfasst am: 30.11.2009, 22:34    Titel:

Hängt von dem Veranstalter ab.
Dann auch von den eventuellen Ingame Wachen / Sherrifs
Aber auch vom Spieler selber.

Kannst keinen Spieler für nen Tag einsperren wenn er einen Ingame diebstahl gemacht hat und erwischt wurde. ( falls es ingame erlaubt ist )
Geht mit NSC wenns bissel im Plot ist.

Aber wie gesagt, die Regeln sind so difiziel das sie ne nach Veranstalltung schwanken.

Grundsätzlich gild aber das Waffenruhe am Lagerplatz / Stadt ist.
Diebstähle Beleidigungen können mit dem Tod des Chars enden.

Solange man aber die WICHTIGSTE OT REGEL BEACHTET
Spiele so das andere Spass haben
Geht sehr viel Ok
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Nount



Alter: 27
Anmeldedatum: 08.06.2007
Beiträge: 1727
Wohnort: Osnabrück und Beckum

BeitragDirektlink | Verfasst am: 30.11.2009, 23:33    Titel:

Schrock hat Folgendes geschrieben:
Ist sowas denn gang und gebe oder kommen die Täter meist "ungeschoren" davon?

Das kommt drauf an, ob er erwischt wird Wink
Wenn er erwischt wird, wird das natürlich niemand mit einem Achselzucken abtun.

Ich habe Rechtsbrüche und entsprechende Bestrafungen aber seit Jahren nur als Plotbestandteil erlebt - in meinem Umfeld wissen wohl alle, dass man es äußerst schwierig ist, anderen als Mörder oder Dieb Spielspaß zu bereiten, aber dafür äußerst leicht, ihnen das Spiel zu versauen.

Mfg
Stefanie
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Kelmon



Alter: 31
Anmeldedatum: 24.01.2009
Beiträge: 6535
Wohnort: Saarbrücken

BeitragDirektlink | Verfasst am: 01.12.2009, 08:18    Titel:

Trekke hat Folgendes geschrieben:
Nur was ich bis jetzt noch nicht hatte ist, das die SL die Gesetzte macht...
Das meiste lief bis jetzt auf Selbstjustiz hinaus, wobei ich aber schon mal bei 2 IT Gerichtsverhandlungen dabei war... also gibs^^

Cons, die eine Stadt (oder besser gsagt ein großes Zeltdorf Wink ) bespielen und eine eigene Wache haben handeln normalerweise aufgrund von der Orga gegebenen IT-Gesetzen. DF-Aldradach oder die Mythodea-Stadt dürften hier drunter fallen.
_________________
LARP-Anfänger: Schaut hier nach!

Grammar is important.
Capitalization is the difference between helping your Uncle Jack off a horse &
helping your uncle jack off a horse.
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inLarp







Direktlink | Verfasst am: 10.02.2012    Titel:

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Maffmaff



Alter: 19
Anmeldedatum: 14.10.2008
Beiträge: 835

BeitragDirektlink | Verfasst am: 01.12.2009, 08:41    Titel:

War mal auf einer Con wo ich einen Dieb bespielt hatte....
Nach dem ich den Geldbeutel hatte ( nicht losgeschitten ^^ )
hab ich dem spieler bescheid gesagt ob er den lust hätte das auszuspielen.
Es endete in einer Katz und Maus jagd an deren Ende ich nur noch eine Hand weniger hatte und wir alle viel spaß ^^
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Wagenbrecht



Alter: 24
Anmeldedatum: 23.09.2008
Beiträge: 185
Wohnort: Bayreuth

BeitragDirektlink | Verfasst am: 01.12.2009, 11:49    Titel:

Und manchmal kommt auch einfach das Gerechtigkeitsgefühl der Spieler durch- wir waren als NSCs auf einem Con, bei dem ein Dorf den Mittelpunkt darstellte. Vorgabe für uns war nur "Handwerker, die das Dorf bevölkern". Entschieden haben wir uns für äußert mafiöse Flammkuchenbäcker und haben "Versicherung" verkauft und auch ab und an mal Leute "gefoltert" (mit Maß und Ziel natürlich), wenn die nicht zum Abschluss bereit waren.

Das hat nach und nach den Hass eines Priesters und einer Gruppe auf uns gezogen, die uns im Verdacht hatten und uns schließlich auf die Anklagebank gesetzt hatten- ohne dass es im Plot vorgesehen oder auch nur angedacht war.

