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Thema: Twelve Colonies Con 3 (BSG LARP) - Bilder


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Section31



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BeitragDirektlink | Verfasst am: 17.07.2011, 23:22    Titel: Twelve Colonies Con 3 (BSG LARP) - Bilder

Die Galerie der Twelve Colonies Con 3 (Battlestar Galactica LARP) ist online, genauer gesagt sogar zwei Galerien (IT und OT):

http://www.twelve-colonies.de/galerie_tc3_it/
http://www.twelve-colonies.de/galerie_tc3_ot/

Viel Spaß beim Anschauen!

Gruß,
Section31
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Direktlink | Verfasst am: 25.05.2012    Titel:

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Artjom



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BeitragDirektlink | Verfasst am: 17.07.2011, 23:34    Titel:

Kommt ja genau richtig, erst wieder begonnen BSG anzusehen. Sieht gut aus, nur diese Waffen stechen doch ein bisschen heraus. Mir gefallen besonders diese Banner an der Akademie - nur ein kleines Detail, aber sieht spitze aus!
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Kelmon



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BeitragDirektlink | Verfasst am: 18.07.2011, 18:33    Titel:

Urgh...ja...das ist ja alles soweit schön - auch die Cylonen gefallen mir - aber die Waffen? Herrje, selbst nur mit schwarzer Farbe angestrichen wären die schon um Welten besser.

Oder war da der böse Zeitdruck am Werk?

(Und eine Pilotin, die sich "Athena" nennt? Mhhhh.....besser ein Auge auf die halten. Nur zur Sicherheit. Wink )
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Section31



Alter: 34
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BeitragDirektlink | Verfasst am: 18.07.2011, 19:13    Titel:

War klar dass das kommt. Die NERF-Waffen sind bunt, damit sie nicht als Anscheinswaffe im Sinne des deutschen Waffengesetzes gelten. Die Con fand auf öffentlichem Gelände statt.
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Kelmon



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BeitragDirektlink | Verfasst am: 18.07.2011, 19:34    Titel:

Das erklärt trotzdem nciht, warum ihr unbemalte Standard-NERFs einsetzt.
Dir ist bewußt, daß es Farbschemata gibt, die weder "echte Waffe" noch "wir benutzen Standard-NERF-Waffen" sagen?
Und daß es letztendlich vermutlich genügen würde, die Laufspitze orange zu lassen?

Zitat:
„Die konkrete Regelung für die Anscheinwaffen sieht wie folgt aus: Das im Regierungsentwurf vorgesehene Verbot des Führens von Anscheinwaffen in der Öffentlichkeit wird auf alle Waffenattrappen und damit auch auf Kurzwaffen-Imitate (= Pistolen) ausgedehnt und als Ordnungswidrigkeit geahndet. Der Transport muss in verschlossenen Behältnissen erfolgen (z.B. eingeschweißte Verpackung oder eine per Schloss verriegelte Tasche). Erwerb und Besitz bleiben zulässig, das Zeigen in der Öffentlichkeit grundsätzlich nicht. Ausnahmen gelten nur für solche Gegenstände, die nach ihrem Gesamterscheinungsbild erkennbar zum Spiel oder für Brauchtumsveranstaltungen vorgesehen sind. Ersteres gilt insbesondere, wenn die Imitate die Größe einer tatsächlichen Feuerwaffe um 50 oder mehr Prozent unter- bzw. überschreiten oder neonfarbige Materialien enthalten.„







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Gerwin



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BeitragDirektlink | Verfasst am: 18.07.2011, 20:00    Titel:

Die Wahrscheinlichkeit dass eine Nervwaffe (gleichgültig welcher Waffe) als Anscheinswaffe angesehen wird ist sehr unwahrscheinlich bis nicht gegeben. Bei Softairs oder tatsächlichen Nachbauten echter Waffen kann ich das ganze noch verstehen. Selbst bei einer Edison-Kniften Waffe kann es (bei einen sehr eigenartigen Staatsanwalt) zur Anzeige kommen. Aber bei Standard-Nerfs?

Ein oranger Lauf dürfte jedoch wohl nicht ausreichen.
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Auch wenn dieses Posting tendenziell einen anderen Eindruck vermittelt kannst du natürlich relativ unabhängig von körperlichen Voraussetzungen, Geschlecht, Alter und Herkunft jede Rolle spielen die du willst. Alles was du hier liest sind persönliche, subjektive Meinungen.
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Kelmon



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BeitragDirektlink | Verfasst am: 18.07.2011, 20:07    Titel:

@Gerwin: Das obige Zitat stammt zwar nicht direkt aus dem Waffengesetz, wurde aber an der relevanten Stelle 1:1 übernommen, konkret:

"Ausgenommen sind solche Gegenstände, die [...] neonfarbene Materialien enthalten"

Vorderer Teil ist neon-orange -> passt rein rechtlich. Darum, daß plötzlich die GSG9 auftaucht und alle Spieler umschiesst geht es ja schließlich nicht.
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Gerwin



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BeitragDirektlink | Verfasst am: 18.07.2011, 20:12    Titel:

Damit sind aber Spielzeugwaffen aus Neonmaterial gemeint und nicht "ich kleb mal den Lauf vorne neonfarbig ab". Wer es nicht glaubt kann gerne seine Softair vorne orange anpinseln und es auf eine rechtliche Auseinandersetzung ankommen lassen. Dass (deutlich) größere Problem bei derartigen Anscheinswaffen ist aber nicht das strafrechtliche. Das Problem liegt eher im provozierten Polizeieinsatz welchen der Träger als "Anscheinsstörer" im Regelfall zahlen darf. Und das kann (bei mehreren Waffenträgern) teuer werden.

