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Thema: Wenn Larper nicht nachdenken


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stephan_harald



Alter: 43
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BeitragDirektlink | Verfasst am: 06.11.2011, 13:54    Titel: Wenn Larper nicht nachdenken

Passiert gestern


http://larper.ning.com/profiles/blogs/rumlaufen-in-gewandung-da-haben-wirs-wieder


http://www.express.de/koeln/festnahmen-an-koelner-fh-terror-alarm--aber-es-war-nur-spielzeug,2856,11107872.html

Man beachte auch die Langwaffe


Stephan
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inLarp







Direktlink | Verfasst am: 25.05.2012    Titel:

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Dossmo



Alter: 28
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BeitragDirektlink | Verfasst am: 06.11.2011, 13:57    Titel:

Der Polizist trägt weder Rüstung noch Kopfbedeckung. Nur so 'ne Powergamerwaffe. Echt nich' mein LARP... Smile

D.
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[Haralds Mutter]
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EricPoehlsen



Alter: 30
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BeitragDirektlink | Verfasst am: 06.11.2011, 14:49    Titel:

Es gibt einfach Dinge, die sollte man nicht tun...
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Meine Bücher und eBooks

Eibland - Grüne Insel im weiten Meer
nächster Con: 21.-23.09.2012
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AxeAL



Alter: 38
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BeitragDirektlink | Verfasst am: 06.11.2011, 15:18    Titel:

Einfach nur LOL Very Happy

Ich mein irgendwie sollt ich mir schon Gedanken darüber machen, wenn ich mit Tarnanzug, Gesichtsmaske und Waffe mitten in der Stadt herumlaufe Wink
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"Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse alles, was du sagst!" -Matthias Claudius

old school larp since 1989 Wink
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inLarp







Direktlink | Verfasst am: 25.05.2012    Titel:

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Krambambuli



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BeitragDirektlink | Verfasst am: 06.11.2011, 15:30    Titel:

Wenn es nicht so traurig wäre, könnte ich glatt drüber lachen.

Jedenfalls scheint es von denen, die das verbockt haben, keinerlei Einsicht zu geben. Sich über die Orga und die Polizei aufzuregen schlägt dem Fass nahezu den Boden aus.
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Chevalier



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BeitragDirektlink | Verfasst am: 06.11.2011, 15:30    Titel:

Dumm wien Stück Brot der Typ...und richtige Entscheidung von Mercedes den von ihren LARPs auszuschließen bei dem expliziten Verstoß gegen die Regeln.
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...
Avarisches Ritterlager 21. bis 24.06.2012
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Das graue Land 3 - Boryarts Herz 12. bis 14.10.2012
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Gerwin



Alter: 29
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BeitragDirektlink | Verfasst am: 06.11.2011, 15:56    Titel:

Ich finde ehrlich gesagt eher die Berichterstattung mal wieder fraglich. Weder erfüllt das bei sich führen einer Langwaffe für gewöhnlich einen Straftatbestand, noch kann ich mir vorstellen dass die Polizei so etwas ernst nimmt (dann würden nicht 6 Streifenwagen anrücken, dafür haben die in Köln etwas schwereres Geschütz). Wahrscheinlich sitzen da wieder ein paar Polizisten die ziemlich genau wussten was los ist, aber (aus verständlichen Gründen) was gegen Larper mit Waffenattrapen haben.
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Lieber Larpeinsteiger:

Auch wenn dieses Posting tendenziell einen anderen Eindruck vermittelt kannst du natürlich relativ unabhängig von körperlichen Voraussetzungen, Geschlecht, Alter und Herkunft jede Rolle spielen die du willst. Alles was du hier liest sind persönliche, subjektive Meinungen.
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Krambambuli



Alter: 42
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BeitragDirektlink | Verfasst am: 06.11.2011, 16:03    Titel:

Ne, ist klar, Gerwin. Genau so wie Du es beschreibst, wird es gewesen sein Rolling Eyes

Dass die Berichterstattung der Bild sehr differenziert zu betrachten ist, dürfte wohl allen klar sein. Zwischen "da kam keine Polzei" bis zu "da war ein riesiges Polizei-Aufgebot" ist alles möglich. Dass Infos gefiltert an die Presse geleitet werden, ist auch ein offenes Geheimnis.

Dass sich da Herrschaften jedoch uneinsichtig aufgeführt haben, bestätigt das Gejammer im ning.

