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Thema: Kämpfen gegen Kinder


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Aeshma
Moderator


Alter: 23
Anmeldedatum: 05.05.2009
Beiträge: 6142
Wohnort: Edigheim

BeitragDirektlink | Verfasst am: 28.04.2010, 14:50    Titel: Kämpfen gegen Kinder

Kämpfen gegen Kinder.

Ich weiß es gab schon öfter Threats in der Richtung, aber ein explizites Thema habe ich nicht gefunden.

Das Larpwiki ist da auch nicht ganz eindeutig...

Jedenfalls habe ich am Wochenende auf Con mehrere unter andrem sehr Junge Spieler gehabt die auch an Kämpfen teilnamen. Ich schätze sie mal so auf 10-12...

Als ich mich geweigert habe gegen die zu Kämpfen, haben mich alle angesehn als wäre ich mindestens vom Mond.

Ist es so ungewöhnlich, dass man nicht gegen extrem junge Spieler Kämpfen will?
Ich habe da einfach "Angst" weils ja auch Rechtlich nich ganz koscher is wenn was passiert....

Grüße
Aeshma
_________________
Blümchen nett
°)-(°
Schwannis hat Folgendes geschrieben:
Es kommt nicht auf die Länge an. Was zählt sind die Meter/Sekunde
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inLarp







Direktlink | Verfasst am: 24.05.2012    Titel:

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Yrider



Alter: 21
Anmeldedatum: 19.08.2008
Beiträge: 302
Wohnort: NRW, Paderborn

BeitragDirektlink | Verfasst am: 28.04.2010, 14:59    Titel:

Hm , ich hatte auch auf ner con wo ich letztens war einen sehr hohen Kinderanteil , allerdings auf SC Seiten , die auch mitgekämpft haben .
Das schien allerdings auch mit der jeweiligen NSC Seite abgesprochen zu sein .
Ich denke ich persönlich würde als SC garnicht gegen Kinder kämpfen, als NSC , wie gesagt nur nach Absprache.
Wobei ich fast der Meinung bin , das die (in dem Fall auf jedenfall) die sich eher an sicherheitsregeln etc gehalten haben als die andern...

Fazit : Situationsbedingt , Grundsätzlich aber gerne , schließlich ist ja auch ein Kampf ein Miteinander.
_________________
"Manche Dinge muss man nicht verstehen, sondern einfach nur Aktualisieren" - Windows
"Ich bin zwar nicht Mitglied dieses Konzils, aber ich hätte trotzdem gerne einen Pinguin"
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Lorenz



Alter: 32
Anmeldedatum: 15.06.2009
Beiträge: 1094
Wohnort: Köln

BeitragDirektlink | Verfasst am: 28.04.2010, 15:01    Titel:

nö, mach ich auch so, ich lass die dann einfach stehen, wenn sie meinen, mitkämpfen zu müssen.
Ich halte Jugendliche in diesem Alter für noch nicht LARPKampf fähig und mir ist meine Gesundheit da allemal zu schade für. Ausserdem möchte ich keine Probleme kriegen, wenn ich einen minderjährigen aus Versehen verletzte.

Insofern: LARP Kämpfer am liebsten erst ab 18, zähneknirschend auch mit 16.
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Chevalier



Alter: 31
Anmeldedatum: 21.01.2010
Beiträge: 3557
Wohnort: Wiesbaden

BeitragDirektlink | Verfasst am: 28.04.2010, 15:12    Titel:

Ich kämpfe nicht gegen "Kinder" unter 16, sofern ersichtlich. inChar auch aus Chargründen nicht (Moral). Da versuche ich höchstens sie zum Aufgeben zu überreden und zu entwaffnen.

Ist mir zu gefährlich. Für sie und mich. Herauszufinden, ob die erfahren genug sind im kämpfen um richtig zu handeln ist mir zu risikoreich.
_________________
...
Avarisches Ritterlager 21. bis 24.06.2012
DSA-GG&P2012 - Die große Kabinettstjoste 31.8. bis 02.09.2012
Das graue Land 3 - Boryarts Herz 12. bis 14.10.2012
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inLarp







Direktlink | Verfasst am: 24.05.2012    Titel:

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Leander



Alter: 22
Anmeldedatum: 03.11.2008
Beiträge: 4186
Wohnort: Berlin

BeitragDirektlink | Verfasst am: 28.04.2010, 16:26    Titel:

Würde ich auch nicht tun.
Prinzipiell hätte ich da zwar nichts gegen, denn wenn sich herausstellt, dass die Person nicht reif genug dafür ist, kann ich den Kampf immer noch abbrechen. Aber da gibt es ja noch die rechtliche Seite: Wenn du ein Kind verletzt, gibt es wesentlich mehr Stress, als wenn du unbeabsichtigt einen Erwachsenen verletzt. Unter Erwachsenen muss man die Situation ja meist nicht einmal gegenüber Behörden erklären und wenn es doch dazu kommen sollte (nie erlebt, nie von gehört), sollte eine Erklärung da idR ausreichen.
Bei Kindern sieht die Lage da eben anders aus. Da kommen Aufsichtsperson und Eltern dazu und je nach Verletzung, Aufsichtsperson und Erziehungsberechtigtem sofort eine "oh Gott, oh Gott, oh Gott"-Reaktion. Und wenn es dann Ärger mit den Behörden geben sollte, bist du wesentlich wahrscheinlicher dran und es kann auch ziemlich böse ausgehen.
Hinzu kommt noch, dass manche Personen wohl ein Berufsverbot riskieren würden, sollte der Ernstfall eintreten.
Und Überraschung, die Kinder/Jugendlichen zu bespaßen wäre mir davon nichts wert. Weder als SC noch als NSC würde ich deshalb gegen Kinder kämpfen.
Ich kann dich also durchaus verstehen und glaube, dass die Reaktionen deiner Mitspieler entweder auf einer "es passiert schon nichts"-Haltung oder purem Unwissen beruhen.
_________________
Du bist nicht in der Lage verständliche Beiträge nach den Regeln der deutschen Sprache zu schreiben? Das hier ist die Lösung.
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Schwannis
Moderator


Alter: 16
Anmeldedatum: 15.01.2010
Beiträge: 4507
Wohnort: Wo man über spitze Steine stolpert.

BeitragDirektlink | Verfasst am: 28.04.2010, 17:35    Titel:

Ich bin der Meinung alles unter 16 sollte auf "normalen Cons" nicht kämpfen, es sei denn sie kämpfen ein wenig gegen Altersgenossen das ist OK. Auf Kinder/Jugend Cons können sie sich kloppen wie sie lust drauf haben. Aber ich sage konsequent alles unter 16 (ja ich zähle mich mit) darf auf "normalen Cons "nicht kämpfen.
_________________
Schwannis vult! Awww
Voiceless der Niedliche hat Folgendes geschrieben:
Ein Holzgriff kann sich bekanntermaßen um den Hals des Gegners wickeln!
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Jonas



Alter: 21
Anmeldedatum: 13.01.2008
Beiträge: 387
Wohnort: Waldbrunn bei Würzburg

BeitragDirektlink | Verfasst am: 28.04.2010, 18:49    Titel:

Konsequenterweise haben m.e. Kinder unter 16 Jahre auf Cons ohne explizites Kinderprogramm nichts zu suchen.

Da kann alles mögliche gemacht werden mit den Kids, aber ich im normalen Spiel will kein U16 vor meinem Schwert sehen, fertig aus.

gruß
Jonas
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Bregon



Alter: 18
Anmeldedatum: 24.05.2009
Beiträge: 1450
Wohnort: Göttingen

BeitragDirektlink | Verfasst am: 28.04.2010, 20:25    Titel:

Ich denke auch, dass U16 nicht an Kämpfen teilhaben sollte. Sogar 16-jährige (mich eingeschlossen) sollten sich beim Kampf zurückhalten. Das ist für alle sicherer und man kann ja auch Spaß ohne Kampf haben.
So viel von mir.
_________________
Unerkannter InLarp-ReimBattle-Nationalheld!
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inLarp







Direktlink | Verfasst am: 24.05.2012    Titel:

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Galatea



Alter: 29
Anmeldedatum: 04.11.2008
Beiträge: 98

BeitragDirektlink | Verfasst am: 28.04.2010, 23:23    Titel:

Kommt auf die Person an.
Wir haben ein 16-jähriges Mädel in der Truppe, die ist kampferfahrener als der Rest zusammen und macht u.a. seit 2 Jahren Blankwaffenfreikampf mit Anderthalbhänder. Die hat in Vollmontur (Helm, Kette und Schild) auch schon Leute umgecharged die wesentlich größer und schwerer waren als sie und ist härter im nehmen als 99% der Larper die ich kenne.

Interessant wird demnächst eine (wöchentliche) KleinCon-Vernastaltung, auf der (regelmäßig) sehr viele Kinder anwesend sind (alle so 8-12 Jahre). Ein Teil unserer Truppe war schon da und meint das ginge, da alle etwas aufpassen, aber bin mal gespannt auf eigene Erfahrung damit.
_________________
Just be - Sei einfach.
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Hana



Alter: 27
Anmeldedatum: 03.01.2007
Beiträge: 2865
Wohnort: Beckum

BeitragDirektlink | Verfasst am: 29.04.2010, 06:47    Titel:

Warum machen hier soviele eigentlich bei 16 eine Grenze? Ist das (versehentliche) Verletzen eines 16jährigen rechtlich was anderes als das (versehentliche) Verletzen eines 15jährigen?

@Galatea:
Solange es um rechtliche Fragen geht, ist es vollkommen irrelevant, wie kampferfahren der Jugendliche ist, oder wie hart im Nehmen. Die Probleme erwarte ich nicht vom Jugendlichen, sondern von Eltern/Versicherung etc.

