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Thema: Rechtliche Diskussion um Musketen


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Gerwin



Alter: 29
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Beiträge: 8168

BeitragDirektlink | Verfasst am: 12.06.2011, 12:13    Titel: Rechtliche Diskussion um Musketen

Moderator im Einsatz
Rechtliche Diskussion von hier ausgelagert:
http://www.inlarp.de/larp-forum/biete-luntenschlossmuskete-t5382.html

Moderierende Grüße,
Alex

------------------------------------------------------------------

Nur am Rande (und mal wieder keine Rechtsberatung):

Ich bin kein Experte im Waffenrecht...aber gannnz so einfach sieht das meiner Meinung nach nicht aus. Einschlägig wäre hier § 42 Abs 1 WaffG welcher wie folgt lautet

Zitat:
(1) Wer an öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen teilnimmt, darf keine Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 führen.


Nun könnte deine Muskete von § 1 Abs 2 WaffG ausgenommen sein.

Hierfür müsste sie unter Anhang 2 Unterabschnitt 2 des WaffG fallen welcher wie folgt lautet:

Zitat:
1.
Schusswaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.1, ausgenommen Blasrohre), die zum Spiel bestimmt sind, wenn aus ihnen nur Geschosse verschossen werden können, denen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 0,5 Joule (J) erteilt wird, es sei denn, sie können mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen so geändert werden, dass die Bewegungsenergie der Geschosse über 0,5 Joule (J) steigt.
2.
Schusswaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.1), bei denen feste Körper durch Muskelkraft ohne Möglichkeit der Speicherung der so eingebrachten Antriebsenergie durch eine Sperrvorrichtung angetrieben werden (z. B. Blasrohre).
3.
Gegenstände, die zum Spiel bestimmt sind, wenn mit ihnen nur Zündblättchen, -bänder, -ringe (Amorces) oder Knallkorken abgeschossen werden können, es sei denn, sie können mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen in eine Schusswaffe oder einen anderen einer Schusswaffe gleichstehenden Gegenstand umgearbeitet werden.
4.
Unbrauchbar gemachte Schusswaffen (Dekorationswaffen); dies sind
4.1
unbrauchbar gemachte Schusswaffen, die vor dem 1. April 2003 entsprechend den Anforderungen des § 7 der Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976 (BGBl. I S. 1285) in der bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Fassung unbrauchbar gemacht worden sind;
4.2
unbrauchbar gemachte Schusswaffen, Zier- oder Sammlerwaffen, die in der Zeit vom 1. April 2003 an entsprechend den Anforderungen der Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.4 unbrauchbar gemacht worden sind und die ein Zulassungszeichen nach Anlage II Abbildung 11 zur Beschussverordnung vom 13. Juli 2006 (BGBl. I S. 1474) aufweisen.
5.
Nachbildungen von Schusswaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 6.


Hierunter fällt die Muskete offenbar nicht (sie ist ja gerade brauchbar wenn ich das richtig sehe).

Für die Muskete gilt

Zitat:

Erlaubnisfreies Führen
3.1
Schusswaffen mit Lunten- oder Funkenzündung, deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist;


Das bedeutet (zumindest nach meiner Ansicht als Halblaie)...du darfst sie zwar führen..nicht jedoch auf öffentlichen Veranstaltungen. Für Larps und ähnliches können nun Ausnahmen eingreifen (wie für Theaterveranstaltungen)..hier empfehle ich jedoch den Träger sich vorher GENAU zu informieren.

Eine ANSCHEINSWAFFE ist die Muskete wenn sie schußfähig ist (zumindest so lange ich mich korrekt an die Vorlesung erinnere) auf gar keinen Fall. Das wäre sie zum Beispiel wenn es sich um eine reine Dekowaffe handelt.

