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Thema: Laserpointer an Nerfguns - Was haltet ihr davon?


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Alex
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BeitragDirektlink | Verfasst am: 03.02.2010, 19:02    Titel:

Ich denke gerade Stephans Aussagen fassen die Problematik und das Ergebnis ziemlich umfassend zusammen. Heißt für mich: Keine Taschenlampen und Laser an bzw. in meinen Wummen oder an den Wummen der Leute, die auf meinen Veranstaltungen rumlaufen. Nicht böse sein, aber so spielfördernd finde ich die nicht, dass ich das Risiko eingehe, eine Anzeige zu riskieren. Auch die kritischen Szenarien waren für mich recht logisch und nachvollziehbar.

Yrider hat Folgendes geschrieben:
Nochmal zu den Taschenlampen , hab da nichts Passendes gefunden :
Darf so eine Lampe nur nicht verwendet werden wenn die an der Waffe angebracht ist ? Oder ist die Verwendung von Lampe und Waffe generell verboten , also zusammen ?
(Worauf ich hinaus will ist das ich grade eine Möglichkeit bastel mir ne Lampe an den Unterarm zu "Montieren"... )

Ist völlig erlaubt und in Ordnung. Ist ja auch durchaus erlaubt, die Waffe in der einen Hand und die Pistole in der anderen zu halten.

Llewellian hat Folgendes geschrieben:
Nerestor hat Folgendes geschrieben:
Kjeldor hat Folgendes geschrieben:
ich denke gerade größere Läden wie Toys r Us oder Amazon werden sich da schon absichern was die verkaufen...
Also ich hab meine Recon bei Toys'r'us gekauft und Amazon ist ein internationales Unternehmen, dass mal eben ein paar tausend Posten nach D importiert. Ich glaube nicht, dass die jeden einzelnen Artikel für jedes Land einzeln prüfen.


Doch, tun wir.

Alles andere hätte mich auch gewundert. Ich denke nicht das jemand wie Amazon oder Toysentsprechende Konsequenzen riskiert, in dem man blauäugig Taschenlampen und Laser für Softair in Deutschland vertreibt. Bei welchen der beiden arbeitest Du eigentlich?

Grüße,
Alex
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inLarp







Direktlink | Verfasst am: 11.02.2012    Titel:

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Yrider



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BeitragDirektlink | Verfasst am: 03.02.2010, 19:17    Titel:

Danke Alex ^-^
Was mich nämlich stutzig gemacht hat ist , das der Effekt ja der selbe bleibt , sprich: Ich hab ne Waffe in der Hand , und mein gegenüber ein Lichtkegel im Gesicht , wenn ich auf ihn Ziele.
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Alex
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BeitragDirektlink | Verfasst am: 03.02.2010, 19:36    Titel:

Ich weiß. Du kannst auch eine Stirnbandtaschenlampe und eine Wumme zusammen benutzen...

Grüße,
Alex
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Kjeldor



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BeitragDirektlink | Verfasst am: 03.02.2010, 19:44    Titel:

Iss dann aber die einzelne mit Klebeband drangepappte Taschenlampe Legal oder Illegal?

Und wird ein Spielzeug durch eine andere Farbe mit den gleichen Features Illegal?


...sehr absurd das ganze.
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Yrider



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BeitragDirektlink | Verfasst am: 03.02.2010, 20:06    Titel:

Soweit Ich verstanden habe schon , da dann Lampe und "Waffe" verbunden sind.
Und zum 2. bin ich nicht sicher , Aber : Es geht darum das die Nerf mit der Metallfarbe einfach für den Laien nach Waffe aussehen kann , und ein quietschbuntes Plastikgebilde als Spielzeug.
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Kjeldor



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BeitragDirektlink | Verfasst am: 03.02.2010, 20:09    Titel:

ja aber was ändert dann die Lampe daran?
es ist ja nicht erlaubt mit ner silbernen Nerf durchen Wald zu jagen. das iss ja schonmal egal ob da ne Lampe dran ist oder nicht....

Ich befördere mein Gewehr ja nichtmals offen sondern nur in eine Decke eingewickelt. Macht mich ein Laserpointer oder ne LED an meinem Spielzeug nun voen einem Verbrecher zu einem Schwerstkriminellen?
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Harald Ösgard



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BeitragDirektlink | Verfasst am: 03.02.2010, 20:10    Titel:

Wer ne Taschenlampe ins Gesicht gehalten kriegt, sieht GARNICHTS!!!

