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Thema: VORSICHT - the_fletcher bei dawanda bzw. bow-arrow.de


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Garahn



Alter: 31
Anmeldedatum: 11.03.2010
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Wohnort: Bad Zwischenahn

BeitragDirektlink | Verfasst am: 22.03.2011, 09:12    Titel: VORSICHT - the_fletcher bei dawanda bzw. bow-arrow.de

Hallo,

habe über dawande.de bei the_fletcher (Alex Ehmke) Anfang Dezember Tisch und Bank bestellt. Am 22.12. kam die Versandbestätigung. Aber keine Ware!
Angeblich bei der Spedition "verschollen".
Nach 1,5 Monaten Diskussion (Telefon+Mail) dann das Angebot, die Ware erneut zu verschicken. Mehrfache Liefertermine nicht eingehalten, weil DHL & Co. angeblich die Ware zwar angenommen, aber aufgrund des Gewichtes nicht ausliefern würden.
Verkäufer hat dann endlich zugetsimmt, Geld zu erstatten.
Nach einer Woche: die Buchhaltung hatte die Überweisung versehentlich nicht ausgeführt, wäre ab sofort nachgeholt worden.
Weitere 4 Tage später: kein Geldeingang. Ausrede: manchmal könnten Überweisungen halt länger dauern.
Weitere 5 Tage später: immer noch kein Geld, keine Reaktion auf Anrufe.

Mahnverfahren ist jetzt eingeleitet.

Ist über dawanda schon der 2 Fall bei diesem Verkäufer (siehe Bewertungen).


Also, vorher gut überlegen, ob man da was kaufen möchte.
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inLarp







Direktlink | Verfasst am: 25.05.2012    Titel:

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Garahn



Alter: 31
Anmeldedatum: 11.03.2010
Beiträge: 76
Wohnort: Bad Zwischenahn

BeitragDirektlink | Verfasst am: 18.05.2011, 08:16    Titel:

Nachdem bereits das Mahnverfahren lief, wurden gestern die bestellten Artikel (Bank und Tisch) geliefert. Also fast 5 Moante nach der ersten Versandbestätigung!

Material: einfaches Leimholz
Optik: grundsätzlich okay, dem Preis entsprechnd verarbeitet (günstig)
Zustand: Sitzfläche der Bank angebrochen, ein Fußteil der Bank angebrochen, Tischplatte gebrochen (hierbei kann es sich auch um Transportschäden handeln), Abspillterungen an einigen Aussägungen

Aufgrund der langen Lieferzeit und den übrigen Problemen verzichten wir auf eine Reklamation der Schäden. Wir freuen uns einfach, überhaupt was bekommen zu haben.

FAZIT: Qualität entspricht dem Preis, kaufmännische Fähigkeiten und Zuverlässigkeit mangelhaft!
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Jocke



Alter: 30
Anmeldedatum: 27.11.2007
Beiträge: 1666
Wohnort: Niederselters im Taunus

BeitragDirektlink | Verfasst am: 18.05.2011, 08:26    Titel:

Selbst schuld wenn du das so hinnimmst... Du hast für Intakte Wahre gezahlt, Mängel sollte man dann nicht erwarten...
_________________
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Aeshma
Moderator


Alter: 23
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Beiträge: 6155
Wohnort: Edigheim

BeitragDirektlink | Verfasst am: 18.05.2011, 09:16    Titel:

Zitat:

Aufgrund der langen Lieferzeit und den übrigen Problemen verzichten wir auf eine Reklamation der Schäden. Wir freuen uns einfach, überhaupt was bekommen zu haben.


Da seid ihr aber selbst Schuld...

Grüße
Aeshma, würde maximal die Hälfte Zahlen oder abholen lassen...
_________________
Blümchen nett
°)-(°
Schwannis hat Folgendes geschrieben:
Es kommt nicht auf die Länge an. Was zählt sind die Meter/Sekunde
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inLarp







Direktlink | Verfasst am: 25.05.2012    Titel:

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Gerwin



Alter: 29
Anmeldedatum: 20.06.2010
Beiträge: 8174

BeitragDirektlink | Verfasst am: 18.05.2011, 12:12    Titel:

Zitat:

Aufgrund der langen Lieferzeit und den übrigen Problemen verzichten wir auf eine Reklamation der Schäden. Wir freuen uns einfach, überhaupt was bekommen zu haben.


Warum verzichtet ihr? Grundsätzlich besteht zwar ein Recht des Verkäufers die Schäden nachzubessern oder eine korrekte Sache zu liefern um sich den vollen Kaufpreis zu sichern.