Ansonsten...sehr geiles Teil.
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Lieber Larpeinsteiger:

Auch wenn dieses Posting tendenziell einen anderen Eindruck vermittelt kannst du natürlich relativ unabhängig von körperlichen Voraussetzungen, Geschlecht, Alter und Herkunft jede Rolle spielen die du willst. Alles was du hier liest sind persönliche, subjektive Meinungen.
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Direktlink | Verfasst am: 25.05.2012    Titel:

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Cartefius



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BeitragDirektlink | Verfasst am: 12.06.2011, 13:48    Titel:

Gilt damit, dass sie zwar eine Waffe, aber eben erlaubnisfrei zu führen ist, nicht für die Muskete das gleiche wie für Larp-Armbruste? Die fallen ja soweit ich das sehe auch nicht unter Anhang 2 Unterabschnitt 2.
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Jocke



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BeitragDirektlink | Verfasst am: 12.06.2011, 14:02    Titel:

Die Muskete gilt, wie Cartefius das sagt, wie die LARP Armbrust... Nicht die Muskete ist das Problem, sondern das Schwarzpulver, dafür brauchts nämlich ne Erlaubniss nach §27 SprengG für Nichtgewerblichen Umgang oder nach §7 SprengG für den Gewerblichen Umgang. Somit darf man die Luntenschloss Muskete sehrwohl auf Öffentlichen Veranstaltungen mit sich führen, aber das wars dann auch schon. (Lunte und Kugeln darf man natürlich auch dabei haben, eben nur kein Schwarzpulver)

Was anderes als Schwarzpulver (NC Pulver) darf auch nicht in die Luntenschloss Muskete geladen werden, da der Gasdruck sonst den Lauf Zerlegen würde.

Ergo: Keine Angst wegen der Muskete, die darf!

MfG
der Jocke *fragt sich warum der Rode seine Muskete verkauft Sad *
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Gerwin



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BeitragDirektlink | Verfasst am: 12.06.2011, 14:16    Titel:

Also:

Nach Auskunft von IDV zum nachlesen hier

sieht das wie folgt aus.

Die Armbrust steht auf einer Stufe mit der Muskete..ja..so weit gebe ich euch recht. Versucht aber mal eine normale Armbrust auf eine öffentliche Veranstaltung zu bringen (Fußballspiel, Demonstration und ähnliches). Ihr könnt euch sicher sein, das Ding ist weg. Jedoch können Ausnahmegenemigung im allgemeinen und auf einzelne Gegenstände bezogen erteilt werden. Eine solche Ausnahmegenehmigung dürfte zumindest konkludent beim führen von Larp(!)armbrüsten auf Larps durch das zuständige Ordnungsamt erfolgen (mich hat das ganze mal interessiert ..ein Strafrechtsprofessor meinte dazu (allerdings schon ein Jahr her): Dass sollte keine Probleme geben weil Armbrüste wie Larparmbrüste eigentlich gar nicht erfasst sein sollten (sprich...die sind zwar vom Wortlaut erfasst..eigentlich aber gar nicht gemeint.)

Bei der Muskete sieht das ein bisschen anders aus. Eine derartige Waffe ist auf Larpveranstaltung noch nicht gang und gebe so dass auch OHNE Pulver Probleme auftreten können. Rechtlich gesehen macht es keinen Unterschied ob ich auf einer öffentlichen Veranstaltung eine Muskete (ungeladen) oder eine Polizeipistole (ungeladen) führe (ausser dass ich mich bei der Polizeipistole noch wegen illegalen Waffenbesitz strafbar mache). Von daher gesehen..ganz so einfach ist die Sache nicht.

Wer es nicht glaubt fragt bitte rechtskundige Stellen. Sollte jemand zu einen anderen Ergebnis kommen darf er mich natürlich gerne berichtigen.

Nur zur Vorbeigung:

Ehe jetzt jemand sagt: Aber wir laufen doch im Larp alle mit Musketen rum. Stimmt. Diese Musketen sind aber für gewöhnlich NICHT fähig mit normaler Munition zu schießen. DANN sieht die Sache wieder ein wenig anders aus.
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inLarp







Direktlink | Verfasst am: 25.05.2012    Titel:

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Rode



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BeitragDirektlink | Verfasst am: 12.06.2011, 18:42    Titel:

zumindest nach meiner Ansicht als Halblaie

Ansichten eines unwissenden beantworten keine Fragen, schon gar nicht wenn es um Gesetze geht.