Natürlich ist auch z.B. ein 18jähriger einem 17jährigen körperlich/geistig nicht unendlich weit voraus, aber die rechtliche Situation ist halt eine andere.
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Liverollenspiel im Münsterland:
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Heradox



Alter: 18
Anmeldedatum: 14.11.2009
Beiträge: 25

BeitragDirektlink | Verfasst am: 29.04.2010, 07:16    Titel:

Ich meine mich Erinnerun zu können , dass da was Gesetzlich unterschieden wird zwischen 15-Jährigen und 16-Jährigen.
Ich bin mir nur nicht mehr sicher.
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stephan_harald



Alter: 43
Anmeldedatum: 18.12.2007
Beiträge: 1546
Wohnort: Essen

BeitragDirektlink | Verfasst am: 29.04.2010, 07:22    Titel:

Heradox hat Folgendes geschrieben:
Ich meine mich Erinnerun zu können , dass da was Gesetzlich unterschieden wird zwischen 15-Jährigen und 16-Jährigen.
Ich bin mir nur nicht mehr sicher.


Nein, wird es nicht. Da bin ich mir ganz sicher. Der einzige Unterschied ist, der 16 Jährige darf Bier trinken und länger raus bleiben. Bei Kämpfen und daraus resultierenden Effekten ist da kein Unterschied. Ausser vielleicht in der Urteilsbewertung.

Daraus resultiert ja das es eigentlich keine Rolle spielt ob der Con Teilnehmer 13 oder 17 ist. Die Ansprüche seitens der Unfallversicherung werden einen so oder so ereielen (wenn sie einen denn erreichen)


Stephan
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substanz



Alter: 32
Anmeldedatum: 04.10.2007
Beiträge: 809
Wohnort: Hannover

BeitragDirektlink | Verfasst am: 29.04.2010, 08:12    Titel:

Ich seh kein Problem bei Kindern in LARP-Kämpfen. Die wehren sich doch viel weniger!

_________________
Elfen haben spitze Zungen.
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Galatea



Alter: 29
Anmeldedatum: 04.11.2008
Beiträge: 98

BeitragDirektlink | Verfasst am: 29.04.2010, 11:38    Titel:

Hana hat Folgendes geschrieben:

Natürlich ist auch z.B. ein 18jähriger einem 17jährigen körperlich/geistig nicht unendlich weit voraus, aber die rechtliche Situation ist halt eine andere.

Das ist klar und auf manchen Cons gehts halt einfach nicht.
Bei den meisten Cons ist es aber problemlos möglich, sogar auf vielen SchlachtenCons.


stephan_harald hat Folgendes geschrieben:
Heradox hat Folgendes geschrieben:
Ich meine mich Erinnerun zu können , dass da was Gesetzlich unterschieden wird zwischen 15-Jährigen und 16-Jährigen.
Ich bin mir nur nicht mehr sicher.


Nein, wird es nicht. Da bin ich mir ganz sicher. Der einzige Unterschied ist, der 16 Jährige darf Bier trinken und länger raus bleiben. Bei Kämpfen und daraus resultierenden Effekten ist da kein Unterschied. Ausser vielleicht in der Urteilsbewertung.

Doch es gibt einen Unterschied.
Ab 16 ist man begrenzt schuldfähig, d.h. man kann begrenzt für das belangt werden was man anstellt.
Mit 15 und niedriger kann man überhaupt nicht belangt werden, da haften grundsätzlich die Eltern bzw. Aufsichtspersonen.
_________________
Just be - Sei einfach.
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Aeshma
Moderator


Alter: 23
Anmeldedatum: 05.05.2009
Beiträge: 6142
Wohnort: Edigheim

BeitragDirektlink | Verfasst am: 29.04.2010, 11:44    Titel:

Zitat:
Mit 15 und niedriger kann man überhaupt nicht belangt werden, da haften grundsätzlich die Eltern bzw. Aufsichtspersonen.


das stimmt mienes wissens nach so nicht.
Ab 14 bist du begrenz Schuldfähig

Zitat:

Nach § 19 StGB ist schuldunfähig, wer zur Tatzeit noch nicht 14 Jahre alt und deshalb im Rechtssinne Kind ist. Hierbei handelt es sich um eine unwiderlegliche gesetzliche Vermutung der Schuldunfähigkeit. Ein Jugendlicher, also gemäß § 1 Abs. 2 Jugendgerichtsgesetz (JGG) eine Person, die zur Zeit der Tat mindestens vierzehn, aber noch nicht achtzehn Jahre alt ist, ist gemäß § 3 JGG strafrechtlich verantwortlich, wenn er zur Zeit der Tat nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung reif genug ist, das Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln.


Sagt da der Gesetzgeber
_________________
Blümchen nett
°)-(°
Schwannis hat Folgendes geschrieben:
Es kommt nicht auf die Länge an. Was zählt sind die Meter/Sekunde
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