[DermitdemHundimDunkelnimWaldGassigeht]
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Terloth



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BeitragDirektlink | Verfasst am: 03.02.2010, 20:13    Titel:

Naja, es kommt irgentwo auch immer auf die Nerf an. An einer Maverick darf ich dranbauen was ich will, die ist mehr als 50% größer als eine entsprechende echte Schusswaffe. Dementsprechend nur Spielzeug und keine Anscheinswaffe. Da kann ich 3 Lampen und 2 Laserpointer dranpappen, da kann mir hintenraus keiner was.
Problematischer wirds schon, wenn ich eine Recon, Longshot oder Vulcan nehm. Die sind nicht wirklich größer als "normale" Schusswaffen. Bei der Longshot gibts da allerdings ne einfache Möglichkeit die zum Spielzeug zu "degradieren": Einfach die Frontwaffe unlackiert lassen und zum Transport draufschrauben. Damit enthält das Ding Neon-Farbene Elemente und fällt demnach nicht unters WaffenGe§etz
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inLarp







Direktlink | Verfasst am: 11.02.2012    Titel:

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Alex
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BeitragDirektlink | Verfasst am: 03.02.2010, 20:17    Titel:

Kjeldor hat Folgendes geschrieben:
es ist ja nicht erlaubt mit ner silbernen Nerf durchen Wald zu jagen. das iss ja schonmal egal ob da ne Lampe dran ist oder nicht....

Begründung und (wenn möglich) Paragraphen dazu bitte.

Grüße,
Alex
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Kjeldor



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BeitragDirektlink | Verfasst am: 03.02.2010, 20:26    Titel:

Zitat:
Waffengesetz (WaffG)
§ 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen
Waffengesetz vom 11. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3970 (4592) (2003, 1957)), das zuletzt durch Artikel 3 Absatz 5 des Gesetzes vom 17. Juli 2009 (BGBl. I S. 2062) geändert worden ist
(1)
Es ist verboten
1.
Anscheinswaffen,
2.
Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
3.
Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm
zu führen.
(2)
Absatz 1 gilt nicht
1.
für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,
2.
für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
3.
für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.
Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.
(3)
Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.



Nun die frage: Trifft Absatz 2 Nr. 1 / oder Nr. 3 aufs Larp zu?

Fraglich ist auch ob eine Gemoddete Nerf ne Anscheinswaffe ist. prizipiell ist das ja auslegungssache, weil echte Gegenstücke gibts ja dazu nicht...

Ferner heißt es nämlich:
Zitat:
„Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach im Gesamterscheinungsbild den Anschein von Feuerwaffen [...] hervorrufen und bei denen zum Antrieb der Geschosse keine heißen Gase verwendet werden, [...] Nachbildungen von Schusswaffen mit dem Aussehen von Schusswaffen [...] unbrauchbar gemachte Schusswaffen mit dem Aussehen von Schusswaffen [...]. Ausgenommen sind solche Gegenstände, die erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel oder für Brauchtumsveranstaltungen bestimmt sind oder die Teil einer kulturhistorisch bedeutsamen Sammlung [...] sind oder werden sollen oder Schusswaffen, für die [...] eine Erlaubnis zum Führen erforderlich ist. Erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel bestimmt sind insbesondere Gegenstände, deren Größe die einer entsprechenden Feuerwaffe um 50 Prozent über- oder unterschreiten, neonfarbene Materialien enthalten oder keine Kennzeichnungen von Feuerwaffen aufweisen.“

– Anlage 1 zu § 1 Absatz 4 Waffengesetz)


in dem Fall haben wir ja keine Kennzeichnung von ner Feuerwaffe auf unseren Nerfs, womit wir dem Gesetzestext folglich keine Anscheinswaffen haben, was dementsprechend die Frage ob Laserpointer oder Lampen an Nerfs nichtig machen würde, da sie ja uns nicht betrifft, da wir ja ausgenommen sind...
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Harald Ösgard



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BeitragDirektlink | Verfasst am: 03.02.2010, 20:39    Titel:

Sch***e, muss ich jetzt mein gaaaanz altes Tauchermesser zuhause lassen??? Oh Mann oh Mann...

Ich finde BEIDE Absätze zutreffend.

Ich würde ganz direkt ans BKA schreiben und auf den Thread hier verweisen. Direkte Weg zum Ziel.

Mein Kumpel www.Euronaut.org fährt mit dieser "Politik der breiten Öffentlichkeit" bisher auch am Besten.