Zudem ist das hier keine Debatte über das Waffengesetz. Ich habe, bevor ich die Muskete gekauft habe, die rechtlichen Aspekte geprüft. Das steht auch in der Verkaufs-Anzeige die ich geschrieben habe.

550 und ich würd se nemen.

Ich habe geschrieben das ich die Muskete in liebevolle Hände abzugeben habe und nicht [Beleidigung editiert von Mod].

der Jocke *fragt sich warum der Rode seine Muskete verkauft *

Eine Musketier-Darstellung ist sehr spezielles LARP. Da ich keine Zeit mehr für extravaganzen habe und auch mal wieder auf Wald und Wiesen cons mit Schatzausgraben und Nekromanten gehen will, will ich nun lieber wieder einen generischen Fantasy Charakter bespielen. Wink Das ist spontaner.
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Gerwin



Alter: 29
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BeitragDirektlink | Verfasst am: 12.06.2011, 19:06    Titel:

Zitat:

Ansichten eines unwissenden beantworten keine Fragen, schon gar nicht wenn es um Gesetze geht.


Sorry..aber als Mensch mit einen guten juristischen Staatsexamen (im Prädikatsbereich) und einer Ausbildung im Strafrecht nehme ich mir das Recht raus auch Fragen zu klären die andere (meist ohne beides) nicht klären können oder sollten.

Das Führen einer schußfähigen Muskete (und dass ist sie auch ohne Pulver) auf öffentlichen Veranstaltungen ist (auch nach Rückfrage bei jemanden der schon beide Staatsexamen hat und in diesen Bereich arbeitet) schlicht weg verboten. Eine Ausnahmegenehmigung für ein derartiges vorgehen halte ich zwar für möglich...der Anwalt (immerhin mit 2 Staatsexamen) aber nicht.


Zitat:
Ich habe, bevor ich die Muskete gekauft habe, die rechtlichen Aspekte geprüft.


Interessant? Du hast zwei juristische Staatsexamen oder sonst eine Sonderausbildung um so etwas prüfen zu können? Glückwunsch, fühl dich eingeladen die entsprechend dargelegten Argumente zu entkräftigen..sollte ja schnell gehen. Ansonsten...und auch nur als Antwort auf das "Feuer gegen mich": ein Volllaie KANN so etwas gar nicht prüfen. Er kann es höchstens prüfen LASSEN. Die Rechtslage auf diesen Gebieten ist derartig kompliziert dass sie (selbst mit einschlägiger Kommentarliteratur) für den Laien nicht mal eben zu durchschauen ist.

Kleiner Tipp am Rande (ich bin ja eigentlich ein freundlicher Mensch): Ich denke egun kennst du? Da gehen derartig schöne Stücke eher mal zum angestrebten Preis (oder höher) weg...als im Larpbereich. Sollte jedoch ein Larper Interesse an dem Teil haben dürfte die Rechtslage eigentlich nicht im Weg stehen. Schießen darf man mit dem Ding sowieso als Normallarper nicht (und dass ist auch gut so..da sind wir uns denke ich alle einig)...und das schöne Teil schußunfähig machen (zu lassen!) ist zwar eine Schande...aber rein technisch durchaus möglich.

Ansonsten...viel Erfolg beim Verkauf

der nette Rechtsreferendar von nebenan.
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Rode



Alter: 31
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BeitragDirektlink | Verfasst am: 12.06.2011, 19:18    Titel:

Also. Nochmal. Man darf eine Luntenschlossmuskete erlaubnisfrei führen. Verboten ist das Ballern ohne erlaubnis außerhalb von Schießstätten.

Und nein. Ich habe kein Staatsexamen und auch keine Sonderausbildung. Aber ich habe die Telefonnummer der Polizei und die eines Anwalts. Und ich habe von beiden grünes Licht bekommen.