Ich gehe übrigens nicht davon aus dass das SEK irgendjemanden umschießt.
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Direktlink | Verfasst am: 25.05.2012    Titel:

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Kelmon



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BeitragDirektlink | Verfasst am: 18.07.2011, 21:03    Titel:

Gerwin hat Folgendes geschrieben:
Damit sind aber Spielzeugwaffen aus Neonmaterial gemeint und nicht "ich kleb mal den Lauf vorne neonfarbig ab". Wer es nicht glaubt kann gerne seine Softair vorne orange anpinseln und es auf eine rechtliche Auseinandersetzung ankommen lassen. Dass (deutlich) größere Problem bei derartigen Anscheinswaffen ist aber nicht das strafrechtliche. Das Problem liegt eher im provozierten Polizeieinsatz welchen der Träger als "Anscheinsstörer" im Regelfall zahlen darf. Und das kann (bei mehreren Waffenträgern) teuer werden.

Ähm...korrekt. Und völlig belanglos. NERF-Waffen haben eben alle einen orangefarbenen Lauf. Eben weil in vielen anderen Ländern Orangefarbener Lauf = Spielzeugwaffe.

Ergo, keine Anscheinwaffe. Auch teilbemalt.
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Gerwin



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BeitragDirektlink | Verfasst am: 18.07.2011, 21:11    Titel:

Da hast du Recht. Dass habe ich aber auch nie bezweifelt. Nerfs sehen völlig unabhängig von der Farbe NIE wie eine echte Waffe aus.

Von daher kannst du sie schwarz, blau, orange, metallic und sonst anmalen.
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Section31



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BeitragDirektlink | Verfasst am: 18.07.2011, 22:32    Titel:

Kelmon schrieb:
Zitat:
Das erklärt trotzdem nciht, warum ihr unbemalte Standard-NERFs einsetzt.


Doch, tut es.

Zitat:
Dir ist bewußt, daß es Farbschemata gibt, die weder "echte Waffe" noch "wir benutzen Standard-NERF-Waffen" sagen? Und daß es letztendlich vermutlich genügen würde, die Laufspitze orange zu lassen?


Genau wegen dem Wort "vermutlich" in deinem Satz sind die Dinger komplett unbemalt. Wir haben keine Lust, das gerichtlich klären zu lassen.

Gerwin schrieb:
Zitat:
Nerfs sehen völlig unabhängig von der Farbe NIE wie eine echte Waffe aus.


Doch, tun sie. Ich habe das Thema mit der Polizei schon ausdiskutiert und darum werde ich das nicht weiter in Internetforen diskutieren.

Gruß,
Section31
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Chevalier



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BeitragDirektlink | Verfasst am: 18.07.2011, 22:57    Titel:

Section31 hat Folgendes geschrieben:


Doch, tun sie. Ich habe das Thema mit der Polizei schon ausdiskutiert und darum werde ich das nicht weiter in Internetforen diskutieren.

Gruß,
Section31


Hast du da was schriftliches? Das würde hier sicher endlich mal einige Diskussionen beenden.
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Kelmon



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BeitragDirektlink | Verfasst am: 18.07.2011, 23:07    Titel:

Zitat:
Genau wegen dem Wort "vermutlich" in deinem Satz sind die Dinger komplett unbemalt. Wir haben keine Lust, das gerichtlich klären zu lassen.

Das "vermutlich" bezog sich auf "nur die Läufe orange lassen" (und dem Rest der Waffe Waffenoptik verpassen).

Die Bildbeispiele, die ich postete, sagen eindeutig und unmißverständlich (und nicht nur "vermutlich") "keine Anscheinwaffe", und sehen dafür nicht nach Standard-NERF aus.
Da würde schon ein Abfeilen der Schriftzüge und übermalen in einer anderen Signalfarbe helfen. Die Originalfarbe (grellgelb) macht da rechtlich wohl eher keinen Unterschied zu einer anderen Farbe, solange es keine "typische" Waffenfarbe ist. Ebenso könnte man koloniale Symbole o.ä. anbringen, oder die Waffen durch Anbauten noch zusätzlich verfremden.

Aber gut, was rede ich...an Diskussion bist Du ja nicht interessiert. Das Gespräch mit der Polizei, die vermutlich eine schwarz-metallische Plastik-MP5 in Originalgröße (also den worst case) im Kopf hatte, und nicht eine immer noch Quietschbunte NERF-Knarre, kann ich mir gut vorstellen.

Macht euch eben eure ansonsten gute Optik mit hässlichen Spielzeugwaffen kaputt.
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Tala_Pran



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BeitragDirektlink | Verfasst am: 19.07.2011, 08:20    Titel:

Jene, die beim Spiel waren, haben offensichltich kein Problem damit.
Es ist von der SL vorgegeben, somit klar definiert und zu akzeptieren.
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Aeshma
Moderator


Alter: 23
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BeitragDirektlink | Verfasst am: 19.07.2011, 08:32    Titel:

BITTE
VERDAMMT NOCHMAL
NICHT
SCHON
WIEDER!



Grüße
Aeshma
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Blümchen nett
°)-(°
Schwannis hat Folgendes geschrieben:
Es kommt nicht auf die Länge an. Was zählt sind die Meter/Sekunde
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