Mal schauen, vielleicht weiß ich nächste Woche mehr vom "Freund und Helfer" aus Köln.
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inLarp







Direktlink | Verfasst am: 25.05.2012    Titel:

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Gerwin



Alter: 29
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Beiträge: 8173

BeitragDirektlink | Verfasst am: 06.11.2011, 16:06    Titel:

Dass die Polizei da war vage ich nicht zu bezweifeln. Dass die Polizei mir immer nicht erklären kann warum das mitführen einer Langwaffe generell strafbar sein soll und dass sie es offenbar nicht einmal für notwendig hielt eine Pressemitteilung zu veröffentlichen klick mich was bei einen ernsthaften Terroreinsatz völlig normal wäre....halte ich die Sache für ziemlich eigenartig.
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stephan_harald



Alter: 43
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Beiträge: 1546
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BeitragDirektlink | Verfasst am: 06.11.2011, 16:26    Titel:

Gerwin hat Folgendes geschrieben:
Ich finde ehrlich gesagt eher die Berichterstattung mal wieder fraglich. Weder erfüllt das bei sich führen einer Langwaffe für gewöhnlich einen Straftatbestand, noch kann ich mir vorstellen dass die Polizei so etwas ernst nimmt (dann würden nicht 6 Streifenwagen anrücken, dafür haben die in Köln etwas schwereres Geschütz). Wahrscheinlich sitzen da wieder ein paar Polizisten die ziemlich genau wussten was los ist, aber (aus verständlichen Gründen) was gegen Larper mit Waffenattrapen haben.


Tja ob Du dir was vorstellen kannst oder nicht, interessiert die Kölner Polizei nicht im geringsten. Und ob das führen einer Langwaffe einen Strafbestand erfüllt, nun Gerwin aus recht sicherer Quelle kann ich sagen, das ein Kölner Staatsanwalt dazu eine Anzeige bekommt, kannst dich ja gerne als Verteidiger der Drei anbieten, die brauchen ggf. einen.

Im übrigen kann ich Dir sagen, dass ein SEK nicht autm. ausrückt. Die Polizei schickt erst einmal Streifenwagen um die Lage zu sondieren. Erst der leitenden Beamte vor Ort fordert ein SEK an (was dann noch genehmigt wird etc.). Im übrigen halte ich Deinen Post fast genauso für merkbefreit wie die Aktion der 3 Honks vor Ort. Denk mal drüber nach.

Oder soll demnächst der Dorfpolizist den Straftäter mit Waffe erst mal fragne ob er ein Rollenspiel macht? Die 3 Typen haben es verbockt, aber gründlich. Und ja es wird wohl folgen für die 3 auf juristischer Ebene haben.

Das Du dir so was nicht vorstellen willst oder kannst, zeigt auf welchem Niveau Du dich bewegst.

Stephan
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Gerwin



Alter: 29
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Beiträge: 8173

BeitragDirektlink | Verfasst am: 06.11.2011, 16:31    Titel:

Aus gut unterrichteter Quelle kann ich dir sagen, die Sache mit der Langwaffe ist und bleibt (generell) Humbug. Die Polizei verbreitet so etwas manchmal ganz gerne und hat auch (verständlich) eine ziemlich andere Vorstellung von Recht und Gesetz als das was im Gesetz steht...aber kein Staatsanwalt auf dieser Welt wird diese Sache anzeigen (ausser das Messer ist verboten, was es für gewöhnlich nicht ist).

Dass sie Mist gebaut haben steht ausser Frage. Dass sie juristische Probleme davon tragen (wenn auch nicht strafrechtlich) auch. Es geht hier auch nicht um das SEK oder sonst irgendwas. Die interessante Frage wäre übrigens (in meinen Augen) eine ganz andere. MÜSSEN Endzeitwaffen derartig realistisch aussehen?

edit: Das Messer wird nämlich (selbst wenn es tatsächlich zu lang wäre) für gewöhnlich nicht geführt. Dazu gibt es tatsächlich schon diverse Entscheidungen.
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stephan_harald



Alter: 43
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BeitragDirektlink | Verfasst am: 06.11.2011, 16:38    Titel:

Gerwin hat Folgendes geschrieben:
Die interessante Frage wäre übrigens (in meinen Augen) eine ganz andere. MÜSSEN Endzeitwaffen derartig realistisch aussehen?


Du fragst ob Endzeit waffen realistisch aussehen wo Du doch selber noch ein echtes Sax genau aus dem gleichen Grund am Gürtel tragen willst?

Ersteres sieht ja nur so was, deines wäre auch eine Waffe.

Und im übrigend, warte doch einfach mal ab, so wie es ausschaut bekommt einer der drei wegen dem langen Messer wohl wirklich Probleme mit dem Gesetz. Es gibt in Köln wohl doch Staatsanwälte die da wenig Spass verstehen und recht humorlos sind.

