| << Extreme oder gibt es grau? - Wappen >> |
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Gerwin

Alter: 29 Anmeldedatum: 20.06.2010 Beiträge: 8168
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Direktlink | Verfasst am: 13.06.2011, 00:36 Titel: |
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Zugegeben....da hast du wohl recht. So könnte dass wohl aussehen (siehe Text). Ich dachte die machen einfach den Lauf "dicht".
Ich würde aber euch wirklich denken dass man die Ausnahmegenehmigung bekommt. Für gewöhnlich stellt sich da eine Behörde nicht quer. Gerade weil Larpen ja "so ähnlich" wie die im Gesetz erwähnte Theateraufführung ist. _________________ Lieber Larpeinsteiger:
Auch wenn dieses Posting tendenziell einen anderen Eindruck vermittelt kannst du natürlich relativ unabhängig von körperlichen Voraussetzungen, Geschlecht, Alter und Herkunft jede Rolle spielen die du willst. Alles was du hier liest sind persönliche, subjektive Meinungen. |
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inLarp

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stephan_harald
Alter: 43 Anmeldedatum: 18.12.2007 Beiträge: 1546 Wohnort: Essen
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Direktlink | Verfasst am: 13.06.2011, 08:57 Titel: |
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| Gerwin hat Folgendes geschrieben: |
Ich würde aber euch wirklich denken dass man die Ausnahmegenehmigung bekommt. Für gewöhnlich stellt sich da eine Behörde nicht quer. Gerade weil Larpen ja "so ähnlich" wie die im Gesetz erwähnte Theateraufführung ist. |
Hast Du da mal Quellen für diese Behauptung? Also Belege dass das Gesetzt das so sieht? Und nicht als Kurzreise mit Entertaiment oder so?
Ich halte es für ziemlich gewagt gerade in Bezug auf Waffenrecht irgendwelche Behauptungen aufzustellen. Hier geht es ja wenn es hart auf hart kommt nicht um Kleinkram.
Ich würde im Moment auf JEDE Schusswaffenartige Waffe auf LARPs verzichten die auch nur Ansatzweise das Gesetz berühren könnte.
Sprich auch Anscheinswaffen sind totales NoGo... Stellt euch einfach mal vor, wenn der liebe Opi beim Spaziergang nen halben Herzkasper bekommt, weil da so ne Bande Proleten in komischen Klamotten durch die Schonung rockt und Opi glaubt dass da ne Terrorübung ist. ... Der ruft mal fix die Polizei an und ich möchte die Lawine nicht mitbekommen, die das auslösen kann.
Latexschwerter sind da eine ganz andere Dimension als möglichst echt aussehende Knarren. Da ist die Polizei auch fürchtertlich viel sensibler.
Wenn man dann ein paar Wochen später trotzdem straffrei ausgeht ist das ja toll, der Con war trotzdem hinüber. |
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Cartefius

Alter: 32 Anmeldedatum: 05.03.2008 Beiträge: 4534 Wohnort: Bielefeld
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Direktlink | Verfasst am: 13.06.2011, 09:12 Titel: |
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| Zitat: | | Ich würde im Moment auf JEDE Schusswaffenartige Waffe auf LARPs verzichten die auch nur Ansatzweise das Gesetz berühren könnte. |
Das ist dann aber, wie oben gesagt, auch die Armbrust. _________________ Mein Zeug auf
Larper.Ning - Deviantart - CoolMiniOrNot |
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EricPoehlsen

Alter: 30 Anmeldedatum: 20.01.2011 Beiträge: 362 Wohnort: Regensburg
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Direktlink | Verfasst am: 13.06.2011, 09:16 Titel: |
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| stephan_harald hat Folgendes geschrieben: |
Sprich auch Anscheinswaffen sind totales NoGo... Stellt euch einfach mal vor, wenn der liebe Opi beim Spaziergang nen halben Herzkasper bekommt, weil da so ne Bande Proleten in komischen Klamotten durch die Schonung rockt und Opi glaubt dass da ne Terrorübung ist. ... Der ruft mal fix die Polizei an und ich möchte die Lawine nicht mitbekommen, die das auslösen kann.
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Besonders Jetztzeit/Endzeit-Cons ist die Orga halt in der Pflicht und Verantwortung, die zuständigen Behörden im Vorfeld zu informieren um so etwas zu verhindern (nicht den möglichen Notruf, sondern die Lawine).
Wobei meine persönliche Meinung ist, echte Waffen (und dazu gehört auch so eine Muskete) haben auf LARP nichts zu suchen, selbst wenn man keine Munition dafür hat. _________________ Meine Bücher und eBooks
Eibland - Grüne Insel im weiten Meer
nächster Con: 21.-23.09.2012 |
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inLarp