Egun kenne ich. Dennoch gibt es LARPer die abseits der Mytholon Rüstung gerne ihre Ausstattung erweitern.
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Gerwin



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BeitragDirektlink | Verfasst am: 12.06.2011, 19:31    Titel:

Dir (und der Polizei und dem Anwalt) ist aber schon klar dass zwischen führen und führen auf öffentlichen Veranstaltungen einen riesiger Unterschied ist? Du darfst das Ding in deiner Wohnung liegen haben..oder damit durch die Fußgängerzone laufen. Alles kein Thema. Dass darf ich auch mit meiner Sportarmbrust oder ähnlichen.

Ich darf es aber gerade NICHT (ohne entsprechende Erlaubnis) auf ein Larp mitnehmen. Ein Larp ist eben die angesprochene öffentliche Veranstaltung. Und wie bereits erwähnt gibt es da eben (aus Sicht der zuständigen entscheidenden Stellen) bei der Erteilung der Erlaubnis (die wie gesagt nicht direkt an dich und nichtmal ausdrücklich erfolgen muss) einige kleinere Unterschiede zwischen Armbrust und Muskete.

Stell es dir (oder stellt es euch) einfach mal wie folgt vor. Wenn ich nun mit meiner Larparmbrust (inklusive Larpbolzen) zum zuständigen Amt gehen (würde) und eine Genehmigung beantragen würden die erst einmal lachen. Hierbei handelt es sich eindeutig um Spielzeug (die Genehmigung brauche ich trotzdem...missglückte Rechtslage...aber geht ja auch konkludent..siehe oben). Komme ich mit einer schußfähigen Muskete aufs Amt bekomme ich die Genehmigung höchstwahrscheinlich nicht (so einfach). Diese Waffe ist eher zu vergleichen mit einer echten Sportarmbrust. Und jeder kompetente Sachbearbeiter wird das führen einer Sportarmbrust auf öffentlichen Veranstaltungen (auch auf Larps) nicht ohne weiteres erlauben. Jeder der schon einmal versucht hat einen Armbrustschießstand auf einen Mittelaltermarkt einzurichten (bei dem mit echten Armbrüsten geschoßen wird) kennt die Probleme die da auf einen zukommen können.

Sicher gibt es Larper die so etwas kaufen. Würde ich einen entsprechenden Charakter besitzen würde ich selbst drüber nachdenken (realistischer geht es wohl kaum). Deshalb ja auch viel Glück

Die Polizei gibt übrigens zu solchen Sachverhalten generell keine Auskünfte. Dürfen sie auch gar nicht. Die sind nämlich nicht zur Erstellung eines (schwierigen) Rechtsgutachtens berechtigt und auch in diesen Dingen nur sehr rudimentär ausgebildet (mehr müssen sie auch nicht wissen. Der Beschuss mit einer Muskete gehört zum Glück nicht zum Alltag des deutschen Polizisten).

Ansonsten..viel Erfolg. Und den Anwalt der dass geraten hat (wohlgemerkt NACHDEM er informiert wurde was genau mit dem Ding geplant ist) würde ich mal ganz schnell verklagen....zumindest nach dem derzeitigen Stand der Dinge.
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inLarp







Direktlink | Verfasst am: 25.05.2012    Titel:

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Schlachtross



Alter: 25
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BeitragDirektlink | Verfasst am: 12.06.2011, 19:42    Titel:

Gerwin halt doch bitte mal die Füße still.
Du hast wahrscheinlich recht, das will ich dir gar nicht abstreiten, ABER darüber sollte sich maximal der Käufer Gedanken machen.
Und wenn man mal wirklich ehrlich ist, sind die Bedenken rein theoretischer Natur. Niemand will damit auf Larp wirklich schießen und zum führen auf LARP gilt wie in etwa 1000000 anderen Bereichen des Lebens "Wo kein Kläger, da kein Richter"


Rode wie hast du denn auf Con damit gespielt? Hattest du irgendeine möglichkeit das Knallen zu lassen? Hast du einfach "bumm" gesagt?
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"Wenn du eine weise Antwort verlangst, musst du vernünftig fragen." (Goethe)
Kelmon hat Folgendes geschrieben:
Lustige Tatsache:
Die eigene Gruppe macht immer "ernsthaftes Reenactment".
Leute mit höherem Anspruch sind immer "nervige Nörgler".
Leute mit geringerem Anspruch sind immer "Gewandungsversager"
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ro'gosh



