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Thema: Urheberrechte


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Sparhawk Anakha




Anmeldedatum: 08.12.2006
Beiträge: 22

BeitragDirektlink | Verfasst am: 24.09.2007, 13:59    Titel: Urheberrechte

Zum Gruße,

damit, dass die Nutzungsbedingungen unter Punkt 6. insbesondere mit den Formulierungen "Dieses Nutzungsrecht beinhaltet insbesondere das Recht, die Inhalte über die Internetseite oder gegebenenfalls andere Medien weltweit öffentlich zugänglich zu machen, sie zu vervielfältigen, zu verbreiten und an Dritte zu übertragen" sowie "Auch bedingt der Zweck der Community, dass sämtliche Inhalte für Dritte frei verfügbar sind und insbesondere von Dritten für eigene Zwecke genutzt werden können. Der Nutzer räumt dem Betreiber das Recht zur Sublizenzierung und Übertragung der eingeräumten Nutzungsrechte bzw. der damit verbunden Innhalte" und "Der Nutzer gestattet dem Betreiber weiterhin, die eingestellten Inhalte zu bearbeiten, sie insbesondere an die zur Nutzung erforderlichen Formatvorgaben anzupassen oder die Darstellungsqualität zu verbessern" eine de-Facto-Freigabe aller Nutzungsrechte bedeutet, mag man sich abfinden (auch wenn ich bezweifle, daß die Mehrheit der Nutzer sich darüber im Klaren ist).

Was ich allerdings nicht ganz verstehe, ist, wie sich die Nutzung durch Dritte mit dem Passus E) "Die von dem Nutzer an den Betreiber übertragenen Rechte erlöschen mit Herausnahme der Inhalte aus dem Angebot des Betreibers. " verträgt. Wie stellt der Betreiber sicher, daß die Weiterlizensierung an Dritte mit diesem Widerruf ebenfalls wirksam widerrufen wird?
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inLarp







Direktlink | Verfasst am: 04.02.2012    Titel:

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Alex
Moderator


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Beiträge: 10492
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BeitragDirektlink | Verfasst am: 24.09.2007, 19:13    Titel:

Auch wenn ich mit dem ganzen nichts zu tun habe, denke ich mir mal, sieht die Sache folgendermaßen aus:

1.) Ja, mit Einstellen in das Portal teilt man alle Rechte mit dem Portalbetreiber. Aber anders kann der Portalbetreiber sich nicht absichern. Generell könnte ich als Nutzer ihn sonst schon verklagen, da er das Format auf ein Flashformat ändert und damit in mein Werk angreift.

2.) Bei der Nutzung dritter, ist wahrscheinlich die Einbettung des Players auf die eigenen Websites gemeint, wie es auch bei YouTube möglich ist. Und in der Sekunde, wo der Film von Hauptportal genommen wird, ist die eingebettete Version auch weg, da der eigentliche Film nunmal nur auf dem Server gehostet bleibt.

Man korrigiere mich, wenn ich mich irre, aber da bin ich so durch einfaches nachdenken drauf gekommen.

Grüße,
Alex
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Sparhawk Anakha




Anmeldedatum: 08.12.2006
Beiträge: 22

BeitragDirektlink | Verfasst am: 25.09.2007, 07:39    Titel:

Könnte sein, dass es so gemeint ist. Aber mit den Formulierungen sind noch ganz andere Sachen machbar. Und man teilt die Rechte nicht mit dem Portalbetreiber, sondern mit allen anderen Nutzern.
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Zerul



Alter: 29
Anmeldedatum: 17.11.2006
Beiträge: 416
Wohnort: Würzburg

BeitragDirektlink | Verfasst am: 25.09.2007, 10:42    Titel:

wow ich hätte nicht gedacht es es leute gibt die sich die nutzungsbedingungen echt durchlesen Very Happy


find ich aber gut
na dann lasst mal was hören ihr mächtigen admins Twisted Evil
_________________
Karl Koch
Koch der Latratores
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inLarp







Direktlink | Verfasst am: 04.02.2012    Titel:

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Alex
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BeitragDirektlink | Verfasst am: 26.09.2007, 06:14    Titel:

@ Sparhawk
Zitat:
Und man teilt die Rechte nicht mit dem Portalbetreiber, sondern mit allen anderen Nutzern.