Hier habt ihr aber schon lange gewartet..so dass es höchst wahrscheinlich euch rechtlich nicht zugemutet werden kann noch einmal zu reklamieren. Behaltet die Bank und mindert den Kaufpreis um....sagen wir mal ...20 Prozent.

Es ist nicht garantiert dass das klappt..aber versuchen würde ich es. Überleg doch mal. Der ehrliche Verkäufer liefert sofort...und ihr hättet sicher reklamiert. Dieser liefert zu spät...und ihr zahlt den vollen Kaufpreis. Da stimmt doch was nicht.

Bei genaueren Fragen zur Minderung bin ich sicher dass ihr hier entsprechende Hilfe findet.

Gruß

Gerwin
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Reenactment Zelte KG



Alter: 43
Anmeldedatum: 18.05.2011
Beiträge: 10
Wohnort: Gudow in SH

BeitragDirektlink | Verfasst am: 18.05.2011, 17:26    Titel:

sehr interessant zu lesen dass der Herr nicht nur bezahlte Ware nur zögerlich versendet und dafür die gleichen Ausreden hat, wie für die Bezahlung von geliefertert Ware...
Ich habe bereits vollstreckbare Titel gegen Hernn Ehmke und gerade eine Strafanzeige wegen Betruges gestellt...

Noch interessanter wären weitere Erfahrungsberichte von weiteren Geschädigten.

zum Grusse
Stefan
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Garahn



Alter: 31
Anmeldedatum: 11.03.2010
Beiträge: 76
Wohnort: Bad Zwischenahn

BeitragDirektlink | Verfasst am: 19.05.2011, 08:26    Titel:

Hi Leute,

klar habt ihr recht.
Unser Problem: aus Gutgläubigkeit und wegen einiger bis dahin guter Bewertungen haben wir per Vorauskasse gezahlt (wurde auch etwas billiger).

Uns ist bekannt, dass einige Strafanzeige gestellt haben und auch schon Titel erwirkt haben (wäre bei uns nun auch kurzfristig der Fall gewesen).
Daher nehme ich an, wenn wir's zurückschicken, gibt's weder neue Ware noch Kohle zurück.
Das gercihtliche Mahnverfahren würde zudem Gebühren kosten.

Die Preisminderung ist noch eine Option, die man prüfen kann. Werde mich da rechtlich schlau machen.
Durchsetzbarkeit halte ich aufgrund diverser Umstände aber leider für kaum gegeben.

Notiz für mich: nie wieder Vorauskasse!
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stephan_harald



Alter: 43
Anmeldedatum: 18.12.2007
Beiträge: 1546
Wohnort: Essen

BeitragDirektlink | Verfasst am: 19.05.2011, 09:15    Titel:

Quatsch. Zum einen gibt es das Fernabsatzgesetz. Danach kannst Du nach 14 Tagen komlpett vom Vertrag zurücktreten.

Dann hast Du Anrecht auf Mängelfreie Ware....

Dann hast Du ihn eh schon in Verzug gesetzt.

Ich hätte es wie folgt gemacht: Ware zurückschicken mit einer letzten Aufforderung (Termin 14 Tage reichen) entweder eine Mängelfreie Ware zu schicken, oder eben das Geld. In dem Schreiben durchaus bezug nehmen auf vorherigen Ansagen.
Gleich androhen wenn nach Ablauf der Frist weder Ware noch Geld vor Ort, ist die sofortige Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens.

Dann auch konsequent sein und den Mahnbescheid erwirken, der ist nicht wirklich sooo teuer...

MEistens reicht aber das Schreiben schon aus. Alles andere wird bei euch noch viel viel mehr Ärger verursachen, und hilft anderen auch nicht.

Dazu kommt dass ihr hoffentlich gelernt habt, das Superbilligschnäppchen immer einen Haken haben. Vor allem dann wenn diese erst noch angefertigt werden sollen.. Irgendwo hat jede Ware einen Minimalpreis...und irgendwo muss der Hersteller dran sparen...

Beispiel Ikea Tullerö. Tisch, Bank, 2 Stühle - extrem günstiger Preis ABER: Weichholz, einfachste Verarbeitung und die Lasierung hält genau 1 Saison, danach muss man sie neu lasieren.

Für den doppelten Preis bekommt man langsam bessere Qualität...Wohlgemerkt IKEA, kaum einer hat im Holzbereich eine optimierten Einkauf, Logistik und vor allem Mengen..

Wenn nun ein kleiner Einzelschreiner, solche Preise halten will, würde mich das sehr sehr stutzig machen. Dem fehlen doch alleine schon beim Einkauf die Mengen und die optimierten Produktionsabläufe.




