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Thema: Laserpointer an Nerfguns - Was haltet ihr davon?


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substanz



Alter: 32
Anmeldedatum: 04.10.2007
Beiträge: 809
Wohnort: Hannover

BeitragDirektlink | Verfasst am: 02.02.2010, 23:01    Titel:

Das heißt Kids, die sich ne Nightfinder kaufen machen sich strafbar, sobald sie die eingebaute Lampe anschalten?
Wundern würde mich diese Gesetzgebung nicht. Ebensowenig das Verhalten eines großen Konzerns das nicht genauer zu betrachten als nötig. Sie selber haften ja nicht, wenn ich ehb richtig verstanden habe und seine Aussage zutrifft. Genauer betrachten ist also nicht nötig.
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Elfen haben spitze Zungen.
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inLarp







Direktlink | Verfasst am: 25.05.2012    Titel:

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Taurec DaWindschief




Anmeldedatum: 21.11.2008
Beiträge: 161

BeitragDirektlink | Verfasst am: 02.02.2010, 23:51    Titel:

Ich denke zumindest an ungepimpte Mavericks kann man einen Laser oder einen Zielscheinwerfer anbringen ohne irgendwelche Gesetze zu verletzen.

Zitat:

Vom Gesetz mit Ausnahme des § 42a ausgenommene Waffen
1.
Schusswaffen (....), die zum Spiel bestimmt sind, wenn aus ihnen nur Geschosse verschossen werden können, denen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 0,5 Joule (J) erteilt wird, es sei denn, sie können mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen so geändert werden, dass die Bewegungsenergie der Geschosse über 0,5 Joule (J) steigt.


Wenn eine Nerf mehr als 0,5 Joule hatt, müßte der Hersteller ein "F" auf die Waffe drucken. Da dies nicht der Fall ist kann ich man ohne Probleme an den Gegenstand (Nerf) der ja keine Schußwaffe ist eine Zielbeleuchtung anbringen.


Solange man einen _Markenlaser_ bis Klasse 2 verwendet, besteht keine Gefahr daß jemand verletzt wird.
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substanz



Alter: 32
Anmeldedatum: 04.10.2007
Beiträge: 809
Wohnort: Hannover

BeitragDirektlink | Verfasst am: 02.02.2010, 23:57    Titel:

Das klingt sinniger als alles, was bisher geschrieben wurde. Danke dafür, Taurec!

lg
sub
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Alex
Moderator


Alter: 33
Anmeldedatum: 20.11.2006
Beiträge: 11083
Wohnort: Wahlhesse mit Ruhrpottherkunft

BeitragDirektlink | Verfasst am: 03.02.2010, 00:10    Titel:

@ Sub
Nein, die machen sich nicht strafbar, so lange die Nerf nicht schwarz angemalt wird und eben wie eine Kunterbunte Kinderspielwumme aussieht. Das ist ja der Punkt. Du kannst ja auch einen Laserpointer an ein Lego-Auto anbauen. So lange es keine (Anschein-)Waffen hat.

@ ehb
Ich hab mich durch das Waffengesetz gerade gewühlt. Also das sagt folgendes:

Zitat:
Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4)
Waffenliste

Abschnitt 1:
Verbotene Waffen
Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:
[...]
1.2.4
für Schusswaffen bestimmte
1.2.4.1
Vorrichtungen sind, die das Ziel beleuchten (z. B. Zielscheinwerfer) oder markieren (z.
B. Laser oder Zielpunktprojektoren);


Zielscheinwerfer sind auch näher definiert:
Zitat:
Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4)
Begriffsbestimmungen
[...]
4.
Sonstige Vorrichtungen für Schusswaffen
4.1
Zielscheinwerfer sind für Schusswaffen bestimmte Vorrichtungen, die das Ziel
beleuchten. Ein Ziel wird dann beleuchtet, wenn es mittels Lichtstrahlen bei
ungünstigen Lichtverhältnissen oder Dunkelheit für den Schützen erkennbar dargestellt wird. Dabei ist es unerheblich, ob das Licht sichtbar oder unsichtbar (z. B. infrarot)
ist und ob der Schütze weitere Hilfsmittel für die Zielerkennung benötigt.
4.2
Laser oder Zielpunktprojektoren sind für Schusswaffen bestimmte Vorrichtungen, die das
Ziel markieren. Ein Ziel wird markiert, wenn auf diesem für den Schützen erkennbar ein
Zielpunkt projiziert wird.


Das sagt also aus, das Laserpointer und Taschenlampen, die extra zum Anbau an eine Waffe gedacht sind (z.B. mit entsprechenden Halterungen), schon an sich verboten sind. Zu normalen Taschenlampen/Laserpointern, die an Waffen getaped werden etc. konnte ich nichts finden. Noch weniger, ob sie an Anscheinwaffen getaped werden dürfen. Die Frage ist, ob dadurch, dass die Objekte sich plötzlich an einer Waffe befinden, sie dadurch zu entsprechenden Pendants werden, die für Schußwaffen bestimmt sind.