Wo steht das denn? Ich lese immer von ominösen dritten, die aber nirgendwo genauer spezifiziert sind. Wahrscheinlich sind damit die anderen Nutzer gemeint. Aber genaues kann ich jetzt nicht erkennen. Warten wir mal, was die Portalbetreiber dazu sagen. Vielleicht kann man dieses allgemeine Recht auch ein wenig genauer spezifizieren, dass es nicht so ein Freifahrtschein für alles ist. Zum Beispiel, wenn man alle abgetretenen Rechte explizit nur für den Inhalt und Verlinkung eingebetteter Player von dem Portal einschränkt etc.

Grüße,
Alex
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Sparhawk Anakha




Anmeldedatum: 08.12.2006
Beiträge: 22

BeitragDirektlink | Verfasst am: 26.09.2007, 08:05    Titel:

Alex hat Folgendes geschrieben:

Wo steht das denn?


"Auch bedingt der Zweck der Community, dass sämtliche Inhalte für Dritte frei verfügbar sind und insbesondere von Dritten für eigene Zwecke genutzt werden können."

Das steht in Punkt 6. C) der Nutzungsbedingungen.

"Dritte" sind eben weil es nicht genauer spezifiziert ist, alle außer denen, die den Vertrag abschließen (dem Betreiber und dem Nutzer).
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Alex
Moderator


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BeitragDirektlink | Verfasst am: 26.09.2007, 17:38    Titel:

Wie gesagt, dass sollte vielleicht etwas enger gefasst werden, dass es eben nur um das Einbinden etc. geht.

Grüße,
Alex
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Tohen



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BeitragDirektlink | Verfasst am: 26.09.2007, 22:03    Titel:

Hallo,

schön, dass sich noch jemand außer mir durch das unverständliche Juristenlatein der deutschen Rechtsprechung quält Smile

Also zunächst ist das, was Ihr bisher erörtert habt korrekt. Danke an Sparhawk für das darauf aufmerksam machen und danke an Alex für die korrekte Interpretation.

Die Sache mit den Inhalten im Netz ist generell immer schwer zu definieren.

1. Die Übertragung der Rechte an den Portalbetreiber (das ist in diesem Fall der Kerl, der im Impressum steht) ist notwendig, damit wir diese Filme überhaupt Besuchern zur Verfügung stellen dürfen. Anders kann man es leider nur sehr schwer formulieren.

2. Wie bereits von Alex erwähnt ist es bei den Youtube möglich ein Video direkt auf seiner eigenen Webseite einzubetten. Dabei wird das Video aber nicht auf der eigenen Website gespeichert sondern der Film an sich bleibt auf dem Server des Portals. Er wird lediglich direkt gestreamt - d.h. direkt vom Portal geladen. Da der Betreiber der Webseite, auf der das Video eingebunden wird verantwortlich für diese Inhalte ist braucht er auch das Recht diese darstellen zu dürfen. Deshalb muss die Lizenz auch an Dritte abgegeben werden. Derselbe Sachverhalt trifft auch auf LARPweilig.de zu. So das ist erstmal die Rechtfertigung für diesen Passus - auch hier wird es wieder schwer die Formulierung zu ändern aber ihr habt schon Recht - wir sollten diese eben explizit einschränken. Allerdings ist es momentan noch nicht möglich die Videos von LARPweilig aus direkt in andere Webseiten wie beispielsweise Blogs oder private Seiten einzubetten. Der Passus steht nur der Vollständigkeit halber drin und wir ihn später nicht vergessen falls wir diese Funktion aktivieren. Da sind wir aber noch am Überlegen ob wir diese Funktion wirklich verwenden wollen.

Wir wollen gerne transparent bleiben, niemandem seine Inhalte abnehmen, abluchsen oder ähnliches und verstehen es vollkommen wenn jemand auch nachfragt.

