Na ja, faktisch verkauft er nicht den Account, sondern die Nutzungsrechte, die er von Blizzard erworben hat. Wenn die Weitergabe der Nutzungsrechte von Blizzard verboten wäre, wäre eine Funktion die zum Account hinterlegten Daten inklusive Namen und Adresse zu ändern, ziemlich fraglich. Soweit ich das aber mitbekommen durfte, gibt es diese Funktionen.
Die Frage wäre einfach ob die Weitergabe generell verboten ist. Wenn nicht und der Käufer, wie geschriebenzahlt, würde es nach meinem Verständnis gegen kein Gesetz verstoßen. Aber ich bin weder Jurist, noch habe ich mich tiefer gehend mit dem ganzen auseinander gesetzt. Und eine Rechtsberatung ist das hier auch nicht. Ich bin nur neugierig und würde andere Meinungen/Erklärungen dazu gerne hören.[...]nur für die Zeit und die Arbeit, die aufgewendet wurden, um den oben aufgeführten Spielstand der Charaktere zu erreichen][...]
Grüße,
Alex