Überleg dir doch mal das Szenario: Ein Typ mit Sturmmaske und einer Nerf, gemoddet nicht mehr nach Spielzeug aussehend, steht vor einem öffentlichen Gebäude... Dazu kommt das der noch ein langes Messer dabei hat...

Ich weis ja nicht, aber ich denke mal ob das nun gegen ein Gesetz verstösst oder nicht können wir bestimmt in naher Zukunft einen Kölner Richter überlassen. Interessant wird es auf jeden Fall. Ich hoffe das es wirklich ein Urteil gibt, und das der Richter auf Verstoss entscheidet. Dann gibt es wenigstens erst mal Klarheit.

Stephan
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Dossmo



Alter: 28
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Beiträge: 848
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BeitragDirektlink | Verfasst am: 06.11.2011, 16:40    Titel:

Gerwin, warum versuchst du immer, den gesunden Menschenverstand mit deinen abstrakten, juristischen Ergüssen auszuhebeln? Die Jungs haben sich einen Bock geschossen, jetzt geht's vor den Kadi. Feddich.

D.

edit: Waffen haben in der Öffentlichkeit in verschlossenen (nicht zwangsläufig abgeschlossenen) Behältnissen transportiert zu werden. Änderung WaffG 2009. Lies es nach. Und hör auf hier immer die Grünen zu spielen. Hauptsache gegen alles sein...
_________________
[Haralds Mutter]
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Gerwin



Alter: 29
Anmeldedatum: 20.06.2010
Beiträge: 8173

BeitragDirektlink | Verfasst am: 06.11.2011, 16:52    Titel:

1. Nein. Mich interessiert nur (wirklich) ob irgendwer mal einen Beleg dafür bringen kann, dass das führen von großen Messern in Deutschland tatsächlich verboten ist. Das war mal im Gespräch. Soweit ich weiß (!) war es dass sogar auch mal. Das aktuelle Waffengesetz enthält dazu aber nichts.

Edit:

Ich berichtige mich es enthält tatsächlich etwas.

Es enthält etwas. Wobei immer noch das Problem eher die Anscheinswaffe ist als das Messer.

Zitat:

Überleg dir doch mal das Szenario: Ein Typ mit Sturmmaske und einer Nerf, gemoddet nicht mehr nach Spielzeug aussehend, steht vor einem öffentlichen Gebäude... Dazu kommt das der noch ein langes Messer dabei hat...


Das würde er auf jeden Fall..aber eben wegen der Anscheinswaffe. Das Führen von Messern ist eben so eine Sache. Bei einer Anscheinswaffe sieht das nen bisschen anders aus.

Zitat:

Du fragst ob Endzeit waffen realistisch aussehen wo Du doch selber noch ein echtes Sax genau aus dem gleichen Grund am Gürtel tragen willst?


Für mich besteht alleine im polizeilichen Einsatzverhalten ein Unterschied ob jemand nun mit einen nicht gezogenen Messer (am Gürtel oder im Rucksack) oder mit einer täuschend echt aussehenden Schußwaffe (in der Hand) rumläuft.

Zitat:
Interessant wird es auf jeden Fall. Ich hoffe das es wirklich ein Urteil gibt, und das der Richter auf Verstoss entscheidet.


Ich würde mit ja wetten dass das Verfahren im konkreten Fall eingestellt wird. Ein Richter, (oder ein Staatsanwalt) wird übrigens voraussichtlich nicht entscheiden

Zitat:
§ 53 Bußgeldvorschriften
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
....
21a.
entgegen § 42a Abs. 1 eine Anscheinswaffe, eine dort genannte Hieb- oder Stoßwaffe oder ein dort genanntes Messer führt,


Ordnungswidrigkeiten werden von der Verwaltungsbehörde erledigt.

edit: Nur zur Klarstellung

BESITZEN darf der junge Mann so viele Langmesser wie er will (der Pressebericht ist hier offensichtlich falsch, ich hoffe dass er nicht von der Polizei stammt). Nur in der Hand halten darf er sie in der Fußgängerzone eben nicht.
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EricPoehlsen



Alter: 30
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BeitragDirektlink | Verfasst am: 06.11.2011, 17:49    Titel:

Führen heißt 'griffbereit', bzw. 'nutzungsbereit' zu haben. Ist also wegen dem Messer eine Frage die sich aus den Texten nicht wirklich herauslesen lässt. Die Schusswaffe ist halt schick gemodded und könnte durchaus in den Bereich einer Anscheinswaffe fallen. Ich bin auf jeden Fall mal neugierig was dabei rauskommt.

Meine Meinung ist aber ganz klar, lieber noch eine Reisetasche mehr mitnehmen als so ein Teil offen durch die Gegend zu tragen...
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