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Wohnort: Essen

BeitragDirektlink | Verfasst am: 12.06.2011, 19:46    Titel:

Schlachtross hat Folgendes geschrieben:
Gerwin halt doch bitte mal die Füße still.
Du hast wahrscheinlich recht, das will ich dir gar nicht abstreiten, ABER darüber sollte sich maximal der Käufer Gedanken machen.
Und wenn man mal wirklich ehrlich ist, sind die Bedenken rein theoretischer Natur. Niemand will damit auf Larp wirklich schießen und zum führen auf LARP gilt wie in etwa 1000000 anderen Bereichen des Lebens "Wo kein Kläger, da kein Richter"


Rode wie hast du denn auf Con damit gespielt? Hattest du irgendeine möglichkeit das Knallen zu lassen? Hast du einfach "bumm" gesagt?


Und genau solche unqualifizierten Aussagen bezwecken dann dass am Ende jemand ruhigen Gewissens sich son Teil kauft und damit dann erwischt wird weil er ja beim Überfliegen des Treads gelesen hat dass er das angeblich dürfte.

Und zu Rode selbst: War halt nurn Angebot, wenn dus nicht willst auch ok, ich bezweifel dass dir jemand in ihrgend nem Larpforum deinen gewünschten Preis zahlt.
Achso, und als wertloser [Beleidigung editiert von Mod] sollte man sich nicht soweit ausm Fenster lehnen.
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Rode



Alter: 31
Anmeldedatum: 29.11.2007
Beiträge: 55

BeitragDirektlink | Verfasst am: 12.06.2011, 20:06    Titel:

Ich verklage hier niemanden. Ich habe jedoch das was Du, Gerwin, geschrieben hast, zur kenntnis genommen und den Eingangspost editiert.

@Grak

Mich als wertlos zu bezeichnen wäre übertrieben. Frag mal Deine Mama.
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Gerwin



Alter: 29
Anmeldedatum: 20.06.2010
Beiträge: 8168

BeitragDirektlink | Verfasst am: 12.06.2011, 20:13    Titel:

Zitat:
Und wenn man mal wirklich ehrlich ist, sind die Bedenken rein theoretischer Natur. Niemand will damit auf Larp wirklich schießen und zum führen auf LARP gilt wie in etwa 1000000 anderen Bereichen des Lebens "Wo kein Kläger, da kein Richter"


Kommt drauf an. Ich werde nun niemanden deswegen anzeigen (auch wenn ich nach Ansicht einiger Leute dazu verpflichtet wäre) wenn ich mit so etwas auf einen Con erwische. Ich finde nur dass jemand der so ein Risiko auf sich nimmt generell über das Risiko informiert sein sollte. Und in diesen Fall ist das Risiko ja nur zu leicht zu umgehen. Wie bereits erwähnt..schußunfähig machen oder Erlaubnis besorgen (die man hoffendlich bekommt) und dem wunderbaren Vergnügen steht nichts mehr im Weg.

Mir geht es nicht darum das Angebot schlecht zu machen (das Teil ist wirklich ne feine Sache...insbesondere mit der Ausrüstung). Nur einfach..wird schon keiner merken ist halt eben so eine Sache. Wenn ich jetzt nach draußen gehe, meine Quarzsandhandschuhe anziehe, die Kapuze ins Gesicht und der nächsten alten Dame eine rein haue um sie auszurauben ist die Gefahr erwischt zu werden recht gering. Dennoch tue ich vielleicht (auch aus moralischen Gründen) gut daran es nicht zu tun.

Dass das deutsche Waffengesetz (gerade für Reenactor aber auch für Larper) ziemlich..scheiße ist steht auf nen anderen Blatt. Bedankt euch an diesen Punkt bitte bei den Leuten die mit derartigen Dingen viel Unsinn getrieben haben.