Die Anwohner von Schießplätzen sind auch "imunisiert". Alles eine Frage der Transparenz.
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Terloth



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BeitragDirektlink | Verfasst am: 03.02.2010, 21:24    Titel:

Naja, die Stellungnahme des Bundestages sagt aus, das es keine real existierende Schusswaffe dazu geben muss, damit es eine Anscheinswaffe ist. Und dass das fehlen der Markings die sache nicht entschärft Wink
Zitat:
Als getreue Nachahmungen einer „echten“ Schusswaffe im Sinne des
Waffengesetzes gelten diese nur, wenn sie ihrem äußeren und inneren
Erscheinungsbild (Vorhandensein baulicher Komponenten einer solchen
Schusswaffe bis zu ihrem inneren Mechanismus hinein, z.B. durch einen
Lademechanismus für Patronen oder patronenähnliche Gegenstände) sowie ihren
Maßen nach einer echten erlaubnispflichtigen Schusswaffe täuschend ähnlich
sehen.
Das Anbringen von Originalkennzeichnungen (Beschusszeichen,
Firmenbezeichnungen, Herstellungsnummern) verstärkt das äußere
Erscheinungsbild einer echten erlaubnispflichtigen Schusswaffe und ist daher als
Indiz für eine getreue Nachahmung anzusehen. Das Fehlen derartiger
Kennzeichnungen hingegen berührt die Kriterien einer getreuen Nachahmung
nicht.
Nicht erforderlich ist allerdings, dass es sich um eine originalgetreue Nachahmung
eines bestimmten, existierenden Modells einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe
handelt.

Quelle
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Harald Ösgard



Alter: 42
Anmeldedatum: 11.01.2010
Beiträge: 5106
Wohnort: Erlangen

BeitragDirektlink | Verfasst am: 03.02.2010, 21:36    Titel:

Tja, dann müssen die Nerf Mod wohl in Zukunft alle sehr sehr exotisch aussehen... (Das fünfte Element läßt grüßen...)

Heh Moment!!! Da war doch mal was mit ner .....hmmm...... Möhre!!! Laughing
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Besuchte Cons: JdS 2010-Gottfreid/Jäger; DF 2010/ Boyden Kuin/Keltischer Handwerker;Herbstturney 2010/Goscogne/ Kriegsknecht im Gefolge des Herrn Sevigny
2011/ Boiden - keltischer Auxilliar (und Handwerker) 2011/Gottfreid - Pilgerreise Dascon
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ehb



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Beiträge: 27

BeitragDirektlink | Verfasst am: 03.02.2010, 21:52    Titel:

Ich würde mal so sagen:

wenn der Gegenstand wie eine Waffe aussehen könnte (!) oder irgendwas aus dem Lauf befördert wird, ist es gefährlich, das Ding mit sich rumzutragen.

Warum das verboten ist, dass Lampen usw. an Waffen sind ( bzw. auch an Sachen die wie Waffen aussehen usw... ?

Kleines Bsp. :

Es gab vor einigen Jahren ein Gewehr(g 11) auch die BW hatte diese Waffe,
diese Waffe war in der Lage, ein Projektil, also die Kugel auf eine so hohe (Austritts)Geschwindigkeit ( V0 genannt) zu bringen, dass das Opfer selbst bei einem harmlosen Streifschuss, Durchschuss an einem Nervenschock verstorben wäre.

soweit so "gut".

Diese hochgeschwindigkeitswaffen sind Mittlerweile verboten, weil Begründung der UN sinngemäß:

Ein schlechter Schütze darf nicht Dank der modernen Technik einen tödlichen Treffer landen, wenn der Treffer nicht tödlich gewesen wäre, wenn es ein normales Projektil gewesen wäre.

Aus dem Grund sind auch "vergiftete" Kugeln verboten , z.B. mit Anti-gerinnungsmitteln, Giften, oder improvisierten Materialien (Rohrreiniger, (Schwefel)säure usw.).

Für unsere Diskussion:

Lampen, Laser usw sind verboten, weil (sinngemäß) sie einem schlechten Schützen, oder jemandem der in der Nacht nicht gut sehen kann trotzdem die Chanche geben einen tödlichen Treffer zu platziern, obwohl es ohne "Hilfsmittel" nicht geglückt wäre.

Und aus diesem ganzen wirrwahr ist dann so etwas entstanden; dass alles auf einmal böse ist und sofort verboten werden muss.

Ich muss zugeben das mein Ausbilder mir das undgefähr so erklärt hat, bin nicht ganz sicher, ob das so 100% richtig ist, aber als anständiger Soldat habe ich ihm schön geglaubt, und das so hingenommen.

lg julius
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Kjeldor



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BeitragDirektlink | Verfasst am: 03.02.2010, 22:01    Titel:

Im Notfall schieß ich dann eben mit ner Möhre mit Magazin.... Very Happy


Nein... Wenn sich darüber jmd muckiert, oder es durch den Wald geht oder so, dann bekommt der Lauf vorne dran nen orangenen Pümpel, und dann iss man auffer sicheren Seite, weils dann ja offensichtlich gekennzeichnet nen Spielzeug ist.
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