Stephan
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inLarp







Direktlink | Verfasst am: 25.05.2012    Titel:

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Jocke



Alter: 30
Anmeldedatum: 27.11.2007
Beiträge: 1666
Wohnort: Niederselters im Taunus

BeitragDirektlink | Verfasst am: 19.05.2011, 19:08    Titel:

Was der Stephan sagt... du gibst dich jetzt mit Mangelhafter Leistung zufrieden und der macht ungeschoren weiter so... Macht dazu evtl. noch den Guten Schreinern die Preise kaputt usw usf...

Ich würd dich echt Bitten das nicht hinzunehmen.
_________________
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Wagenbrecht



Alter: 24
Anmeldedatum: 24.09.2008
Beiträge: 194
Wohnort: Bayreuth

BeitragDirektlink | Verfasst am: 20.05.2011, 01:17    Titel:

Meiner Sicht nach (Gerwin wird vielleicht bestätigen/ergänzen/verbessern können) greift hier (letztlich zu deinen Gunsten) 357 II 1 2. HS BGB ein; offensichtlich ist die Sache ja nicht paketversandfähig, somit muss der Verkäufer sie bei dir abholen.

Somit kannst du- nach wie vor meiner Meinung nach- schriftlich widerrufen und im dann entstandenen Rückabwicklungsverhältnis die Rückgabe so lange verweigern, wie die Rückerstattung nicht erfolgt ist. Deine Forderung kannst du ja trotzdem gerichtlich geltend machen, Abwicklung erfolgt dann "Zug-um-Zug" gegen Rückgabe der mangelhaften Sache.
_________________
"Wir könnten den Schädel zertrümmern!" *Schlag mit der Axt - Massenfurcht* "Ich denke wir müssen fester zuschlagen" *Schlag - Massenfurcht* "Einmal sollten wir es trotzdem noch versuchen" *Schlag - Massenfurcht*
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Gerwin



Alter: 29
Anmeldedatum: 20.06.2010
Beiträge: 8174

BeitragDirektlink | Verfasst am: 20.05.2011, 18:00    Titel:

Der Gerwin macht eigentlich nur Strafrecht (BGB war mir immer zu viel rechnen). Ich vermute leider aber dass Garahn die Nerven für eine gerichtliche Auseinandersetzung fehlen. (meine Güte...bei dem Preis auch kein Wunder). Mein Tipp wäre deshalb ein ungefähr so lautendes Schreiben

Sehr geehrter Herr xyz;

nach langen warten ist die Ware nun bei mir angekommen. Leider erfolgte die Lieferung dennoch nicht zu meiner Zufriedenheit. Vielmehr lagen folgende Fehler vor. Auf Grund der Fehler gebe ich ihnen bis zum (14 tägige Frist einsetzen) die Möglichkeit die Fehler auszubessern oder mir alternativ gegen Rückgabe der alten Ware neue zu liefern. Ansonsten sehe ich mich gezwungen den Kaufpreis um 20 Prozent zu mindern und bitte um eine Rückerstattung bis zum (hier Monatsfrist einsetzen) auf mein Konto. Für eine Rücksprache stehe ich ihnen unter meinen Kontaktdaten zur Verfügung. Sollten wir wider erwarten nicht zu einer einigung kommen sehe ich mich leider gezwungen die Sache meinen Anwalt zu übergeben wodurch weitere Kosten entstehen können.

An die Mail angehängt bitte Fotos vom Schaden.

Ob es sich um Transportschäden handelt ist beim Verbrauchsgüterkauf egal...sein Risiko.

Leichter KANN man es dir nicht machen 20-30 Euro zu verdienen, und dazu noch mit einer guten Sache.

Gruß

Gerwin

*der euch alle zu diesen Kreis mal als erweiterten Freundeskreis ansieht. Und wehe ich krieg keine Torte zum Geburtstag...in....knapp einen Jahr*
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Ranislaw



Alter: 38
Anmeldedatum: 14.04.2011
Beiträge: 5

BeitragDirektlink | Verfasst am: 22.05.2011, 21:30    Titel:

Also, den sogenannten Händler, sollte man dringends meiden. Unser Lager is leider auch auf ihn hereingefallen, Strafanzeige ist erfolgt und gerichtlicher Mahnbescheid wird beantragt.
Er schafft es noch nicht mal die Kohle zurück zu überweisen, obwohl das Angebot von ihm kam.
Hoffe das dem Typen, bald das Handwerk gelegt wird.
Das lustige ist aber, das bei uns die gleichen Ausreden kamen wie bei Garahn.
Das eine Zelt wurde woanders anschließend bestellt und kam 3 Tage später, so wie es sich halt gehört. Danke nochmal Stefan.
mfg
Rani
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Gerwin



Alter: 29
Anmeldedatum: 20.06.2010
Beiträge: 8174

BeitragDirektlink | Verfasst am: 22.05.2011, 21:46    Titel:

Hmm...langsam werden die Anzahl der Beschwerden und der (angeblichen) Strafanzeigen aber viele. Wäre dass wirklich so schlimm...da hätte längst wer eingegriffen.