Da ich nicht der erste mit der Frage bin, habe ich mich mal bei den Leuten an den Softair-Foren durchgewühlt. Die waren sich nämlich auch unklar und haben das ganze mal an das BKA geschickt. Für Softairs kann man sagen, dass es definitiv verboten ist:
http://www.co2air.de/wbb2/thread.php?threadid=16483
Zitat:
Sehr geehrter Herr Xxxxxxx,

ihre Frage, ob für das Zubehör von Softair-Waffen die Regelungen des
WaffG anzuwenden sind, ist zu bejahen.
Die von Ihnen vorgetragene Rechtsauffassung wird hier nicht geteilt.
Die Softair-Waffen sind zweifelsfrei Schusswaffen, da hier Geschosse
durch den Lauf getrieben werden (Anlage 1 zu § 1 Abs. 4 WaffG,
Abschnitt 1, Unterabschnitt 1, Nr. 1.1).
Bei der Beurteilung von verbotenen Gegenständen i.S. Anlage 2
Abschnitt 1 Nr. 1.2.4 folgende ist zu beachten, dass die
Verbotsvorschrift von "für Schusswaffen bestimmte" Vorrichtungen
spricht.
Bei der Einstufung von solchen Vorrichtungen wird keine Einschränkung
gemacht, dass es sich um Schusswaffen handeln muss, die nicht vom
WaffG ausgenommen sind.
Daher handelt es sich bei den an solchen Waffen montierten
Vorrichtungen um einen Laser i.S. der Anlage 1 zu § 1 Abs. 4 WaffG,
Abschnitt 1, Unterabschnitt 1, Nr. 4.1. Da es sich hierbei um eine für
Schusswaffen bestimmte Vorrichtung handelt, fällt diese unter das
Verbot der Anlage 2 zu § 2 Abs. 3 WaffG (Waffenliste), Abschnitt 1,
Nr. 1.2.4.
Bei der Beurteilung dieser Gegenstände kommt es nicht auf die
Einstufung der Schusswaffe an!


Und das sagt ganz klar, verboten! Dabei geht es albernerweise nicht mal darum, an was für einer Waffe sich die Lampe/der Laserpointer gerade befindet.
Zitat:
Bei der Beurteilung dieser Gegenstände kommt es nicht auf die
Einstufung der Schusswaffe an!

Sobald er sich an etwas befindet, was einen Lauf hat, ist er illegal.

Keine Taschenlampen etc. an Nerfguns.

Ich bezweifle zwar, dass das bei genauer Prüfung vor einem Gericht so standhalten würde, aber ich bin sicher nicht der, der den Präzedenzfall dazu schaffen möchte.

Interessanterweise könnte sich nach diesen Aussagen des BKAs die Nightfinder, spitzfindig gesprochen, wirklich dem ganzen entziehen, weil sie ja die Einrastvorrichtung an den Nerfs voraussetzt, die man an einer echten Waffe nicht findet. Damit müssten auch Laserpointer etc, die da eingerastet werden, sich dem ganzen entziehen. Weiß jemand ob die Nightfinder in Deutschland frei erhältlich ist?

Aber selbst wenn, wer will das Risiko eingehen. Das ist alles sehr schwammig. Ach ja und dies ist keine Rechtsbelehrung.

Edit:
@ Taurec
Nach dem Brief des BKA ist es egal, ob die unter 0,5 J sind. Zu dem Schluß ist man auch auf dem Softair-Forum gekommen:
http://www.co2air.de/wbb2/thread.php?threadid=17519

Grüße,
Alex
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Direktlink | Verfasst am: 25.05.2012    Titel:

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Arthy



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BeitragDirektlink | Verfasst am: 03.02.2010, 00:29    Titel:

Zitat:
Interessanterweise könnte sich nach diesen Aussagen des BKAs die Nightfinder, spitzfindig gesprochen, wirklich dem ganzen entziehen, weil sie ja die Einrastvorrichtung an den Nerfs voraussetzt, die man an einer echten Waffe nicht findet. Damit müssten auch Laserpointer etc, die da eingerastet werden, sich dem ganzen entziehen. Weiß jemand ob die Nightfinder in Deutschland frei erhältlich ist?

http://www.bankcroft.de/guns/nerf-n-strike/nerf-n-strike-nite-finder-ex-3.html
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Es ist eine Sache, uns kommen zu sehen - und eine andere, etwas dagegen zu tun.
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Alex
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BeitragDirektlink | Verfasst am: 03.02.2010, 00:36    Titel:

OK, ich habe mich im Namen geirrt. Es gibt von Nerf eine Taschenlampe, die man bei diversen modellen befestigen kann, ich sehe gerade, die heißt "Tactical Light":
http://www.amazon.com/Nerf-N-Strike-Tactical-Longshot-Maverick/dp/B0013RE6P4

Um das Ding ging es. Die von Dir gezeigte Waffe umgeht das Waffg ja dadurch, dass die Lampe Bestandteil der Waffe ist und damit nicht an andere angebaut werden kann... wobei damit LED's mit Batterien, die man direkt in die Waffe baut auch problemlos sein müssten. Puha, das ist mir persönlich alles zu wackelig und ich würde gerne mal jemanden vom Fach hören.