Gruß

Gerwin
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Jocke



Alter: 30
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BeitragDirektlink | Verfasst am: 12.06.2011, 20:30    Titel:

@Gerwin: Ein LARP ist KEINE Öffentliche Veranstaltung, da durch die Anmeldung an einem solchen LARP eine Vorauswahl der Orga an die Spieler getroffen wird und mit der Anmeldebestätigung sozusagen eine "Einladung" ausgesprochen wird. Das für ein Liverollenspiel genutzte Gelände ist ein Bereich der bei jeder guten Orga als befriedet zählt da der Besitzer des Grundstücks Informiert über den Ablauf ist und sein Einverständniss gegeben hat. Und man kann immernoch das Brauchtumspflege Argument bringen. Glaub mir wenn ich dir sage das das Führen einer Luntenschloss Muskete auf einem LARP keinerlei Rechtliche Konsequenzen hat solang man kein Schwarzpulver oder Nitropulver in sie reinstopft (Bei zweiterem hat der Schütze halt einen an der Waffel).
Glaub mir, ich hab meine Ausbildung genau in dem Bereich hinter mich gebracht, dafür brauch ich kein Staatsexamen oder sonstwas, sondern einfach eine Ausbildung im Veranstaltungsbereich und einen Fachkundenachweis für Bühnenpyrotechnik, als Requisiteur ist es mein Job im Veranstaltungsbereich genau solche Fragen zu bearbeiten. Wenn ich dann noch Zeit und Geld hab kommt auch mein Vorder- und Wiederladerschein sowie ein Böllerschein dazu, wie du siehst steck ich da gerade sehr tief in der Materie.

MfG
der Jocke
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Gerwin



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BeitragDirektlink | Verfasst am: 12.06.2011, 20:34    Titel:

Wir wollen uns jetzt bitte nicht über öffentliche und nicht öffentliche Veranstaltungen streiten. Ob ein Larp eine öffentliche Veranstaltung ist (oder nicht) kommt auf den Veranstalter an. Für gewöhnlich bietet dieser auch einen Tarif für Conzahler. Zumindest bei derartigen Veranstaltungen (und dass ist eigentlich jede professionell veranstaltetes Con) reden wir von einer öffentlichen Veranstaltung.

Soweit der Fakt.

Wir sind uns wohl alle einig das Mythodea, Drachenfest und Co ebensowenig eine geschlossene Veranstaltung wie das WGT sind.

Und ich gebe dir Recht. Das Schwarzpulver WÄRE das nächste Problem. Aber dass kommt ja nicht mit auf Con.

edit: Für kleine und kleinste Veranstaltungen wie "ich lad euch alle mal zu meinen Geburtstagscon ein" wo wirklich eine Vorauswahl getroffen wird und man sich nicht einfach hinter einer Vorauswahl versteckt...gilt anderes. Aber dass ist nun wirklich ein anderes Problem Smile.

edit: Ausnahmsweise hilft hier mal Larpwiki

Zitat:
Armbrust auf öffentlichen Veranstaltungen

Alles in Butter? Nicht ganz. Denn Waffen dürfen nach §42 WaffG nicht auf öffentlichen Veranstaltungen geführt werden. Und wieder traue ich denen, die mir erzählen LARPs seien ja gar nicht öffentlich, nicht über den Weg.


Link hier.

Vielleicht wird ja gottgleichen Autoren mehr geglaubt als mir Smile.
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Cartefius



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BeitragDirektlink | Verfasst am: 12.06.2011, 21:01    Titel:

Zitat:
Wie bereits erwähnt..schußunfähig machen oder Erlaubnis besorgen (die man hoffendlich bekommt) und dem wunderbaren Vergnügen steht nichts mehr im Weg.

Wenn ich mich aber richtig erinnere, bedeutet "nicht schussfähig machen" einen ziemlich drastischen Eingriff mit in den den lauf gesägten Schlitzen, eingeschweißen Stahlstangen und ähnlichem Modifikationen, die nicht nur die Schussfähigkeit, sondern auch die Optik der Waffe massiv ändern, oder?
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