Lange Rede kurzer Sinn: Die Gerichtsverhandlung war ein großer Spaß für alle Beteiligten, zu unserem Glück waren die Hauptzeugen (auch NSC) anderweitig im Einsatz, so dass das Volk auf unserer Seite war- nicht zuletzt wegen leckerer Flammkuchen, die wir vorher verteilt haben Wink

Schöne Grüße,
Stefan
_________________
"Wir könnten den Schädel zertrümmern!" *Schlag mit der Axt - Massenfurcht* "Ich denke wir müssen fester zuschlagen" *Schlag - Massenfurcht* "Einmal sollten wir es trotzdem noch versuchen" *Schlag - Massenfurcht*
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Justav




Anmeldedatum: 25.09.2009
Beiträge: 1317
Wohnort: Berlin

BeitragDirektlink | Verfasst am: 02.12.2009, 10:52    Titel:

In manchen IT-Ländern hat man sich mit den Gesetzen eine ziemlche Arbeit gemacht. Ein Freund hat vor vielen Jahren mal die Gesetze des Königreichs Rabenstein ausgearbeitet, basierend auf dem Sachsenspiegel, inkl Fantasy-Anpassungen; mE das überzeugendste auf dem Gebiet, was mir bisher untergekommen ist.

EDIT
Leider gibbet die nicht mehr als pdf im Netz...
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Jonas



Alter: 21
Anmeldedatum: 13.01.2008
Beiträge: 387
Wohnort: Waldbrunn bei Würzburg

BeitragDirektlink | Verfasst am: 02.12.2009, 11:06    Titel:

Also wir hatten mal auf einer Akademie ein Gericht welches über einen Fall der fahrlässigen/vorsätzlichen Ritualstörung verhandelt hat. Das Ritual (Suchritual) war damals zur Rettung eines Charakters anberaumt worden der dann auch tatsächlich gestorben ist.

Das war eine lustige Geschichte, zog sich über 2 LARPis, ein Wochenendcon und die besagte Akademie hin.

gruß
Jonas
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Sabine




Anmeldedatum: 28.11.2008
Beiträge: 75
Wohnort: Onnurth

BeitragDirektlink | Verfasst am: 02.12.2009, 13:57    Titel:

Auf dem Onnurht 3 ist ein Charakter vergiftet und der Giftmischer überführt worden. Dieser wurde noch in der Nacht hingerichtet, weil bei den Anwesenden auch Landesvertreter dabei waren und wir somit Gerichtsbarkeit hatten. (Hier gab übrigens die beste stimmungsvollst Hinrichtig die ich auf LARP je erlebt habe, das Con spielte in Bad Mergentheim im Tierparkgelände und während der Hinrichtung haben die Wölfe neben an geheult, keine 20 m entfernt. Alle Beteiligten hate Gänsehaut.)
Für so was braucht man aber bewußt handelnde Spieler / NSCs (wobei ich da keinen Unterschied mache), die auch um alle Konsequenzen der Handlungen wissen. Das gilt für die "Diebe" genauso wie die "Richter", die dann ja in letzter Konsequez evtl einen Charaktertod zu verantworten haben.
_________________
Falls Freiheit überhaupt etwas bedeutet, dann bedeutet sie das Recht darauf, den Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen!
(George Orwell, 1903-1950, Schriftsteller)
_____________________________________
Larp in Unterfranken
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Justav




Anmeldedatum: 25.09.2009
Beiträge: 1317
Wohnort: Berlin

BeitragDirektlink | Verfasst am: 23.12.2009, 18:13    Titel:

Justav hat Folgendes geschrieben:
EDIT
Leider gibbet die nicht mehr als pdf im Netz...


Als pdf nicht mehr, ich habe sie aber in einem anderen LARP-Forum gefunden, wo besagter Mensch (max) sie mal gepostet hat.

Zitat:
Die Gesetze der Burg Rabenstein

1. Der Diebstahl ist verboten und wird mit dem Verlust der guten Hand bestraft.

2. Die Räuberei ist verboten und kann mit Strafe bis zum Tode durch Erhängen bestraft werden.

3. Betrügen und Falschspielen ist verboten. Die Täter werden gebrannt.

4. Hehlerei, der wissentliche Besitz von gestohlener oder geraubter Ware sowie das Verbergen von Fundsachen wird gleich dem Diebstahl bestraft.