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Jocke

Alter: 30 Anmeldedatum: 27.11.2007 Beiträge: 1662 Wohnort: Niederselters im Taunus
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Direktlink | Verfasst am: 13.06.2011, 10:54 Titel: |
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Als Veranstalter sollte man seine Veranstaltung immer vorher Anmelden, das gilt für jede LARP Veranstaltung. Und wenn man diese Veranstaltung anmeldet und die Art der Veranstaltung angibt, dabei erwähnt das Spielzeugwaffen zum Einsatz kommen usw. dann kann Opa Werner noch so sehr bei der Polizei anrufen und von den Verrückten im Kostüm mit den Waffen erzählen, die Polizei weiß dann bescheid (Sollte es zumindest).
@Gerwin: Lies dir doch bitte mal §§42 und 42a WaffG durch wenn du schon drauf ansprichst.
Desweiteren im WaffG interessant ist §2 (4) Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2, Punkt 1.8, sowie Unterabschnitt 3 punkt 3.1 und 4 punkt 4.1.
Luntenschlossmusketen sind desweiteren aus den Anscheinswaffen Ausgenommen
[quote=§1 Anlage 1 WaffG]Ausgenommen sind solche Gegenstände, die erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel oder für Brauchtumsveranstaltungen bestimmt sind[/quote]
Können wir uns einfach darauf einigen das auf einem Con kein Schwein nach krähen wird weil wirklich keiner davon Ahnung hat wenn er nicht das WaffG dabei hat und jemandem ans Bein pissen will? Da sind OT Messer im Zeltlager nen gröberer Verstoß gegen das WaffG als ne Luntenschlossmuskete...
MfG
der Jocke *musste tatsächlich das WaffG für Veranstaltungen lernen und eine Prüfung in dem Bereich ablegen, und das ist erst 2 Wochen her* _________________
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Schwannis Moderator

Alter: 16 Anmeldedatum: 15.01.2010 Beiträge: 4508 Wohnort: Wo man über spitze Steine stolpert.
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Direktlink | Verfasst am: 13.06.2011, 11:03 Titel: |
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Menschenskinners der arme Mann will doch nur seine Muskete loswerden
Könnte das hier bitte ausgelagert werden? _________________ Schwannis vult!
| Voiceless der Niedliche hat Folgendes geschrieben: | | Ein Holzgriff kann sich bekanntermaßen um den Hals des Gegners wickeln! |
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Jocke

Alter: 30 Anmeldedatum: 27.11.2007 Beiträge: 1662 Wohnort: Niederselters im Taunus
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Direktlink | Verfasst am: 13.06.2011, 11:10 Titel: |
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@Schwannis: Ich helf ihm nur dabei... was ich von anderen nicht behaupten kann...  _________________
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Gerwin

Alter: 29 Anmeldedatum: 20.06.2010 Beiträge: 8168
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Direktlink | Verfasst am: 13.06.2011, 11:25 Titel: |
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Ich war mal so frei das ganze ein wenig zu ordnen
Und ich habs schon etwas länger gelesen..keine Sorge.
edit (zum Thema Messer): bei einen entsprechenden Messer gebe ich dir da vollkommen recht. Und (wie für Lesefaule die den Nachbarthread zu trocken finden) auch im Punkte von "im Regelfall kräht kein Hahn nach". Steht nebenan (gannnz unten). _________________ Lieber Larpeinsteiger:
Auch wenn dieses Posting tendenziell einen anderen Eindruck vermittelt kannst du natürlich relativ unabhängig von körperlichen Voraussetzungen, Geschlecht, Alter und Herkunft jede Rolle spielen die du willst. Alles was du hier liest sind persönliche, subjektive Meinungen. |
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inLarp

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Alex Moderator

Alter: 33 Anmeldedatum: 20.11.2006 Beiträge: 11083 Wohnort: Wahlhesse mit Ruhrpottherkunft
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Direktlink | Verfasst am: 15.06.2011, 16:08 Titel: |
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Die Diskussion wurde aus dem Verkaufsthread für eine Muskete hierhin ausgelagert und zugunsten der rechtlichen Diskussion über Feuerwaffen im LARP allgemein geschlossen.
http://www.inlarp.de/larp-forum/feuerwaffen-im-larp-(chancen-und-probleme)-t5385.html
Beleidigungen wurden editiert. Die User werden entsprechend verwarnt.
Moderierende Grüße,
Alex _________________
Das Westlandeforum wurde gelöscht. Der Serviceprovider hat den Support leider eingestellt.
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