Thema: Laserpointer an Nerfguns - Was haltet ihr davon?
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Khagan
Alter: 24 Anmeldedatum: 20.03.2008 Beiträge: 149
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inLarp

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Harald Ösgard

Alter: 42 Anmeldedatum: 11.01.2010 Beiträge: 5106 Wohnort: Erlangen
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Direktlink | Verfasst am: 03.02.2010, 22:09 Titel: |
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@erh,
Du willst mir erzählen, daß es auch keine AK74, M16-mods usw. usw. mehr auf dem "heldenhaften Feld der Ehre" gibt???
Das wäre ja wirklich mal ein schönes Märchen, das wahr geworden ist.
Würd's ja gerne glauben, aber hmm... kann nicht.
Die Waffen mit erhöhter V0 und instabilerem Geschoss waren doch vor allem deshalb "der Renner", weil die Flugbahn so hübsch flach ist und man bis 100m überhaupt nix am Visier verstellen muss.
Hach - is jetzt alles Off Topic, aber wenn Du einen Beleg dafür findest, würde mich wirklich interessieren.
A. _________________ Besuchte Cons: JdS 2010-Gottfreid/Jäger; DF 2010/ Boyden Kuin/Keltischer Handwerker;Herbstturney 2010/Goscogne/ Kriegsknecht im Gefolge des Herrn Sevigny
2011/ Boiden - keltischer Auxilliar (und Handwerker) 2011/Gottfreid - Pilgerreise Dascon |
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Alex Moderator

Alter: 32 Anmeldedatum: 20.11.2006 Beiträge: 10561 Wohnort: Wahlhesse mit Ruhrpottherkunft
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Direktlink | Verfasst am: 03.02.2010, 22:22 Titel: |
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OK, das ist zumindest schon ziemlich grau alles...
Hat mal jemand die Muße eine entsprechende Mail an das BKA zu verfassen, vielleicht mit ein paar Beispielbildern und die Sache zu erläutern.
Grüße,
Alex  _________________
Das Westlandeforum wurde gelöscht. Der Serviceprovider hat den Support leider eingestellt.
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Kjeldor

Alter: 28 Anmeldedatum: 27.01.2009 Beiträge: 2208 Wohnort: Voerde, NRW
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Direktlink | Verfasst am: 03.02.2010, 23:10 Titel: |
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wenn ich iwann mal die Zeit habe das Problem ausführlich mit allem Pipapo zu Text zu bringen erkläre ich mich gerne bereit.
Noch besser wäre es denke ich wenn wir alle gesammelt hier was zusammentragen würden... _________________ ¡ pǝʞɔɐɥǝƃ uǝןןoɹʇ uoʌ ǝpɹnʍ ɹnʇɐuƃıs ǝsǝıp
Meine Galerie gebauter Waffen:
http://www.Kjeldors-Arsenal.de |
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inLarp