Gruß

Gerwin

*riecht Trittbrettfahrer*
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stephan_harald



Alter: 43
Anmeldedatum: 18.12.2007
Beiträge: 1546
Wohnort: Essen

BeitragDirektlink | Verfasst am: 23.05.2011, 06:53    Titel:

Glaub ich nicht Gerwin. Larper sind extrem leidensfähig und haben eine extrem hohe Hemmschwelle einen aus "der Familie" anzuzeigen.

Es gab ja auch mal früher einen ersten kommerziellen Veranstalter der bis heute den Teilnehmern den Con Beitrag schuldig blieb.

Der hatte danach noch mehrere Unternehmen im LARP Umfeld.

Mann kann das hier ja auch schon im Thread erkennen. Erst wird gar nicht geliefert, nach dem erfolgten Rücktritt, noch mal mehrere Monate vertröstet und dann bekommt man dafür Schrott, wo sogar noch versucht wird, den schön zu reden.

Sorry wenn ich das so sage, aber spätestens bei der 2. nicht erfolgten Zahlungszusage hätte das Ding in kundige Hände gehört. Ein Mahnbescheid ist nicht teuer und die Kosten hat der beschuldigte zu tragen (mann muss nur in Vorkasse gehen). Wiederspricht dieser nicht kommt der Vollstreckungsbescheid zum Einsatz. Auch hier muss der beschuldigte Wiederspreachen.... tut er dies nicht, hat man einen Titel für 30 Jahre...

Wenn er wiederspricht, dann landet das ganze vor einem Gericht und zwar gem. BGB am Heimtort des Kunden, wenn dieser keine Firma ist (egal was Händler in ihren AGB haben, das Gesetz schützt da den Bürger)

Und dann muss der Beklagte schon mit Handfesten Beweisen kommen, dass er keine Frist versäumt hat, ansonsten erlassen die Gerichte recht schnell ein Vollstreckbares Urteil.

Mann muss meines Wissens nach auch in der Zeit wo das gerichtliche Mahnverfahren läuft, keine Teilzahlungen, Warenlieferungen oder ähnliches akzeptieren (kann dies aber tun), sondern auf den gesamten Betrag bestehen.

Wenn es dann einen Vollstreckungstitel gibt, kann der Gerichtsvollzieher eine Einigung herbeiführen, die er aber immer mit dem Gläubiger absprechen muss (Teilzahlungen etc.)

Ich bin aber kein Rechtsanwalt noch arbeite ich in dem Bereich, meine Erfahrungen sind lediglich praktischer Natur als Kaufmann.

Gerwin, kann mich ja gerne korrigieren wenn ich Mift geschrieben habe.

Also keine Angst vor dem gerichtlichen Mahnverfahren, ihr helft keinem wenn ihr es nicht macht.

Der Markt deutsches LARP ist zu unübersichtlich geworden, dass reine Mundpropaganda noch helfen kann den Stall sauber zu halten, da muss man nun zu entsprechenden Regularien greifen.
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Gerwin



Alter: 29
Anmeldedatum: 20.06.2010
Beiträge: 8174

BeitragDirektlink | Verfasst am: 23.05.2011, 09:09    Titel:

Was mir halt auffällt ist die immer wieder beliebte Strafanzeige. Wegen was den? Mir würde höchstens Betrug einfallen...und selbst dass sehe ich nicht als erfüllt.

Natürlich kann man haralds Weg gehen. Das BGB schützt den Privatkunden heute extrem (was ich auch für sinnvoll halte). Eine relativ offensichtlich unbegründete Strafanzeige kann aber schnell auch böse Folgen für den Anzeigenerstatter haben. Und ich denke dass will keiner.

Ich finde es halt immer eigenartig wenn sich Menschen lediglich für einen einzelnen Kritikbeitrag im Forum anmelden. Entweder dass sind wirklich alle geprellte die ihren Unmut Luft machen wollen. Fände ich in gewisser Weise sogar gut (manchmal googled man ja einen Händler bevor man etwas kauft. Ist heute auch sinnvoll geworden). Oder es ist die Konkurrenz die auf die berechtigte Kritik eines einzelnen Kunden aufspringt. Dass wiederrum fände ich ziemlich....arm.

Gruß

Gerwin
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