Diese Fragen sind sehr willkommen, da es recht viele Aspekte gibt, die man einfach aus Betriebsblindheit irgendwann nicht mehr bemerkt. Deshalb nochmal ein Danke an Euch und wir werden Das Nutzungsrecht für Dritte einschränken. Erwartet die Änderung aber nicht vor dem Wochenende Smile

Grüße,
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Tohen von den Latratores

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inLarp







Direktlink | Verfasst am: 04.02.2012    Titel:

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Alex
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BeitragDirektlink | Verfasst am: 02.10.2007, 05:52    Titel:

Ich würde generell eine Einengung der übertragenden Rechte begrüßen. Ich weiß, dass das immer schwer ist, das in gültiges Juradeutsch zu fassen, aber ich denke, da wird auch ein Anwalt hinter euch sitzen, der sowas prüft. Der dann wohl leider Geld kostet. Sad

Aber was ich mir generell vorstelle, wäre den Zweck der Rechteübertragung mit aufzunehmen, so dass die Rechte sich genau auf diesen Zweck beschränken. Würde wahrscheinlich einiges entspannen, wenn das möglich wäre.


Grüße,
Alex
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Tohen



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BeitragDirektlink | Verfasst am: 10.10.2007, 09:30    Titel:

Grüße allerseits,

mit ein bisschen Verspätung wurden die Nutzungsbedingungen von LARPweilig.de bezüglich der kritisierten Punkte geändert. Die Nutzungsrechte von Dritten wurden auf das Verlinken und Einbetten der Filme in externe Webseiten eingeschränkt und die Erstellung von Kopien wurde nochmals ausdrücklich untersagt.

Ich hoffe, dass die Anmerkungen verständlich sind und eure Bedenken auflösen.
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Tohen von den Latratores

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Alex
Moderator


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BeitragDirektlink | Verfasst am: 12.10.2007, 08:48    Titel:

Also mich beruhigt das schonmal, wenn das ganze so rechtm,äßig und im "Rechtsdeutsch" gültig ist, sehe ich da kein problem. Aber noch eine Frage:
Zitat:
Der Nutzer räumt dem Betreiber das Recht zur Sublizenzierung und Übertragung der eingeräumten Nutzungsrechte bzw. der damit verbunden Innhalte.

Inhalte mit einem "n" erstmal Wink. Ansonsten: Ist die Sublizensierung wirklich notwendig, damit andere das einbinden dürfen? Das ist immer noch der Part, der mir etwas Bauchschmerzen bereitet. Kann man das ganze nicht so verfassen: "Mit dem Bereitstellen auf diesem Part erlaubt der Nutzer allen anderen Nutzern, das Material für die Dauer der Einstellung auf eigenen Internetpräsenzen einzubinden." Das ist jetzt im Rechtsdeutsch sicher nicht richtig formuliert, aber irgendwie müsste das möglich sein, so den Part der Sublizensierung raus zu nehmen, in dem Nutzer die Rechte in begrenzter Form mit anderen Nutzern teilt.

Grüße,
Alex

Grüße,
Alex
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Tohen



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BeitragDirektlink | Verfasst am: 13.10.2007, 19:31    Titel:

Hallo Alex,

Ja der Teil hört sich etwas bedenklich an - ich weiß. Leider muss man dem Nutzer eine Sublizenz erteilen, wenn man ihm die Möglichkeit geben möchte Das Video auf seiner Webseite zu zeigen. Da kommen wir nicht drum herum. Da es aber weder gestattet ist Kopien anzufertigen noch etwas anderes mit dem Medium zu machen als darauf zu verlinken oder es vom LARPweilig.de-Server zu laden (Laden im Sinne von Streaming sprich das Medium bleibt auf dem LARPweilig-Server) bleiben eigentlich keine Möglichkeiten offen die Sublizenz zu missbrauchen.

Aber ich frage nochmal nach ob man das nicht noch etwas trennschärfer formulieren kann.

Danke für den Hinweis mit dem doppelten "n" Smile
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Tohen von den Latratores

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