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Wagenbrecht

Alter: 24 Anmeldedatum: 23.09.2008 Beiträge: 186 Wohnort: Bayreuth
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Direktlink | Verfasst am: 04.02.2010, 01:12 Titel: |
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| Alex hat Folgendes geschrieben: |
Hat mal jemand die Muße eine entsprechende Mail an das BKA zu verfassen, vielleicht mit ein paar Beispielbildern und die Sache zu erläutern.
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Ich denke nicht, dass das was bringt, die sind zwar zuständig, allerdings nur "über eck"- aber auf einen Versuch könnte man es ankommen lassen, denn ankommen wird es im Zweifel auf die dortige Rechtsauffassung. Besser wäre wahrscheinlich, wenn sich einer mit Rechtsschutzversicherung mit einer NERF erwischen lässt und sich dann vor Gericht gegen die Anzeige wehrt- ich nehme an, dass es dann auf Versicherungskosten geklärt wird, unser Problem hier.
| Zitat: |
Bestehen Zweifel, wie ein Gegenstand waffenrechtlich einzustufen ist, ist ebenfalls die Zuständigkeit des BKA gegeben (§ 2 Abs. 5 i. V. m. § 48 Abs. 3 WaffG). Anträge sind über die örtlich zuständige Waffenbehörde unter Glaubhaftmachung des berechtigten Interesses an das BKA zu stellen. Ein berechtigtes Interesse liegt z.B. vor bei der Herstellung und Vertrieb einer neu entwickelten Schusswaffe, oder bei bestehender Rechtsunsicherheit von Firmen bzw. Privatpersonen. Eine auf Antrag erfolgte Einstufung wird im Bundesanzeiger veröffentlicht. Das BKA entscheidet auch im Sinne des § 6 AWaffV über die Zulassung zum Schießsport.
Die vom BKA erstellten Bescheide sind grundsätzlich kostenpflichtig.
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http://www.bka.de/profil/faq/waffenrecht/faq-waffenrecht.pdf
Ein paar Gedanken zum Thema:
Die Liste in den Anmerkungen ist nicht abschließend sondern bietet nur Anhaltspunkt, ich denke, dass man es bei den NERFs sehr modellabhängig sehen muss. Ich denke nicht, dass die Maverick als Anscheinswaffe gesehen wird, ebenso die Longshot in der kompletten Variante. Probleme könnte ich mir bei der neuen Longstrike, der Recon oder dem Longshot-Hauptteil vorstellen.
Zu dem vieldiskutierten "Nachts": wenn es dunkel ist, dann sieht man auch die Farbe der NERFs nicht mehr, bei der Recon ist sogar ein Licht dabei, besorgte Nachbarn könnten also auch dann die Polizei rufen.
In der PDF, die ich oben zitier, sind ja Beispiele abgebildet- ich finde man sieht da sehr gut, worauf der Gesetzgeber hinaus wollte: auf Waffen, die auch für das geschulte Auge von weiter weg nicht erkennbar sind, vgl. hierzu Arthys Beispiel mit dem Flughafen. Stellt euch das ganze mit einer Maverick vor und der Ausgang ist klar.
Und das Beispiel mit den besorgten Nachbarn zieht in meinen Augen auch nicht so wirklich, denn was sieht wohl echter aus, für einen Beobachter von weiter weg: ein Erschießen ohne knall oder ein Erschlagen mit einem Schwert? Und ihr wollt mir nicht erzählen, dass LARP Schwerter, zum Beispiel in der Dämmerung, von einem unbedarften Dritten, von weitem als Polsterwaffe erkannt werden. Wenn dann das Gegenüber theatralisch stirbt (irgendwie kommt mir schon wieder Arthy in den Sinn...), dann sieht das wahrscheinlich echter aus, als der Schuss aus der Waffe ohne Knall.
Zuletzt: Vergesst nicht, dass es auch Erlaubnistatbestände gibt. Es ist alles nur eine Frage der Vermarktung: Für Theater ist das Führen einer solchen Waffe erlaubt, wenn man den Con als eine Art Theater verkauft, dann sollte es insofern keine Probleme geben.
Sind aber, wie gesagt, nur Gedanken. Ich finde, das ist mal wieder ein Thema, das viel zu heiß gegessen wird.
Schöne Grüße,
Stefan _________________ "Wir könnten den Schädel zertrümmern!" *Schlag mit der Axt - Massenfurcht* "Ich denke wir müssen fester zuschlagen" *Schlag - Massenfurcht* "Einmal sollten wir es trotzdem noch versuchen" *Schlag - Massenfurcht* |
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Aeshma Moderator

Alter: 22 Anmeldedatum: 05.05.2009 Beiträge: 5917 Wohnort: Edigheim
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Direktlink | Verfasst am: 04.02.2010, 08:45 Titel: |
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| Zitat: | | Erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel bestimmt sind insbesondere Gegenstände, deren Größe die einer entsprechenden Feuerwaffe um 50 Prozent über- oder unterschreiten, neonfarbene Materialien enthalten oder keine Kennzeichnungen von Feuerwaffen aufweisen.“ |
Was ein Rechtswirrwarr...
Soll heissen wenn nu Mister XY seine vom Pimp geklaute scharfe Desert Eagle in Neongelb ansprüht und die Plastik(Holz?) teile am Griff durch neonoranges Plastik ersetzt ist es keine Waffe mehr @.@?
Finde ich alles zu vage...
Vielleicht ist es doch garnicht so schlecht, dass ich meine NERFs nur Leistungsmods unterzogen habe.
Braucht ja anschienend nur nen schlecht gelaunten Polizisten...
| Zitat: | | Ein schlechter Schütze darf nicht Dank der modernen Technik einen tödlichen Treffer landen, wenn der Treffer nicht tödlich gewesen wäre, wenn es ein normales Projektil gewesen wäre. |
Hört sich fast nach "reallive-balancing" an.
Möchte nicht wissen wie lange es dauert bis in nem hässlichen Krieg solche Regeln "vergessen" werden.
Grüße
Aeshma _________________ Blümchen
°)-(°
| Schwannis hat Folgendes geschrieben: | | Es kommt nicht auf die Länge an. Was zählt sind die Meter/Sekunde |
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Hana