Grüße,
Alex
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Jonas



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BeitragDirektlink | Verfasst am: 03.02.2010, 00:37    Titel:

Der Punkt ist dass es tatsächlich eine Unterscheidung zwischen Softairs bis 0,5 Joule und Softairs unter 0,08 Joule gemacht wird.

darunter gilt das Zeug als Spielzeug. Und in diesem (für Softairspieler sehr uninteressanten Bereich) bewegen wir uns mit NERF-Guns.

Ob das wiederum einen Einfluss auf die Zulässigkeit montierter Laserpointer & Lampen hat ist natürlich eine ganz andere Frage.

Ich würde auf Nummer sicher gehen und ein Reddot verwenden.

gruß
Jonas
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Taurec DaWindschief




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Beiträge: 161

BeitragDirektlink | Verfasst am: 03.02.2010, 00:52    Titel:

Naja wenn es egal ist ob die Waffe vom Gesetz ausgenommen ist, ist die Nightfinder oder Recon mit Ziellicht auch schon illegal. Da kollidiert die Einschätzung des BKA ein wenig mit der Realität.

Da Könnte mann glatt Anzeige gegen irgendeinen Shop erstatten, mal gucken was passiert. Am besten noch in verschiedenen Kreisen, wäre lustig zu wissen ob sowas in Bayern anders läuft als in NRW :p
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inLarp







Direktlink | Verfasst am: 25.05.2012    Titel:

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Alex
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BeitragDirektlink | Verfasst am: 03.02.2010, 01:11    Titel:

Wobei ich nicht weiß, ob der Verkauf der Nerf-Waffen in Deutschland offiziell ist oder die nur von den Shops importiert sind. Dann könnte es wirklich sein, dass die illegal sind. Es ist nur bisher keinem aufgefallen.

Grüße,
Alex
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Kjeldor



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BeitragDirektlink | Verfasst am: 03.02.2010, 01:15    Titel:

Ohne ne Fachkundige Aussage können wir uns hier im Kreis Disskutieren. In meine Nerv kommt ganz klar ne LED und der kleine Laserpointer rein und basta. Alles fest instaliert, mit Schalter dran, wers nicht will bleibts halt aus, und Ende... Darauf lass ichs ankommen, es ist Kinderspielzeug, damit wird nicht öffentlich rumgerannt, und nix...
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BeitragDirektlink | Verfasst am: 03.02.2010, 01:17    Titel:

Alex hat Folgendes geschrieben:
Wobei ich nicht weiß, ob der Verkauf der Nerf-Waffen in Deutschland offiziell ist oder die nur von den Shops importiert sind. Dann könnte es wirklich sein, dass die illegal sind. Es ist nur bisher keinem aufgefallen.

Grüße,
Alex


ich denke gerade größere Läden wie Toys r Us oder Amazon werden sich da schon absichern was die verkaufen...
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BeitragDirektlink | Verfasst am: 03.02.2010, 01:27    Titel:

Na ja, in den deutschen Versionen konnte ich aber weder die Nitefinder noch das Tactical Light bei denen finden.

Gibt schon zu denken.

Mit "bleibt aus" ist es leider nicht unbedingt getan... doof finden wir das wahrscheinlich alle erstmal, aber das wäre ja nicht das erste Mal.

Grüße,
Alex
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Taurec DaWindschief




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Beiträge: 161

BeitragDirektlink | Verfasst am: 03.02.2010, 01:57    Titel:

Ziemlich passendes Theama im Juraforum:

http://www.juraforum.de/forum/t223813/pp15/p1

Hilft aber auch nicht wirklich weiter.
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Kjeldor



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BeitragDirektlink | Verfasst am: 03.02.2010, 02:07    Titel:

Bei Amazon.de :
(Nerfs mit eben jenem Laser/Licht equiptment)

http://www.amazon.de/Hasbro-63552148-Vortex-N-Strike-Recon/dp/B0018DIBEA/ref=sr_1_2?ie=UTF8&s=toys&qid=1265155505&sr=8-2-spell

http://www.amazon.de/Nerf-Vortex-61496148-Nachtsuch-Dartspiel/dp/B000WTWZC0/ref=sr_1_1?ie=UTF8&s=toys&qid=1265155626&sr=8-1-spell
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Yrider



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Beiträge: 302
Wohnort: NRW, Paderborn

BeitragDirektlink | Verfasst am: 03.02.2010, 02:42    Titel:

Nochmal zu den Taschenlampen , hab da nichts Passendes gefunden :
Darf so eine Lampe nur nicht verwendet werden wenn die an der Waffe angebracht ist ? Oder ist die Verwendung von Lampe und Waffe generell verboten , also zusammen ?
(Worauf ich hinaus will ist das ich grade eine Möglichkeit bastel mir ne Lampe an den Unterarm zu "Montieren"... )
_________________
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