5. Mörder werden gerädert und auf das Rad geflochten.
Wer einem anderen Schaden an seinem Leib oder seiner Gesundheit zufügt, dem soll gleiches mit gleichem vergolten werden.

6. Verräter am Herrscherhaus der Baronie Rabenstein werden gleich Mördern bestraft.

7. Vergewaltiger werden ebenfalls gleich Mördern bestraft.

8. Wer schwarze Magie verübet, sowie wer zu finsteren Göttern betet, wird auf dem Scheiterhaufen verbrannt.

9. Wer Selbstjustiz oder Gewalt gegen einen anderen übet hat Buszgeld und Manngeld zu zahlen.

10. Beleidigung von Adelspersonen zieht eine Strafe von zwanzig Stockschlägen nach sich.

11. Bettelei innerhalb der Mauern der Burg wird mit zwanzig Stockschlägen bestraft.

12. Die Miszachtung der Wache Autorität wird mit zehn Stockschlägen bestraft.

13. Hurerei innerhalb der Burgmauern wird bestraft mit Buszgeld in Höhe von fünf Silberstücken und dem Verweis von der Burg.

14. Wer mit ansteckender Krankheit geschlagen ist, hat die dem ansässigen Priester der zwei Götter mitzuteilen. Wer von solcher Krankheit erfährt soll dies ebenfalls mitteilen.

15. Wer einen anderen zu einem Verbrechen verleitet, wer bei einem Verbrechen zur Hand geht, wer einen Verbrecher versteckt oder wer die Tat verheimlicht, kann selbst mit gleicher Strenge wie der Täter gerichtet werden.

16. In den Fällen des Diebstahls, der Räuberei, der Hehlerei, des Betrügens, des Falschspielens, des Zufügens von Verletzungen und der Vergewaltigung ist eine Reinigung durch Zahlung von Buszgeld oder Manngeld möglich.


die etwas kompliziertere variante wäre z.b. folgende:


Der Moerder

1. Wer einen anderen erschlaegt in Heimtuecke oder ihn vergiftet oder ihn auf andere Weise heimtueckisch ums Leben bringt, der ist ein Moerder.

2. Der Totschlaeger ist kein Moerder.

3. Wer einen Mann in Notwehr erschlaegt ist kein Totschlaeger


Die Strafe des Moeders

1. Der Moerder werde geraedert und auf das Rad geflochten. Ist der Moerder eine Frau, so werde sie ertraenkt.

2. Der Totschlaeger, so dem Totschlag nicht ein verabredeter Zweikampf vorausging, werde enthauptet.
Ging dem Totschlag ein verabredeter Zweikampf voraus, so zahle der Obsiegende der Frau, den Kindern und den Eltern des Toten Manngeld.

3.Der Notwehrer, der aus Angst um sein Leben nicht bei dem Toten zu bleiben vermag um ihn vor Gericht zu bringen, der gehe auch ohne den Toten vor den Richter und bekenne die Tat, auf dasz er nicht um seinen Hals gerichtet werde, sondern der Richter verhaenge ueber ihn das höchste Buszgeld, so der Notwehrer keine Zeugen fuer die Notehr erbringt. Die Hinterbleibenen des Toten erhalten das Manngeld.
Hat der Notwehrer Zeugen für die Notwehr und sind es wenigstens zwei, so werde er geurteilt, wie wenn er an der Stelle der Tat auf den Richter gewartet habe. Ist nur ein Mann sein Zeuge, so gilt das alte Wort - einer ist keiner -
Im allgemeinen wird der Totschlaeger, der notwehrt und allzuda ein Notwehrer ist zu einem Buszgeld von zwei Silberstücken verurteilt. Er muss jedoch kein Manngeld zahlen.
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Hana



Alter: 27
Anmeldedatum: 03.01.2007
Beiträge: 2648
Wohnort: Beckum

BeitragDirektlink | Verfasst am: 24.12.2009, 10:40    Titel:

Mir gefällts gut, bis zu dem Teil mit der Unterscheidung zwischen Mörder und Totschläger ... der erinnert mich von Inhalt und Formulierung etwas zu sehr an das aktuelle StGB Wink
_________________
Liverollenspiel im Münsterland:
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