Alter: 27 Anmeldedatum: 03.01.2007 Beiträge: 2649 Wohnort: Beckum
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Direktlink | Verfasst am: 04.02.2010, 09:24 Titel: |
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| Aeshma hat Folgendes geschrieben: | | Zitat: | | Erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel bestimmt sind insbesondere Gegenstände, deren Größe die einer entsprechenden Feuerwaffe um 50 Prozent über- oder unterschreiten, neonfarbene Materialien enthalten oder keine Kennzeichnungen von Feuerwaffen aufweisen.“ |
Was ein Rechtswirrwarr...
Soll heissen wenn nu Mister XY seine vom Pimp geklaute scharfe Desert Eagle in Neongelb ansprüht und die Plastik(Holz?) teile am Griff durch neonoranges Plastik ersetzt ist es keine Waffe mehr @.@?
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Falscher Schluss. Wenn du eine Spielzeugwaffe durch Umbau/Bemalung zur Anscheinswaffe machen kannst, kannst du eine Anscheinswaffe wohl auch durch Umbau/Bemalung zur Spielzeugwaffe machen. Echte Waffen sind ein völlig anderer Punkt. _________________ Liverollenspiel im Münsterland:
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Taurec DaWindschief
Anmeldedatum: 21.11.2008 Beiträge: 143
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Direktlink | Verfasst am: 04.02.2010, 10:11 Titel: |
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Hm da bleibt man rechtlich also doch in einer Grauzone.
Schon ärgerlich, aber irgendwie sind so Sachen auch nicht so wichtig, daß man sie nun unbedingt überall haben muß.
Obwohl, wie groß ist wohl die Wahrscheinlichkeit, daß sich jemand beschwert, die Polizei kommt und dann ein Richter entscheidet, daß eine Straftat vorliegt ?
Da könnte man glatt einfach sowas benutzen..... Auf der Autobahn fahren ja auch viele schneller
Aber um mal zum Laser zurückzukommen:
Solange man einen Markenlaser bis Klasse 2 verwendet ist man auf der sicheren Seite.
Die sind bis 0,25 Sek langer Direkteinstrahlung ins Auge ungefährlich. Länger als 0,25 sek kann ein Laser auch nicht ins Auge strahlen, da jeder Mensche einen Lidschlußreflex hat, zudem ist es fast unmöglich jemanden versehentlich länger als 0,25 sek im Auge zu erwischen.
So sollte es erstmal bei allen Lasern sein auf denen ein Aufkleber mit Klasse 2 klebt.
Ist es nur leider nicht, fast alle billigen Laserpointer sind falsch ausgezeichnet (Chinaware z.B. immer). Deswegen sollte man sich wirklich ein Markenlasermodul kaufen bei dem man sich drauf verlassen kann daß rauskommt was draufsteht; oder man muß selber den Strahl des Lasers vermessen.
Die Farbe ist relativ egal bei Markenlasern. Man könnte sich überlegen einen Klasse 2 DPSS Laser in Grün zu verwenden, weil das grüne Licht dem Menschen sieben mal heller erscheint (bei gleicher Leistung).
Nur sollte man dabei auch nur zu einem Markenprodukt greifen, ich hatte mal einen Chinalaser der hatte wunderbare grüne 150mw, hat aber in Ermangelung eines Filters noch 300 mW Infrarot mit rausgehauen.
P.S.
| Wagenbrecht hat Folgendes geschrieben: | | denn ankommen wird es im Zweifel auf die dortige Rechtsauffassung |
Na ich will doch hoffen, daß es im Zweifel immer auf die Auffassung des Richters ankommt und nicht auf die irgendwelcher Polizisten. |
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inLarp

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Wagenbrecht

Alter: 24 Anmeldedatum: 23.09.2008 Beiträge: 186 Wohnort: Bayreuth
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Direktlink | Verfasst am: 04.02.2010, 12:24 Titel: |
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| Taurec DaWindschief hat Folgendes geschrieben: |
P.S.
| Wagenbrecht hat Folgendes geschrieben: | | denn ankommen wird es im Zweifel auf die dortige Rechtsauffassung |
Na ich will doch hoffen, daß es im Zweifel immer auf die Auffassung des Richters ankommt und nicht auf die irgendwelcher Polizisten. |
Theoretisch geb ich dir recht (deswegen im Zweifel), aber stellen wir uns folgenden Sachverhalt vor:
Wir nehmen tatsächlich die Kosten auf uns, machen hier von mir aus eine Sammelaktion, und stellen dann über einen lokale Behörde, wie es in der verlinkten PDF geschrieben steht, eine Anfrage an das BKA als zuständige Behörde. Die bescheiden dann die Einstufung von gemoddeten NERFs als Anscheinswaffen. Ich kenn mich leider nicht aus, denke aber, dass das BKA eine Behörde unterhalb des Innenministeriums ist, somit muss gegen den Bescheid erstmal das Widerspruchsverfahren zum Innenministerium durchlaufen werden. Hier sehe ich aber als Problem, dass im Zweifel wohl die Rechtsauffassung der Polizei auch dort vertreten wird. Somit steht also noch der Weg zur Verwaltungsgerichtsbarkeit offen- jetzt kommen wir zum theoretisch: Es haben vorher eine Fachbehörde und die Widerspruchsbehörde über den Bescheid entschieden, ich glaube nicht, dass ein Richter abweichend davon entscheiden wird. Zumal- und so soll man mein "im Zweifel" auch verstanden werden- man schon einen ziemlich langen Atem braucht, um das so durchzuziehen um dann überhaupt bei einem Richter anzukommen.
Ist aber nur meine Interpretation der Dinge, ich lasse mich gerne vom Gegenteil überzeugen!
Schöne Grüße,
Stefan _________________ "Wir könnten den Schädel zertrümmern!" *Schlag mit der Axt - Massenfurcht* "Ich denke wir müssen fester zuschlagen" *Schlag - Massenfurcht* "Einmal sollten wir es trotzdem noch versuchen" *Schlag - Massenfurcht* |
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Rufus

Anmeldedatum: 14.03.2008 Beiträge: 225
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Direktlink | Verfasst am: 05.02.2010, 01:07 Titel: |
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Ich denke, eine verbindliche Aussage zu individuell-gemoddeten Nerfs wird sich eh nicht einholen lassen.
Spätestens wenn man die Mechanismen in eine "echtes" Waffenimitat einbaut ist man wieder bei der Anscheinwaffe. Und dazwischen gibt es noch eine große Grauzone bei der Verwendung von Original-Waffenteilen.
Allerdings denk ich nicht, dass man mit optik-gemoddeten Nerfs ohne deutliche Umbauten ein allzugroßes Risiko eingeht - allein wegen dem Größenunterschied (+50%).
Edisons (die andere Sorte Spielzeugkniften) gibt es ja auch ab Laden in "Echtwaffenoptik", aber eben 50% kleiner.
Bei der Frage, wie man vermeidet dass plötzlich das SEK auf der Matte steht dürften da andere Faktoren im Zweifelsfall eine größere Rolle spielen, etwa ob die Veranstaltung bei der Polizei angemeldet wurde, oder ob die Leute wie Nerds aussehen (StarTrek-Uniform, kreative Endzeitsachen) statt wie Paramilitärs.
Wer ganz sicher gehen will kann auch einfach seine Con auf einem von ihm gemieteten, befriedeten Gelände veranstalten. Dann kann ihm wegen Anscheinwaffen wohl niemand was. |
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Thema: Laserpointer an Nerfguns - Was haltet ihr davon?
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